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Jüdisches Gemeindeblatt Dresden · 1938-01-01 · 1 (1.1.1938) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt Dresden
Volume
XIV (1938)
Issue
1 (1.1.1938)
Date
1938-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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JÜDISCHES GEMEINDEBLATT ORGAN DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE DRESDEN $ MITTEILUNGSBLATT DES „SACHS. ISRAEL. GEMEINDEVERBANDES'' Angemeldet beim Sonderbeauftragten des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda betr. Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im deutschen R e i ch s g e b i e t.= XIV. Jahrgang Dresden, den 1. Januar 1938 Nr. i Haussammhitigen der Jüd. Winterhilfe Richtlinien und Erfahrungen Den dritten Winter sind die Juden in Deutschland in der „Jüdischen Winterhilfe" auf ihre Selbsthilfe verwiesen. Viel ist in dieser Zeit zur Aufklärung seitens jeder jüdischen Gemeinde, auch durch sere Dresdner Gemeinde und durch belehrende Vorträge von den Berliner Zentralstellen, geschehen. Bei der Arbeit für die Jüdische interhilfe muß aber leider festgestellt werden, daß immer noch in weiten Kreisen unserer Gemeindemitglieder über die Richtlinien Unklarheiten herrschen, die im Interesse einer reibungslosen Durch führung dieser sozialen Aktion unbedingt beseitigt werden müssen. Die Höhe der nach üem Einkommen zu leistenden Spenden darf nach den wiederholten Veröffentlichungen als bekannt vorausgesetzt werden. Neben diesem Opfer vom Einkommen stehen jedoch in gleichem Range die Haussammlungen. Oft glauben Personen, die von ihrem Einkommen Spenden zur Winterhilfe leisten, dadurch alle ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Winterhilfe erfüllt zu haben. Ein Hauptzweck dieser Zeilen ist es, diese Verwechselung endlich einmal aus der Welt zu schaffen. Die Spenden zum Eintopf werden monatlich an den gleichen Tagen eingesammelt wie die Eintopfspende des WHW. Für den Betrag, den der Einzelne zur Eintopfspende beisteuern soll, geben die Richtlinien für den Preis eines Eintopfgerichtes in den Gast Stätten einen Anhaltspunkt: Bei dem Preis eines Eintopfgerichtes (Gasthaus) von RM 0.70 beträgt die Spende............RM 0.20 Bei dem Preis eines Eintopfgerichtes (Gasthaus) von RM I.— beträgt die Spende........, . . . RM 0.30 Bei dem Preis eines Eintopfgerichtes (Gasthaus) von RM 2. beträgt die Spende............ RM 1.20 für jede Person. Der Sinn obiger Preisstaffelung ist zwingend und eindeutig der, daß durch sie eine soziale Gliederung der Spender angedeutet werden soll und zwar in der Art, daß jeder, der eine bessere Gaststätte besucht, selbstverständlich auch die Spende in seinem Haushalt leisten soll, in der er sie in einem Gasthaus geleistet hätte, das er gewohnheitsgemäß besucht. Oder negativ ausgedrückt: Es ist unstatthaft, daß eine tüchtige Hausfrau sagt, mich kostet heute das Eintopfgericht pro Person RM 0.50, folglich gebe ich RM 0.10 pro Person zum Eintopf. Vielmehr ist damit unzweifelhaft gemeint, daß ein Spender, der in einer sozialen Stellung ist, die es ihm ermöglicht, ein gutes Restaurant aufzusuchen, bei dem das Mittagbrot an gewöhnlichen Tagen RM 2.— kostet, für den Eintopf RM 1.20 pro Person zahlen soll. Der Eintopfsonntag soll ja keine Verbilligung der Lebenshaltung herbeiführen, sondern den Unterschied zwischen der Aufwendung für die bewußt vereinfachte Mahlzeit und dem gewöhnlichen Sonntagsessen für den sozialen Zweck freimachen. Ganz abwegig ist es, wenn man so oft durch den Sammler hört, daß Ehepaare, die erwachsene vollerwerbstätige Kinder in ihrem Haushalt haben, bei der Spende diese Familienmitglieder mit einschließen, ohne die Spende entsprechend zu erhöhen. Es sind uns Fälle bekannt, daß in wohlhabenden Kreisen ein Ehepaar für sich und den über 30jährigen Sohn, der sein eigenes Einkommen hat, RM O50 für die Eintopfspende gegeben hat. Es ist klar, daß der Sinn der Eintopfspende in solchen Fällen arg verkannt wird. Bei der Pfundspende sollte man vernünftigerweise daran denken, daß man im Durchschnitt unter RM 0.50, zumal wenn man die Verwaltungsspesen etwas mit berücksichtigt, kein Pfund Lebensmittel beschaffen kann. Ueber die Kleidersammlung ist auch in diesem Winter schon soviel Aufklärendes publiziert worden, daß wir in diesem Zusammenhange heute von weiteren Ausführungen absehen möchten. Die Erfahrungen, die wir bei den diesjährigen Haussammlungen gemacht haben, lassen sich dahin kurz zusammenfassen: Der Kreis der Spender ist naturgemäß sehr gesunken, sowohl in Dresden wie in den uns angeschlossenen Nachbarorten, während bekanntlich die Zahl der jetzt zu Betreuenden konstant geblieben ist. Wenn man das Sammelergebnis der beiden "Monate Oktober und November 1937 durch die Zahl der Spender dividiert, so kommt man auf einen Durchschnitt, von etwa RM 0.70 für den Spender und die einzelne Sammlung. Dieser Durchschnitt ist gewiß nicht als ungünstig anzusprechen. Er ist ein schöner Beweis für die Opferfreudigkeit, die in weiten Kreisen unserer Gemeindemitglieder heute noch herrscht. Wir empfehlen aber jedem unserer Spender, diese Durchschnitts-Leistung mit seiner eigenen Leistung zu vergleichen, und wir haben die Hoffnung, daß daraufhin viele unserer besser situierten Gemeindemitglieder eine Erhöhung ihrer bisherigen Leistung möglichst rückwirkend vornehmen werden. Wir können aber diese Zeilen nicht schließen, ohne einen weitverbreiteten Irrtum richtigzustellen, der dahin geht, daß nur Mitglieder der Israelitischen Religionsgemeinde zur Jüdischen Winterhilfe beitragspflichtig sind. Nach den klaren Bestimmusgen des Herrn Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes sind die Grundsätze des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 und seiner ersten Durchführungs-.Verordnung vom 15. November 1935 maßgeblich. Jude ist also, wer nach den Nürnberger Gesetzen als solcher anzusprechen ist. Bei Mischehen entscheidet die Rassenzugehörigkeit des Haushaltungsvorstandes. Selbstverständlich sind die Hilfsbedürftigen dieser Gruppe auch der lüdischen Winterhilfe zugewiesen. Wir bitten, uns bei der Erfassung des vorgenannten Personenkreises tätige Mithilfe zu leisten. Wir schließen in der Hoffnung, daß der zweite Abschnitt unserer Haus-Sammlungen die tatkräftige Unterstützung unserer Gemeindemitglieder finden wird, und richten zum Schluß die dringende Bitte an Alle: „Behandeln Sie die ehrenamtlich tätigen Sammler so, wie Sie selbst behandelt zu werden wünschen, wenn Sie gemeinnützig tätig sind." C. E. Jüdisches Lehr haus Nächste Termine: Cand. Cham Lavl (Einführung In die Chemie) 4. lanuar(Di) Rabbiaar Dr. Wolf (jüdische Geschichte) 6 Januar (t>o Frau Prof. Büttner (Jüdische Oabatc) II. Januar (Di) Die Vorlesungsreihe Was bedeuten uns die Psalmen (Lehrer Steinhardt) 3 Abde. findet Donnerstags statt, und zwar am 27.1., 3. u. 17. 2. Horgald: 1—. Jugend und Minderbemittelte Preisermäßigung Für diese Vorlesungsreihe, ebenso wie für die hinführung In die Weltliteratur (Dr. Alice Apt) 6 Abende werden noch Anmeldungen angenommen. Samtliche Vorlesungen des Jüdischen Lehrhauses beginnen prsiite 20,16 Uhr und linden Im Helnrlch-Arnhold-Saal statt. — Hörerkarten im Gemeindeamt.

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