Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 4 (15.2.1936)
- Date
- 1936-02-15
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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nt 4 Gemetndeblatt der Jfraeltltschen Re l i > i o n > g e m t i it b e Dr e - den Sette 9 Amtliche Bekanntmachungen (Fortsetzung von Seite 6) Zeittafel Gemeindeami, Zeughausltratze 3. Telephon 14051 und 17887, geöffnet für den allgemeinen Verkehr: werktäglich von 8-13 Uhr. Sprechzeit öcs Syndikus u. Bürolciter Dr. Saaltjeimer, 11 — IZUHr Grfchäftsführenöer Vorsteher: fferr Max Leffer. persönliche Aückfprachen mit den vorftandLmitgliedern oermitieli das Gemeindeamt. Sprechzeiten der Herren Babbiner. Die Herren Uabbiner find in fämi. lichen feelforgerifchen, besonders auch persönlich-religiösen Ungelegenheiten wochentäglich zu folgenden Jetten zu sprechen: Uabbiner Professor Dr. Winter, neue Udresse: Sedanstratze 24, Lrdg. Telephon 47R5, von 11 — 13 Uhr. Uabbiner Dr. Wolf, Ieughausstratze 1,3, Telephon 14031 und 17887 Montags, Mittwochs und Freitags von 10— ' ..12 Uhr. Der Gemeindedajan, tjerr Rabbiner f) o r o ro i g, Große Awingerftratze 6, täglich 9—12 Uhr. Wohlfahrtsstelle: Sprechstunden Montags, Mittwochs und Freitag, von 9—10*/* Uhr. Kleiderkammer; Ausgabe zur Zeit nur auf schriftliches Gesuch und erfolgte vewilligung. Wirtschaftshilfe: a) Allgemeine Beratung und Auswanderung. Montags, Mittwochs und Freitags von 9 —>/,!! Uhr, Donnerstags von 18-19 Uhr. b) Beratung für Berufsumschichtung: Montags'von 18—19 Uhr, Mittwochs von 11-i/jl Uhr. Darlehenskasse; Mittwochs von 9->/zll Uhr und Donnerstag von 18-19 Uhr. Mittelstandsküche: Tssenausgabe täglich auher Sonntag von 12 — 13' ... Uhr, Ausgabe der SpeifemarKen Montags, Mittwochs und F eitags von 12—13 Uhr in der wohlfahrtsstelle. wer den Preis von UNl 0.45 bezahlt, braucht keine Speisemarken. Die Uüche befindet sich Zeughausstratze 1, Trdg. I Bibliothek: Ausleihe: Sonntags von 11 — 12V* Uhr, Mittwochs und Sonnabends von 20-22 Uhr (Kostenlos). Lesezimmer: Geöffnet Mittwochs und Sonnabends von 20 — | 22 Uhr (Kostenlos). Kulturbund: 9—12 Uhr, 4-6 Uhr. Hauswirtfchaftliche Beratung: Dienstagsvon 19—20 Uhr, Mittwochs von 10—11 Uhr. peffachverteilung 1936 Anmeldungen für die peffachverleilung werden ad sofort bis zum 1. März in der Wohlfahrtsstelle zwischen 4 2 und 4 Uhr mündlich entgegengenommen. Oie diesjährige Konfirmation für Mädchen findet im Sonnabend-VormittagS-SotteSdienst am 22. Februar 4Y36 statt. Folgend« Mädchen, werden eingesegnet: Lotte Apt, Tochter des Herrn Rudolf Apt. Gerda Behrmann, Tochter des Herrn Samuel Behrmann. Annie Brieger, Tochter des Herrn Paul Brieger. Marianne Grün, Tochter des Herrn Or. Walter Grün. Liesel Perser > Töchter des Herrn Paul Leeser. Lotte Leeser > ZRutf; Michaelis, Tochter des Herrn Alfred Michaelis. Buch Oppenheimer, Tochter der Frau Bertha Oppenheimer. Margot ZRetfler, Tochter des Herrn Stegmund Beifler. Edith Weiler, Tochter des Herrn Moritz Weiler. Ursula Wiener, Tochter des Herm Direktor Max Wiener. Margot Wolf, Tochter des Herrn Babbiner Dr. Albert Wolf. STERN LICHT Annahmestelle von Anzeigen für das Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden Jüdische Rundschau, C.-V.-Zeitung, Berlin Sie bitte VertreterbesuchI Verlangen Dresden A 19, Stübel-Allee 35 FERNRUF 34185 Kartei der Gemeindemitglieder Die Kartei der Gemeindeangehörigen, die eine der wichtigsten Grundlagen einer geordneten Derwaltungssührung ist, kann nur mlt Hilfe unserer Gemeindemstglieder selbst auf dem laufenden gehalten werden. Sie wird zu einem wertlosen Ballast, wenn nicht durch dauernde gemeinsame Bemühung Fehlerquellen möglichst ausgeschaltet werden. Wir bitten deshalb dringend, uns alle Veränderungen umgehend mitzuteilen, insbesondere Um- und Wegzüge, ferner Änderungen des Geschäfts oder Berufs und Ausscheiden aus dem Haushalt ufw Es liegt im eigensten Interesse aller Gemeindemitglieder, daß die persönlichen und fachlichen Einträge der Kartei möglichst vollständig und richtig sind ünd bleiben. Oer Vorstand . der Israelitischen AeligionSgemeinde zu Dresden. Besitzer zinsgesenkter Anleihen! Möglichkeit von Härtebeihilfen Der Zinssatz der öffentlichen Anleihen ist durch Gesetz vom 27. Februar 4935 von 6 auf 4"," gesenkt worden. Eine neue Verordnung vom 7. Februar 493» (BGBl. I S. 62 ff) sieht einen Ausgleich von Härten vor, die infolge der Zinssenkung ent' standen sind. Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im Inlande und das Angebot auf Zinsherabsetzung angenommen haben, erhalten aus Antrag eine Härtebeihilfe, wenn sie Nachweisen 4. daß sie mindesiefis seit dem 34. Dezember 4934 Eigentümer der zinsgesenkten Wertpapiere sind, 2. daß ihre steuerpflichtigen Einkünfte im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von BM 4200. — nicht überstiegen haben und 3. daß sie ihren Lebensunterhalt zu einem wesentlichen Teil aus den Erträgnissen her zinsgesenkten Wertpapiere bestritten haben. Wenn der Antragsteller seinem Ehegatten, seinen minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern oder auch volljährigen Kindern, die auf seine Kosten Berufsausbildung genießen und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Unterhalt gewährt, so erhöht sich der Betrag von BM 4200. - für de» Ehegatten um MM 300. - und für jedes Kind um BM 200. — . (Hat der Ehegatte oder haben die Kinder selbst etwas Einkommen, so erhöht sich der Betrag von BM 4200. - nur um den an BM 300. - bzw. BM 200. — fehlenden Differenzbetrag.) Oie Härtebeihilfe wird vom 4. Juli 4936 an in einer noch festzusetzenden Höhe gewährt werden, zahlbar jeweils am 4. Juli und 2. Januar. Sie fallt weg, wenn der Berechtigte am Zahltage verstorben ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzt oder ausgewandert ist oder die zinsgesenkten Wertpapiere veräußert hat. Oer Antrag auf Gewährung einer Härtcbeihil e für die Zeit vom 4. Juli 4936 bis 30. Juni 4937 ist im Februar 4 936 und für die späteren Jahre jeweils bis zum 23. Februar zu stellen und zwar bei dem Äezirksfürsorgeverband, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt oder sich nicht nur vorübergehend-'aushält. Dieser prüft die Angaben des Antragstellers nach und entscheidet über die Gewährung der Härtebeihilfe. Oie Bearbeitung der Eingabe erfolgt gebührenfrei: Gegen die Ablehnung des Antrages ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Wir werden nach Erscheinen weiterer Bestimmungen evtl, noch nähere Einzelheiten mitteilen. Or. 5.