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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1935-12-01 · 23 (1.12.1935) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
11 (1935)
Issue
23 (1.12.1935)
Date
1935-12-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr 23 , Seite 3 Gemeindetlatt der Israelitische« Neligionlgemeinde Dresden Opfere -er Jüdischen Winterhilfe! Zünvahr: brich dem Hungrigen von deinem Ärote, umherirrende Arme nimm in dein Haus, so du einen Nackten flehst, bekleide ihn, und deinem Mitmenschen entziehe dich nicht. 3«f. 58, 7 Di« Satz« 6er Jüdischen Winterhilfe sind die gleichen wie die der Winterhilfswerker des Deutschen Volker: für selbständige Linkommenfteuerpflichtige monatlich 3"/,. der Einkommensteuer 1934 für Lohn« und Gehaltsempfänger monatlich mindesten» 10 7« der Lohnsteuer jeweils für die Monate Oktober 1933 bis mit März 1936. (Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleisiung noch zur (Sin* kommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen IM Spende in Höhe von mindestens -10 °/0 ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe von 3% ihres für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages, soweit die Sieuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird.) Große Aufgaben bedingen große Ausgaben und diese wiederum große Mittel. CHädjftev (Bintopffonntag: 8. tDeyembev 1935 GHädjfte tyJfundfammlang: 3./Q. H>e}embev 1935 Wer dazu in der Lage ist, löse die Eintopfsammlung für die ganze Winterhilfe mit einem entsprechenden Betrag ab. Auch die Pfundsammlungen können durch einen Geldbetrag abgelöst werden. Klei-ersammlung. Unsere Eintopfsammler haben in -sämtlichen besuchten Haushaltungen Postkarten abgegeben, auf denen die Gemeindemitglieder gebeten worden sind, anzuzeigen, wann bei ihnen Kleidungsstücke, Wäsche, Schuhe - und 'dergl. für die Kleidersammlung abgeholt werden können. Erfreulicherweise haben wir eine große Anzahl solcher Mitteilungen bekommen. Die Abholung durch Lastwagen ist bereits im Gang. Don vielen Gemeindemitgliedern, von denen wir bestimmt wissen, daß sie willens und in der Lage flnb, der Kleidersammlung Zuwendungen zu machen, haben wir jedoch die Karte noch nicht zurückerhalten. Da es inzwischen kalt geworben ist und Menschen auf die Zuteilung warmer Kleidungsstücke warten, bitten wir herzlich, die Karte umgehend an uns gelangen zu lassen. Sollten Sie keine 5 Pf.-Marke zur Hand haben, so bitten wir, die Karte unfrankiert einzuwerfen. Sammelstelle: Diktoriastraße 22 (Wieselmann) Tel. 18335. Zur Auslegung der Hausangestelltenbestimmungen Wenn wir gerade hiervon in unserem Gemeindeblatt sprechen, so geschieht es nicht deshalb, weil wir diesem Punkte der Ausführungsverordnungen zu den Nürnbergern Gesehen im Vergleich zu den anderen Bestimmungen eine heworragende Bedeutung beimessen würden, sondern weil hierzu eine besonders große Anzahl von Anfragen vorliegt. Gemäß $ 12 Abs. 2 ist im Haushalt beschäftigt, .wer im Nahmen eines Arbeitsverhältnisses in die Hausgemeinschaft ausgenommen ist, oder wer mit Möglichen Haushaltsarbeiten oder anderen alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung flehenden Arbeiten beschäftigt ist/ Es unterliegt also sowohl die der Hausgemeinschaft angehörenden als auch die außer dem Hause wohnende Hausgehilfin, die sog. Aufwartung, dem Gesetz. Oie Worte .alltägliche Hausarbeiten" bzw. alltägliche mit dem Haushalt in Verbindung stehende Arbeiten" wurde zunächst verstanden im Gegensatz zu anderen nicht alltäglich vorkommenden Hausarbeiten, wie z. B. Arbeiten der Waschfrau oder solchen Arbeiten/ die nur einmal in bestimmten Zeiträumen zur Gesamtreinigung der Wohnung (Großreinemachen) vorgenommen werden. Diese Auffassung wird jedoch nach inzwischen eingezogenen Erkundigungen von den maßgeblichen Nelchsbehörden nicht geteilt. Auch die Personen, welche die bereits genannten Tätigkeiten ausüben, sowie ferner Hausnäherinnen, Plätterinnen, Säuglingsschwestern, Kindergärtnerinnen, verrichten alltägliche Hausarbeiten. Lediglich z. 25. eine nur mit Krankenpflege beschäftigte Krankenschwester oder eine Friseuse fallen nicht unter das Gesetz. .Mischlinge", die mit Genehmigung der zuständigen Stelle einen Deutschen heiraten können, dürfen in jüdischen Haushalten nicht beschäftigt werden. Für die Möglichkeit der Weiterbeschästigung gelten 2 Stichtage: Oie Hausgehilfin muß am 15/September 1935 im jüdischen Haushalt beschäftigt gewesen sein und zum 31. Dezember 1935 das 35. Lebensjahr vollendet haben. Bei Zutreffen dieser Voraussetzungen ist auch die Weiterbeschästigung der Aufwartungen zulässig. Or. S. Amtliche Bekanntmachungen „30er hilft mit?* Herzlichen Dank den Spendern für Mantel und Federbett. Für eine 4<köpfige Familie werden benötigt: Tisch, Stühle, Schrank, Bett, Waschtisch. pflegestelle pflegestelle für Säugling gesucht. Bezahlung: Zugendamt-Satz. Israel. ReligionSgemeintze zu Dresden - Wohlfahrtsstelle - Personalien Barmizwoh: Zm Gemeindegottesdienst nach altem Vitus Adaß Zeschurun, Moritzstraße 1 b. 7. Dezember 1935: Josef Koffler, Sohn des Händlers, Herrn Meschulim Koffler, Große plauenschestraße 20. t^terbefälle: i 12. November 1935: Herr Echabse Karl'Vogelbaum, Kaufmann, Friedrichstraße 20. 13. November 1935: Frau Elisabeth Löwensiamm, geb. Lorwenthal, Mosenstraße 15. 18. November 1935: Herr Henoch Kandel recte Tennenbaum, Händler, Neue Gaffe 11, II. 18. November 1935: Frau Eipe verw. Lundin, geb. Echimkin, Mathildenstraße 37, II. 22. November 1935: Frau Gertrud verw. Hirschel, geb. Herz, Grunaer Straße 20. 22. November 1935: Herr Leopold Neustadt, Kaufmann, Hähnelstraße 8 b. - 26. November 1935: Frau Sarah verw. Bungen, geb. Bialer Müller-Berset-Straße 39.

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