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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1935-03-15 · 6 (15.3.1935) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
11 (1935)
Issue
6 (15.3.1935)
Date
1935-03-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr 6 Gemeindeblatt der Israelitischen Neligion<gemeinde Dresden Leit« Z biS Aethiopien reichte, »von Hodu bis Kusch* (»Mohrenland*), wie am Anfänge deS Esther-BucheS ebenfalls berichtet wirb. Oie Geschichte deS ehemals babylonischen Ländergebiets ist wechselvoll, die Juden aber blieben dort wohnen; während der Makkabäerkriege und während deS lehten EndkampfeS mit den Römern blieben sie den palästinensischen Juden ein starker Rückhalt, materiell und geistig; der Talmud; der im 6. nachchristlichen Jahrhundert seinen Abschluß fand, stammt auS Babylon, und erst in der Mitte deS siebenten nachchn'stlichen Jahrhunderts mußten die borllgen Juden nach der Eroberung deS Landes durch den Iflam der allzu harten Besteuerung in großer Schar weichen; aber daS babylonische Exilarchat bestand noch bi'S ins neunte, daS Gaonat bis inS elfte Jahr-, hundert. DaS sind, feit dem ersten Betreten deS Bodens unter Rebukadnezar, 1700 Jahre jüdischer Geschichte in Babylon, und: »in den religiösen Versammlungen der Exilzeit lag bereits der Keim der künftigen Synagoge.* Run weiß man, worau man ehedem nur selten dachte: auch unsere heutigen jüdischen Gemeinden gehen auf die Zeit des alten babylonischen Exils zurück; feit jenen Tagen ist die Gemeinde die feste Organisationsform, daS - weil überall mögliche, überall vorhandene, überall transportable, darum auch unzerstörbare Zentrum deS Judentums. Wer durch die Rot unserer Zeit sein Judentum wiedergefunden oder auch nur neu gefestigt hat, der möge hieran"Venken. Jeder, ob »Mann auS dem Volke* oder Vorsteher und Repräsentant, soll sich erinnem: die jüdische Gemeinde unserer Stadt ist nicht erst durch unS und nicht nur für unS da, daß wir beliebig zu ihr Ja und Rein sagen dürften, sondern wir sind ihr verpflichtet. Gest MardochaiS Tagen, der ein Urenkel jenes unter dem König Jechonja von Rebukadnezar nach Babel gebrachten Benjaminiten Kisch gewesen, und der in dem aus den Familienältesten (Sekenim) gebildeten Rat die jüdischen Gemeindeangelegenheiten zu Susa verwaltete . . . < *u» 6. ntärj. Nr. 6. (Bemtinteblattes de» preutz. canderverdande» jüd. Lemetnpen.t Türkisch 8 Amtliche Bekanntmachungen Zeittafel Gemeindeamt, 3eughau»strahe 3. Telephon 14051 und 17887, geöffnet für den allgemeinen Verkehr: werktäglich von 8 — 1 Uhr. Sprechzeit de, Syndikus u. Büroleiter vr. Laalheimer, II— 1 Uhr, Geschäfts führender Vorsteher: Herr Max Lesser (z. 3t. verreist; Vertreter: Herren vr. Walter (Brün, und Hermann Schocken). persönliche Rücksprachen mit den Vorstandsmitgliedern vermittelt da; Gemeindeamt. DohlfahrtSstelle; Sprechstunden Montag;, Mittwoch; und Freitag, von 4-IOy» Uhr. Kleiberkammer: 5lu;gabe zur 3eit nur auf schriftliche; (besuch und erfolgt« vewilligung. Wirtschaftshilfe: a) Allgemeine Beratung und Auswanderung. Montag», Mittwoch» und Freitag» von 4 -»^11 Uhr, Donnerstags von 18-14 Uhr. b) Beratung für Berufsumschichtung: Montag; von 6 — 7 Uhr, Mittwoch; von 10-II Uhr. varlehenekaffe: Mittwoch; von 4->/,II Uhr und Donnerstag von 18-14 Uhr. Mittelstandsküche: Tssenausgabe täglich autzer Sonntag von 12 — *',2 Uhr, Ausgabe der Speisemarken Montag;, Mittwoch; und F eitag; von 12-I Uhr in der wohlsahrtsstelle. .. wer den Preis von UM 0.45 bezahlt, braucht keine Speisemarken. Die Rüche befindet fich 3eughau;stratz« I, Lrdg. I Bibliothek: Ausleihe: Sonntag; von 11-12'^ Uhr, Mittwoch? und Sonnabend; von 20-22 Uhr (kostenlos). Lesezimmer: Geöffnet Mittwoch; und Sonnabend; von 20— 22 Uhr (kostenlos). Jüdische Künstlerhilfe; (Kulturveranstaltungen) Montag; bi; Donnerstag; von 10-12 und 2-6 Uhr, Freitag» von 10-3 Uhr. bleibt Der Universal - Gabardine - Mantel für alle 4 Jahreszeiten. Der zweckmäßigste Mantel bei Wind und Wetter, auf der Reise, auf^tlem ' Wege zum Geschäft, am Alltag und am Wochenende. Und die Preislagen sind Bekanntmachung betreffend die Steuerordnung ' Oie Gteuerordnung ist vom Vorstand am 18. Dezember 1434 neu gefaßt worden. Oie seit der ursprünglichen Fassung von; 25. September 1422 durch die' Veränderungen der GesetzeSgebung erforderlich gewordenen Rachträge w.urden eingearbeitet. Oie Steuerordnung, welche vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. Januar 1435 gebilligt wurde, ist vom Sächsischen Ministerium für Volksbildung - K: 25 i Steu - genehmigt worden und liegt in der Zeit vom 15. bis 31. März im Gemeindeamt während der Oienstsiunden zur Einsichtnahme auf. , Verkündet gemäß ß 10 Abs. 2 deS Gesetzes über das Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften vom 1. Juli 1421 (GBl. E. 202). Dresdens den 15. März 1435. ver Vorstand der Jsraelittschen Religionsgemeinde zu Dresden. Purim-Gottesdienst Am Montag, den 18. März - 13. Adar - (Purim < Abend) 18,15 Uhr findet in der Synagoge ein feierlicher Purim-Gottesdienst statt. Gemeindegottesdienst nach, altem Ritus, Adaß Zeschurun Beim Freitag-Abend-GotteSdiensi am 15. März, 18 Uhr, wirkt wiederum der gemischte Ehor unter Leitung von Kantor HalmoS mit. Mk. 46.- 55.- 69.- 86.- aber nur in der König-Johannsfr. bei Lger ö Sohn NUR KONlG JOHANN STRA . .c Personalien Trauung: 17. März 1435: Fräulein Fanny Oankner, Ziegelstraße 11 mit dem Kaufmann, Herrn Heinrich Gottlieb, Ziegelsiraße 11. Sterbefall: 5. März 1435: Herr Adolf Kaminsky, Kaufmann, Pirna, Jarobäerstraße 1. /

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