Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 10a (Mitte Oktober 1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10« (SemelnbeBIotl der Israelitischen Neligionsgemeinde Dre»den Seite 3 - I.X || Amtliche Bekanntmachungen Zeittafel Gemeindeamt, Seughausstraß« 2, Telephon 14051 und 17887, geöffnet für den allgemeinen Verkehr: werktäglich von 8-1 Uhr. Sprechzeit der Syndikus vr. Mrlnfred Saalheimer, von II —1 Uhr. Geschäft? führender Vorsteher: Herr Max Leffer. persönliche Rücksprachen mit den Vorstandsmitgliedern vermittelt das Gemeindeamt. Sprechzeiten der Herren Rabbiner. Die Herren Rabbiner find in sämtlichen seelsorgerischen, besonder, auch persönlich-religiösen Ungelegenheilen wochentäglich zu folgenden Seiten zu sprechen: Rabbiner Professor vr.winter, neue Adresse: Sedanstroße 24. Erdg., Telephon 47355, von II-I Uhr. Rabbiner Vr. Wolf. Seughausstraß« 1,3. Telephon I405I und 17887, Montags, Mittwoch, und Freitags von 10— ',',12 Uhr. ver Gemeindedajan, Herr Rabbiner fforowItz, Große Swingerstraße 6, täglich 9-12 Uhr. Wohlfahrlasteile: Sprechstunden Montags, Mittwochs und Freitag; . von 9-10% Uhr. Kleiderkammer: Ausgabe zur Seit nur auf schriftliches Gesuch und erfolgte Bewilligung. ' Wirtschaftshilfe: a) Allgemeine Beratung und Auswanderung. Mantag», Mittwoch; und Freitag; von 9->811 Uhr, Donnerstag; von 18-19 Uhr. b) Beratung für vernfsumschichtung: Montag; von 6 — 7 Uhr, vienstag; von %10 —11 Uhr und vonnerstag; von 10-12 Uhr. Nittelstandaküche: Essenausgabe täglich außer Sonntag von 12-",2 Uhr, Ausgabe der Speisemarken Montags, Mittwoch; und F eitag; von 12-1 Uhr in der w hlfahrtsstelle. wer Ten Preis von RM 0.45 bezahlt, braucht kein« Speisemarken. Vie Rüche befindet sich Seughausstraß« 1, Erdg. Bibliothek: Ausleihe: Sonntag; von 11-12% Uhr, Mittwoch; I und Sonnabend; von 20 - 22 Uhr (Kostenlos). I Lesezimmer; Geöffnet Mittwoch; und Sonnabends von 20— I . 22 Uhr (kostenlos). j Jüdische Künffterhilfe: (R»ltiirocran,toltunge») Montag; bis vonners- .tag, von 10-12 und 5-6 Uhr, Ficitags von 10-5 Uhr. Gemeindefieucr für Vas Kalenderjahr 1934 Auf Grund der Steuerordnng vom 25. September 1932 mit Nachtrag vom 8. Juli 1933 hat der Gemeinderat die Gemeindesteuer für das Kalenderjahr 1934, wie im Vorjahre unverändert, auf 20 v. H. -der Reichseinkommensieuer 1933, bzw. der sich nach der sächsischen Notverordnung vom 22. Oktober 1932 errechnenden Mafistabssteuer, festgesetzt. Den Steuerpflichtigen gehen besondere Steuerbescheide zu. Oie Steuer ist binnen 3 Wochen, vom Tage der Austeilung des Aescheides an gerechnet, zu entrichten. Zahlstellen: Israelitisches Gemeindeamt, Dresden, Aeughausstr. 3, l., Äankhaus Gebr. Amhold, Dresden, Äankhaus G. Mastersdorff, Dresden, . Postscheckkonto Dresden Nr. 10288. Dresden, den l. Oktober 1934. ver Vorstand der Isrcelitifchen Religionsgemeinde zu Dresden. Max besser, Samuel Weiger, Or. Walter Grün, jl Dr. Artur Rosenbaum, Erich Schapira, Hermann Schoaen. Steuerrückstände Wie im vorigen Gemeindeblatt mitgetetlt, ist die Voraussetzung dafür, daß die Gemeinde mit dem gleichen Steuersätz wie im Vorjahr auskommt, der pünktliche Eingang aller Steuerrückstände. Oie Gemeinde hat noch eine große Anzahl Außenstände von Steuem, für die sie bisher aus Entgegenkommen keine Verzugszinsen berechnet hat, während sie aus ihre Schulden in etwa gleicher Höhe wie ihre Außenstände 6 Prozent und mehr Zinsen bezahlen muß. Wenn die Steuerrückflände alle bezahlt wären, so könnten die Schulden gedeckt werden, und es würde damit die Zinsbelastung für die Gemeinde Wegfällen. Es muß nun unbillig erscheinen, daß die Zinslasten von sämtlichen Gemeindemitgliedem, also auch von den pünftlichen Steuerzahlern, getragen werden müssen, während sie doch nur durch die Säumigkeit Einzelner entstehen. , Oer Gemeindevorstand steht sich daher gezwungen, um einen gerechten Ausgleich herbeizuführen, vom l. Oktober dieses Jahres ab auf Steuerrückstände mit Ausnahme der laufenden Steuererhebung für 1934 Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, an deren Stelle nach Inkrafttreten des Steueranpassungsgesetzes - l. Januar 1938 - die dann geltenden Verzugsgebühren treten werden. Der Gemeindevorstand rechnet darauf, mit dieser Regelung zugleich eine Forderung der Gerechtigkeit erfüllt und Anlaß zum Ausgleich der noch bestehenden Rückstände gegeben zu haben. Ungenannte Spender Am 11. und 12. Oktober 1934 gingen bei unserer Wohlfahrtsstelle Äeträge zu je 20.— RM von Ungenannt für Zwecke der Armenunterstühung ein. Wir danken den edlen Spendern an dieser Stelle. Trum mqn n« doppeh gut um) 'fl«b I« Hu«! Verkaufsstelle für < für Damen schon von ÄLTESTES SCHUHHAUS PRESPENS WHsd'U'for Str 1, Praftqr &t'>9,w«lsdruit«r dtr-81 Wallatr. 3 und Kimladorftr Str. 14 DAS FÜHRENDE SPEZIALHAUS FÜR DAMEN-üUND MÄDCHENKLEIDUNG GOLDMANN AM ÄLTMARKT