Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 8 (8.1934)
- Date
- 1934-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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/ Mitteilungsblatt des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes Verantwortliche Echriftleltung: £eo Anschel, Dresden » Verlag: Zsrealltlsche Velsgionsgemelnde, Dreeb'en » Druck: A. Gruhnert, Dreckden-A. Iuli 1934 Verbandstaauna 1954. flm Sonntag den 8. Juli 1934 fand im Sitzungssaal« der Dresdner Gemeind« die - außerordentlich zahlreich besucht« — diesjährige Aur- Ichußfitzung statt, deren Protokoll wir Nachstehender entnehmen: l. Der vorfitzende, Herr Carl Goldschmidt, Leipzig, erüfinet um *!, 11 Uhr die ordnungsgemäß anberaumte Ausschußlitzung der Sächsischen Israelitischen Gemeindeverbonder. ikr spricht ehrend« Worte de» Gedenken» für da; seit dem letzten Zusammentrittcker Tagung verstorbene Mitglied, Herrn Adolf Altmann, Bautzen, während deren die Anwesenden fich von Ihren Sitzen erheben. Der stellvertretend« vorfitzende Herr Mar Lefier, Dresden, begrüßt sodann die Erschienenen namens der Gemeinde Dresden. Di« Feststellung der Stimmberechtigung hat folgende» Ergebnis: Es find stimmberechtigt für Unnaberg: Herr Ehanange, für Bautzen: Herr Bieß, für Ehemnitz: Herr vr. Lappe, Herr Kahn, für Dresden: Herr vr. Grün, Herr Lefier, Herr Sckocken, für Leipzig: Berr Breslauer, Herr Goldlckimidt. Herr vr. Goldschmidt, Herr Hader, kerr vr. Lehrsreund rugleick für Herrn Vr. Loebenftein. für vlauen: Herr Katz, Zwickau, bevollmächtigt durch Herrn Goldmann. Plauen, für Zwickau: Herr Kotz, für die Babbinerkonferenz: Herr vr. Goldmann, für die Lehrervereinigung: t)«rr Kantor Jaffö- II. Neuwahlen zum Verbanbsvorftanb. Durch den Wegzug de» Herrn vr. Leon, Dresden, dem vom vorfitzenden auch an dieser Stelle noch einmal der Dank für die Verdienste gesagt wird, die er fich um den verband erworben hat, ist der Beisitzer Im Verbandsvorstand aemäß §16 neu zu wählen. In diesem Zusammenhang beantragt Herr Kotz, Zwickau, Neuwabl der gesamten Vorstandes und schlagt Herrn Schocken, Dresden, zum vorfitzenden vor. Da Herr Schocken selbst erklärt, «in« etwaige Wahl abzulebnen, wird dieser Vorschlag gegenstandslos. Der vorfitzende, Herr Goldschmidt, wünsckt selbst Neuwahl der aesamten Vorstandes und schläat Herrn Lefier zum vorfikenden vor. Vie'er bittet ihn jedoch, dar Amt der Vorsitzenden nock bi; zum Ablauf de» Geschäftsjahre» weiter Zu führen. Di« Neuwahl de; Vorstandes soll daher erst in der nächsten Sitzung «rfolaen. hierauf wird Aerr Schocken einstimmig zum Beisitzer gewählt. Herr Schocken nimmt die Wahl an. III. verwaltung»b«rl«ht. Der Verbandssyndikus, Herr vr. Saalheimer, erstattet den Bericht über die Eätiakeit des verbände» seit der letzten Tagung am N. Juni 1933. Er gebt daraus hervor, daß im Berichtsjahr die Tätigkeit der Gemeindeverbandes eine bedeutend manniafaltiaere war als In allen vorheraeaanqenen. Die Entwicklung der Verhältnisse brachte es mit fich, daß dir verbofidsgemeinden mehr als früher das Bedürfnis batten, in allen Zragen ubrer eigenen Verwaltung fich beim verband Bat zu erholen und insnesondere um Vertretung bei Behörden anzusuchen. Als neue Aufgabe für den verband ist hinzugetreten, MIttelsftelle ,u fein zwischen der neugearündeten Beichrvertretung der Deutschen Juden und den einzelnen Gemeinden Gestreift werden die fragen de, woblsahrtsrecht«, wobei die vom verband erreichte Bestätigung des Sächsischen Arbeit,- und wohlfahrtrminifteriumr bemerkenswert ist, wonach in der öffentl'cken Zürsorge Unterscheidungen zwischen nichtjüdiscken und jüdischen Unterftützungremvfängern nicht gemacht werden dürfen. Die Frage der Benutzung öffentlicher Schulräume zum Beliaionsunterricht konnte bis auf «ine einzig« Ausnahme im positiven Sinne wieder geregelt werden. ' Die seit Jahren dem Sächsischen volksbildungsministerium vorliegende Eingabe des verbände» um Bezuschufiung de; jüdischen Beliaions. unterricht» in Sachsen konnte leider nicht gefördert werden. Er bleibt Vorbehalten, In einem geeigneten Zeitpunkt sie nachdrücklichft zu erneuern, da mit Bückficht'guf die Tatsache, daß der Beligionrunterricht nun auch in Sachsen wieder allgemeine, vfiichtfach ist, neue Argumente für die Bewilligung von Staatsmitteln sprechen dürften. Die /»rage der dritten Instanz In Steuersachen hat den Ausschuß schon wiederholt beschäftigt. Sie wurde nunmehr, nachdem dar Sächsische lvberverwaltungsgericht im Gegensatz zu seiner früheren praxi» fich nach der bisherigen Fassung der Steuerordmenaen der Gemeinden in einem Bechtsltreit für unzuständig erklärt hat, auf Anregung des Yolkrbildungsminifteriumr dahn geregelt, daß sämtliche Gemeinden ihre Steuerordnungen geändert haben. Durch di« Beufafiung wird klargestellt, daß die Entscheidungen der Steuerkommissionen keine Lndgültiakeit besitzen und §13 de. Sächsischen Beligionsfteüergeletzer vom l. Juli 1421 i. d. S vom 23. Juni 1923 nunmehr auch für das Verfahren bezüglich der israelitischen Gemeindesteuern Anwendung findet, häufig waren auch di« Anfragen betreffend verfammlungrpolizei. hier war di« Mahnung der Beichrvertretung zu wiederholen, ein Übermaß von jüdischen Versammlungen und Veranstaltungen zu vermeiden. Vekanntgegeben wird eine neueste Verfügung de; Geheimen Staatsvolizeiamte; Berlin, welche an die Pflicht zur Anmeldung jüdischer Versammlungen, auch solcher, die in Ausflugsorten usw. stattfinden, erinnert. IV. Prüfung u Nichtigsprechung der haushaltrechnuna 1433. Di« haushaltrrechnung 1933 hat bereits den Herren Wilhelm Breslauer und Hugo Kaufmann, Leipzig, zur Prüfung Vorgelegen. Beide Herren haben fi« mit dem vermerk »geprüft und richtig befunden" zurückgegeben. / Herr Vr. Saalheimer trägt die einzelnen Positionen vür und erläutert die Abweichungen gegenüber der Etatfestsetzung 1433. Infolge der Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, welche der Landerwohlfahrtsstell« anfangs de» Jabres 1433 letztmalig zugeflossen find, weift der Abschluß »inen Haben-Saldo von BM 5202.43 au;. Vieser Betrag wird, da der verband ein eigener vermögen bestimmungsgemäß nicht ansammelt, im Jahre 1434 etatmäßig zu Wohlfahrtswecken verwendet. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Jahrerrechnuna richtig zulprecheri und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Beides geschieht einstimmig. Zu Becknungrprüfern für dar Geschäftsjahr 1434 werden auf Vorschlag der Vorsitzenden dir Herren hod«; und Breslauer, Leipzig gewählt. Berr Weißkopf, Chemnitz, reat an, die Bankgeschäfte der verband»; künftighin durch 'eine der jüdischen volkrbonken erledigen zu lasse». Die Tatsache, daß in Dresden am Sitz des verbände» ein solches Institut nickt besteht, dürfe ein hinderunararund nicht sein. Die Anregung wird den Verbandrvorftand beschäftige»? V. Feststellung de» haushaltplane» 1434. Nunmehr erteilt der vorfitzend« dem verbandslyndiku, dar worl zur verickterstattüng über den Voranschlag für 1434. Vieser ist den verbandsaemeinden in 2 Fassungen zugegangen. Die erste Fassung enthält die bisher üblichen Etatpositionen, während'die zweite den Beitrag von BM - .55 pro Kopf der jüdischen Bevölkerung einarbeitet, den di« Beichrvertretung der Deutschen Juden für ihren eigenen Etqt von den Landesverbänden verlangt. Gleichzeitig konnten bei dieser Fassung di« Subventionen an die sogenannten reichswichtiaen Grgan - lationen und Anstalten der Wohlfahrtspflege aus dem Ltatentwui f fortbleiben, da diese, ebenso wie die Beträge, welche die einzelne, Gemeinden an derartige Grganisationen usw. bisher gezahlt habe» , und die Subventionen an di« zentralen vlldungsanstalten der deutsch«, Judentum», welch« der verband seinen größeren Gemeinden zur pflick t gemacht hat, durch den Beitrag der verbände; an di« Beichrvertretun.) in Zukunft abgeaolten find. Nachdem Übereinstimmung herrscht, daß der Beitrag an die Beichr - Vertretung bewilligt werden soll, wird lediglich der Entwurf» behände!. Sehr erbeblicke Meinungsverschiedenheit besteht jedoch darüber, i» welcher weise der Beitrag zur Beichrvertretun g aufgebracht werden sgl. Ls wird zunächfi d'e Frage erörtert, ob zur direkten verbandrbcfteuerung (b. b. zur Besteuerung der einzelnen Gemeindemitglieder fü : die Zwecke des Verbandes, und damit mittelbar der Beichrvertretung! übergeaanaen oder ob das bisherige llmlagenverfahren trotz erhöhten Bedarfs beibehalten werden soll. Die Vertreter der Chemnitzer Ges meinde. die Herren Kahn und vr. Lappe, wenden sich gegen beide». Sie wünschen eine Umlage für die bisherigen verbandszwecke nach dem Verhältnis der Einkommenfteuerlollzahlen und daneben «ine außeretatmäßioe Sonderumlage von BM —.55 nach der Kopfzahl der Gemeinden. Lin derartige^verfahren wird oyn Herrn Direktor Katzenftein als unzulässig bezetchnet.da die verbondrsatzung entweder ein« »unmittelbare Besteuerung der Mitglieder der verbandsgemeinden" — von einer solchen soll nach ö«\ Meinung der überwiegenden Mehrheit der Ausschußmitglieder aba<fthen werden - oder aber ein« einheitlich« »Umlage auf die EinnahituM der verbandsgemeinden" vorsieht (§ 21 der Satzung!. Berr B. A. Vr. Lehrsreund, Leipzig. Herr veslauer, Leipzig, sowie der verbandrsnndikur bestätigen diese Auffafiung. hierauf wird die Sitzung aus 10 Minuten unterbrochen, »m den Chemnitzer Herren Gelegenheit.zu einer Aussprache zu geben. Nach Wiedereröffnung der Sitzung gibt Herr Kahn, Chemnitz, di« Erklärung ab, daß seine Gemeinde die von ihr vorgeschlageye Begelunq nach wie vor für billig und gerecht hält, daß die Herren jedoch beschlofien hätten, sich der Stimme zu enthalten. ver für die Beichrvertretung vorgesehene Betrag von BM 8632. - errechnet sich nack der bei der letzten bekannten Volkszählung von 1425 festgestellten jüdischen Seelenzahl von 23252 abzüglich 10 % für Abwanderung mal BM —.55 mal ' lva dar Etatjahr , der Beichrvertretung mit dem der Verbandes nicht zusammenfällt, vielmehr erst am l. April begonnen hat. mußten lediglich ', der Jahrersumm« in den Etat eingestellt werdens. Nunmehr wird mit dem Vorbehalt, daß durch Verhandlungen mit der Beichsvertretung versucht werden soll, im Hinblick auf den besonders starken Abwanderungsverlust der jüdischen Bevölkerung Sachsens einen lS'.iaen anstatt de, 10 öligen Abzugs durchzuseyen — unter Stimmenthaltung der Chemnitzer Vertreter — die Etatposition »keichsver» tretung" angenommen. Selbstverständliche Voraussetzung ihre» Erfüllung durch den Vorstand soll sein, daß auch die übrigen Ge>i meindeoerbände entsprechend« Leistungen abführen.