Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1931-04-01 · 4 (4.1931) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
7 (1931)
Issue
4 (4.1931)
Date
1931-04-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
83% known words query
IRI
…/4892693-5739414-5769989--1733-4894325
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 Mitteilungsblatt des Sächsischen israelitischen Ge Es s III r c i n fl e g a n g e n I irtit Taiificbroibcn der sächsischen Israelitischen Lehrerverelni- .nuig für Sie Ülcgelung der Pension des Nektars saphra in Annaverg; eine Mitteilung des Vorstandes der Vcrbandsgcmeindc Ännalerg über die Ansktllung des Herrn Daniel Kavinann als ptoiK-.iMrfr, Vorderer und Prediger. Ilever die Vorgänge, die zu der Anfrage des Abgeordneten Fritsch und Genoffen über die Besichtigung der spnagogc i» Plane,, durch dortige döbere schulen geführt haben, liegen ausführliche Mitteilungen der Verbcindsgemeinde Plauen vor. Tic stenogravbisclien Berichte über die Aussprache zu diesem Antrag im sächsischen Landtag befinden sich bei den Akren und liegen hier auS. Pon einer .Korrespondenz mir Herrn Rechtsanwalt Hartmann in Ebemnnz über die Verfügung des Ministeriums für Vollsbildiing, die politische Betätigung der Lehrer und sckülerbcrreffcne, nimmt Kollegium Kenntnis. Tie Rolverordniküg des sächsischen Gcsamtininisteriums vom ' .inguit ticüt über die Acnderung des sleinpcliteuergcsetZcs enlb.'It wichtige Besrimniungcn für die öffentlich-rechtlichen Religio»:- aesellscha sten. Aach dein Tleiiipelncucrtarif, Rr. 25, beträgt die Stempelsteuer für rechtsfähige Stiftungen sechs Prozent des Wertes des der Stiftung gewidmeten Vermögens ohne Abzug der Lasten. steuerfrei sind Stiftungen, die im Deutschen Reiche ihren sitz baten und ausschlieszlich kirchliche, mildtätige, gemeinnützige oder eibische Zwecke verfolgen. Bisher betrug die Stempelsteuer von Stiftungen dieser Art Prozent des Wertes der Stiftung.! . Rach Tarissrelle 24 beträgt der Steuersatz von sckuldverschreiniiiieen ' der Hauptsumme oder des »apikalN'cries der tücldschuld. Befreit sind die Schuldverschreibungen der sächsischen Gemeiiideii. Bezirksvcrbände, Zweckverbände, zitsammengesctzten Schulbezirke und Kirchgemeinden.— Anmerkung 7 zu Tarissrelle 24. Auf Vorstellung ,des sächsisctlen israelitischen Gemcindeverbände-:- bat das sächsisch^ Finanzministeriuin erklärt, daß es leine Bedenken trage, die neue Bestimmung dahin auszulegen, das; unter supchlteineinden auch die israelitischen Religionsgemeinden zu verliehen sind.. Tic Rorverordnung vom ä. August iit mit dem 2>t. Auguü lillvi in »rafr getreten. Es lind weiter e i » g e g a n g e n : Pom sächsischen Miniiicrium für Volksbildung:, eine Verordnung des Reichsminislers der Finanzen vom li. Fcötuar >!»4l, 'Auskünfte über das VcraiilagungSergebniS oder das Auflommen von Reichsüenern betreffend, ein schreiben des sächsischen Arbeit-:-- und Wohlfahrtsminisieriums. die reicksgescizliche Ilnsallversicherunzt der Kirchenbeamten bclresfend, - eine Verfügung des -Reichs-Ministers des Innern über die Ausiiellnug von Pcrsonenirandsurkundcn, ein Hinnreis auf die Bekanntmachung des Gesa»il m i nisten unisüber die Verfassungsfeiern am 1l. August, eine Mitteilung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden über seine Verhandlungen mit dem preufzischen Ministerium für Wiffensckaft, .Kunst und Volksbildung wegen der Aufnahme der jüdischen Religionslchre unter die Fächer der wissenschaftlichen Prüfung sür das Lehramt an den höheren schulen. Ter s berrat der Israelitischen Religioiisgemeinschaft Würltemvergs übersandte die Dienststrafordnung für die Rabbiner und Religionslehrcr. Herr Prediger Hcimann in Plauen wird damit betraut, in der nächsten Ausschußützung auf Grund der vorliegenden Unterlagen über die .Kalenderreform zu referieren. - Tie seelsorge in den l'B fange ne naniralten in im Einvernehmen "niit dem sächsischen Ministerium der 'Justiz neu geordnet worden. Tie te.efnngenenseclsorge wird jetzt von den für die betreffenden Anstalten zuständigen Rabbinern und Predigern ausgeübt. Novemberaummer meindeverbandeS Nr. 4 r djr In der sächsischen israelitische Gemeindeverbandcs^ Sachsen und der säch das Ministerium für gedruckt, die die Ford Recht für alle Religio unterricht enthält. Ti ist weiter allen Land w Antwort ist noch nich seinem Zweifel darübe jüdischen Religionsuntfr träge bewilligt werden Ter Verfasser der und Herr Rechksanwa den Fall der Ablehnuisg bincr Tr. Goldmann c nach etwaiger Ablehn crhebiing ein Rcchtsgu den sächsischen Fnncn» dacht wird. Rach weile träge einstimmig niiflcnp: des Recktsgutachtens v die Vcrbandsgemcinde» Das Ministerium mit seiner Verordnung staatlich nicht ancrkan Empfinknngen Anders treffend, zu beschäftige, des sabbats. Das formuliert: „Es ist ihnen — Antrag zum Zwecke Handlungen Ilnterriclsl erteilen: 1930 dcS Mitteilungsblattes des Gemeindeverbandes ist die Eingabe dieses „ Vereinigung der Rabbiner im Freistaat fischen Israelitischen Lchrervereinigung an Volksbildung vom 10. Oktober' 1930 ad- ,-rungen der sächsischen Juden um gleiches i sgescllschafte» in bezug auf den RcligionS- Roveinbernummer des Mitteilungsblattes igsabgeordnescit überreicht worden. Eine eingegangen. Ter Vorsitzende gibt auch Ausdruck, daß aus Staatsmitteln für de» wicht und für jüdische Kultuszwccke Beiwürden. ringabc, Herr Prediger Hcimann, Plane», Tr. (Koldbergz Planen, beantragen, für gegen den Staat zu klagen. Herr Rabä ißert sich im gleichen sinne, beantragt aber, ing der Forderung und vor der Klagcind T tr tachten einzufhölen, wobei in erster Linie an inister a. T.. Herrn. Geheimrat Apclt, gerer Aussprache werden die gestellten Aninmen, und i'S.wird beschlossen, die Kosten der Klage durch besondere Umlage ans aufzubringci. Volksbildung hatte sich noch mchrinalS vom 21. August 1929, den Schulbesuch an iten Feiertagen und Berücksichtigung dec^ lenkender in den öffentliche» schulen bc- , und zwar handelt cs sich »in den Begriff Ministerium für Volksbildung hatte so den Lehrern nnd schillern' — auf ihren der Teilnahne an religiösen Feiertagsbcfreinng n rch folgenden Grundsätzen zu v> r 4. den Mitgliedern den Advcntislen sabbate —." Es sind später aber gelangt, im Winter befreiung zu gewähren, ergänzende» Verordnuifg Teilnahme an relig trefreinng auch am Fr Ter Vorsitzende gib: E h e m n i tz vom l>. Fetz,' beschwert, daß die Gew israelitischen Gemeindet zigen Richtung vertrete Ausschuß nickt vertrete Ter Vorsitzende hcit frühere schreiben der daß nach t> 2 der satzu Verfassung der cinzel Fragen des Wahlrechts, und daß der Verband inneren Angelegenheiten Herr schocken, Zwi sächsischen israelitischen legcnheit halte, die Ve erörtern, wenn.der V ständig sei. Herr .Kahn, Ehemnit H^rr Rechtsanwalt Tr. >er israelitischen Religionßgesellschaft nnd n siebente» >Tagc für die Sonnabende — Gesuche an das Miuisterium Ffeitagnächmittag Unterrichtslne i immer wieder auch am Tie Regierung erwägt den Erlaß einer nach der glif Antrag zum Zwecke der o>en Feicringshandlungen llnterrichtschtagnachmittag bewilligt werden kann. ein schreib:» der Jüdischen Volksparlci cuar >931 bckrnnt. womit diese sich darüber ifinde Ehemiut,' im Ausschuß des sächsische» erbandes um; durch Anhänger einer eini sei, d. h. d.rß die Volks-Partei in diesem > sei. auf dieses schreiben das gleiche wie auf jüdischen Volk i-partei geantwortet; nämlich, itg des Verbandes die Einwirkung auf die i Religionsgc neindcn, insbesondere 4n den nicht zu den Zwecken des Äerbaildcs gehört K-shalb nicht in der Lage ist, sich in die seiner Genieinden einzimiischen. ckau, erklärt, daß er die Tagung des GenieindeverbandeS für die paffende Gc- ^hältniffe in l»er Ehcinnitzer Gemeinde zu ' erbaudsausscknß formell auch nicht zubeantragt I cbergang zur Tagesordnung. Lappe ist ebenfalls gegen die Besprechung. Fernsprech-Anlagen jedes Systems YoUantomatfsche Anlagen, Rethenscha Ifangs- Anlagen Glfihlampen-Zentrafen, Haustelephon-An lagen in höchster Vollendung in Kauf und Miete führen aus Ha Fuld & COay Telephon- und Telegraphunwerke, AG., VerwaltMgsbezirk Sachsen Dresden-A. 1, Wilsdruffer Straße 15 Fernsprecher 25631 (Sammelnummer) Auskünfte und- Ingenieurbesuche kostenlos und unverbindlich Baubüros in: Görlitz Zittau Bautzen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.