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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1931-01-01 · 1 (1.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
7 (1931)
Issue
1 (1.1931)
Date
1931-01-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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MlMWlMl«WMiWMAi8em»lmli«tt Bnantwortt.Gchnftleltung: BürobirektorL.Plonoachrr, Dresden « Verlag: Israelitisch«Religionsaemeinde, Dresden » Druck- Kaden D Lomd.Dresden-A. Januar 1931 / Nummer 1 Sächsische Molhilfe 1950! Unser Aufruf in der Dezembernummer dieses Blattes ist noch in weiten Kreisen unserer Jüdischen Bevölkerung ungehört geblieben. Wir richten an dieser Stelle nochmals die herzliche dringende Bitte an alle, unserer jüdischen Hilfsbedürftigen im Rahmen 'der Sächsischen Nothilfe zu gedenken. Verschließt euer Herz nicht den Frierenden und Hungernden! Zeigt ihnen, daß die alle Zedokoh noch wach ist, wenn von der Not der Zeit auch keiner unberührt blieb. :— Es gilt wirklich, in allerletzter Stunde zu helfen, Not zu lindern. i Opferll Spendet! Laßt diesen letzten Mahnruf nicht ungehört verhallen, spenden für die notleidenden Mitglieder des Sächsin Gemeindeverbandes nimmt die Landesnrohlfahrtss sischen israelitischen öemeindeverbandes, hausstraße 3 (Postscheckkonto 10286) entgegen. — E tischen Religionsgemeinden zu Annaberg, Bau Dresden, Plauen, Leipzig, Zittau, ZnticRau Geld- und Sachlichen israelitischen teile des Sach» Dresden, Zeug« tenso die Israeli« tzen, Chemnitz, Wohlfahrfsbrfefmarken! Von den Wohlfahrtsbriefmarken ist noch nicht genügend Der Aufschlag zum Post wert ist gering. Jede Firma, jeder ] Privatperson frankiere wenigstens eine Woche lang ihr fährtsbriefmarken und unterstütze dadurch unsere jüd; sorge, denn 80 Prozent des Aufschlags der durch uns ve; dienen der Durchführung von Erholungskuren für jüdische Sämtliche Wohltahrtsbriefmarken sind durch die Lan stelle des Sächsisdhen israelitischen Gemei Dresden, Zeughausstraße 3,1, zu beziehen. Gebt auch gemacht. rwerb.?tätige, jede e Briefe mit Wohlsehe Erholungstürftiiebenen Marken Mutter uijüd Kinder. deswohlfahris« nde verbandes, Das Sächsische Oberlandesgericht entscheidet, bah eine in der Tschechoslowakei geschlossene und von einem tschechoslowakischen Preisgericht geschiedene Ehe eines in Deutschland wohnenden Ehepaares sür die deutschen Gerichte noch besieht 3» diesem Mitteilungsblatt haben wir »ns schon wiederholt mit dem Ehcschctduiigsrecht beschäftigt. sv habe» wir i» der Bovcmbcrnumincr >»28 eine» Aussatz des Herrn Olcrtchtsrcserendars Mar T i ch v r » i cl i über die Ehescheidung oolnischcr. und tschechoslowakischer Staatsangehörigen in Deutschland abgedrnckt und in der Marziiin»mer 1U2» eine Abhandlung des Herrn Tr. jiir. :>Ioman „ Prevel in Berlin über das Ehescheidungsrecht der in Tcntschland wohnhasten Polen verüsscnilicht. Heute bringen wir Tenor mit.Tatbestand und Oründcn eines Urteils des >2. Zivilsenats des sächsischen ObcrlandcsgerichtS, das allgemeine^ Unlerelle sinde» wird. Tic :>Ied. Auf die Berufung der Lilägeriti ivird SaS Urteil der 13. Inmwcc des Landgerichts Leipzig vom 14. Mai 1626 abgcändert wie folgt: ' lin wird festgcitellt, dag die a schloisene Ehe der Parteicu noch n 3ll. Januar 1010 in Eger ge> bcsteht. Tie Kosten beider Instanzen treffe» den.Beklagten Ta,best Die von den Parteien am 36. in Eger geschlossene Ehe ist durch gerichts vom 14. März IW weqi sür getrennt und dem Bande n Tie Klägerin, die dieses Erkenntet ersten RechtSgang beantragt, tli erster Linie feslzustcllcn die Ehe zwischen den Parteien noch and Januar 1610 vor dem Rabbiner Erkenntnis des doxtigeu Kreisen unüberwindlicher Abneigung für aufgelöst erklärt worden, is für unwirksam hält, hat im ach das; für die deutschen Olerichte besteht, in weiter Linie'feitzniiellesi, dag die Ehe gvische» den Par - leien »och besiehl. ellagie hat um Abiveis ing der »läge gebeten, weil die schiede» nt. ' ' teil vom 11. Mai 1636 >B!. ää > der Parteien, die niemals in »i ordentlichen seeliorger einer sei und itifolgedeiieu als mi- Eii> Ehe der Parteien reeluswirtsam Tas Landgericht hat durch IIi die Klage abgewiei'en, iveil di Eger gewohnt Hallen, nicht vor d der Brautleitte geschienen werdet gültig angesehen werden niniie. , liegen dieses Urteil, das seit getragen ist und auf das zur Ü verwiesen wird, hat die Kläger Anträge «Bl. 74I>, 01, 72>, in erst zu erkenueu, in zweiter Linie: Scheidung der zwischen den Pari liegt. Ter Beklagte bittet >B1. zuweiseu. Tie Parteien wiederl Rechtsgang und verhandeln iin ü Klägerin vom 4. Oktober 1636 c 8. grober 1630 iBI. 7'n. Ter Klägerin ist im Perhandl >Bl. 741») .nachgelassen worden, au vom 8: Oktober 1636 iBl. 7g) bin» ■ sah zu erwidern, sie hat darauf 1630 iBl. 77) eiugereicht, de» sie matzen am 17. Oktober 1630 hat ein gesamten -Inhalt »ach vorermeidung von Böi'ederholnugen Berufung eingelegt init dem er Linie: nach dem »lageantrag seit initellen, das; eine gültige leu geschlossenen Ehe nicht vor- 7-11), 7«n, Die Berufung zurück ölen ihr Borbriiige» im ersten trige.ii nacti den scliriftsähe.n der bl. 711 niid des Beklagten vom ngSlerinzn vom 8. Oktober 1636 f den Schriftsatz d.'S Beklagten n einer Böoche.in einem schriftden Schriftsatz vom 16. Oltober dem Beklagten »achgewiesenerijislelle» lassen.

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