Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 9 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Leite s Nr. 0 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden tauber (»in Abbolen bereit. Von diesem Tage an wird über die nicht abgebolten »arten anderweitig veriiigt. Für die Lynagogr nrerden besondere Anschlnsikartrn für »indrr ansgegeben. Für jeden Platz wird mir eine Anschlußfarte. znin Preis von 3 Mark, verabfolgt: für die im letzter, vV:luv neu eingerichteten Franenplätze in der l. und II. (5mvore tönnen Anschlußkarten^nicht ansgegeben werden. L r e d e n . im August 1930. Ter Vorstand der Israelitische,, Rcligionsgeiiirindr. tllcchtsanwalt Paul Lalinger. Jeder Wahlberechtigte muß wählen! Wahlrecht ist Wahlpflicht! Ehe es zu spät ist: Ermöglicht erfolgreiche Abwehr gegen das Vordringen der Nationalsozialisten durch reiche Spenden für den Kampffonds des Central-Vereins. Postscheckkonto Dresden 21492. Jeder muß Opfer bringen I Ten Anordnungen der Beamten ist unweigerlich Folge Pt leiste». - Ter Beginn des Gottesdienstes, speziell der Predigten, wird im Tresdner Anzeiger, in den Tresdner Neuesten Nachrichten und in den Tresdner Nachrichten an jedem Freitag bziv. dem Tage vor einem Fest bekanntgegeben. Auf die -entsprechenden Bekanntmachungen im Gemeindeblatt wird verwiesen. Tie Besucher des Gottesdienstes rvcrden dringend gebeten, rechtzeitig zu kommen — die (Hänge in der Lynagoge werden vor Beginn der Predigt a b g e s p e r r t — und die Lynagoge nicht vor Lchluß des Gottesdienstes, an den Vorabenden der Festtage nicht vor Adaun Aulom. zu verlassen. » i n d e r n unter s e d) sj Jahren ist der Zutritt in die Lynagoge — außer am Fest der Thorafrcude nicht g e st a t t e t. | . Tie Ngmen der im Lauie d^s Jahres Perstorbencn werden ,.im Labbat der Neiiinondverknndnng verlesen. Wahlrecht ist Wahlpflicht! Jeder Wahlberechtigte muß wählen! In der Lynagoge und einige Tomen- und Herrrnplätze zu.vergeben. Reflektanten mögen sich an das Gemeindeamt wenden. _ Am Vorabend des Thorafrstrs müssen sich die »naben, die eine Fabne oder Ltandarte erhalten' wollen, eine halbe Llnnde vor Beginn des (Gottesdienstes in der Lynagoge elnnnden. _ Äiisglg aus der Lynagvgenordnung Unter .Hinweis auf lif der Lynagogenordnnng und auf die darin entbaltenen Bestimmungen wird dringend ersucht, jede Ltörnng des Gottesdienstes zu vermeiden, jedes Ge- ' p r ä ch. und insbesondere jede Art von Begrüßungen. Beglückwünschungen. Beileidskundgebnngen ufw. sowie lautes Mitbeten zu unterlassen. - (5 s - m u ß ' unter allen U m st ä n d e n größte N u li e und st r e n g st e Ordnung .gewahrt w e r d e n. Tiejenigen Gemcindemitglieder, die zum Andenken an ibre verstorbenen Angehörige^ am Vrrsvlinungstagc in der Lynagoge oder in dem Gemrindcgottesdienft im Äünftlrr- Haus Lcelenlickter ausgestellt haben wollen, können diese telephonisch — 14 051 imb.17jS.S7 — oder schriftlich im Gemeindeamt. Zenghausstraße 3, 1., bestelle». Mittrllvsigkritsibeschciniguiigen für das (polnische (Generalkonsulat, ebenso schristliche Anträge auf Paßermäßigungen dürfen von unserer B>ohlsahrtsstelle nur solchen Personen ausgestellt werde», die regelmäßig Unterstützung erlialten. T r e s d e n , im August 1! 30. Ter Vorstand der Israelitischen Religionsgrmeinde zu Trcsden Rechtsanwalt Paul L a l i n g e r.' Perfonalten (rin alles treues Mitglied j der Gemeinde, \>crc L o „ i s 2 chri »i in e r in Trcsden-N., eVaupiicr 2traj,e ch>, frier, a», 7. Tepieuiber seinen 70. Geburtsrag. Ter Gemeindcvorjtand spricht vvrrn 2chri»,mer auch an diese : Ltelle seine besrcn Glück- und Lcgenswünscke aus rund dankt ,einem 7». Geburtstag durch ein, ihm für den schon mehrfach zn pende für die bedürfligen Insassen des v>enrieltch,s,ifts bekundeten Gemeinsinn. \[/ Pr in ea fer \l/ W Prager ^Straße 5X W Jedes Programm ist ein CreiQnis Wochentags / ♦, *7 Und 19 <UAr Sonntags t 3, 5, t und 9 <UAr