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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1929-12-01 · 12 (12.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
5 (1929)
Issue
12 (12.1929)
Date
1929-12-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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})Tiltei[una8öIflttDes6ä(Jinj(0ennröeIüUd)cn(SeuieinDeoerDanDe5 gtronttoQTi(^AdHlriiuno^gto6iTff«ot L^Blormockn, Dresden Verlas: 3frariitifd* Neliaionsaemeindr, Dfesden Stitf: Kaden S 6omv.Diesden-A _;•_ Dezember 1929 Satzung des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes Unter Hinweis aus den in der r.ktoberi»imnier l!«2» dieses Mittriluiiasblattes inner ..3iiv»»gsä»deri,ng' „dqcdriickten neuen Wortlaut der 8 i und i> »er 3,u't|ni) ^co sächsischen israelitischen iüemeindeverbaiides vom 27. Zunt l»2« verdfscnllichen wir hiermit die aanze Lavnno in ihrer leviae» gahiina sowie die Beko„iilii,ach„ia des sachn/chen «Sesainlniiiiiiteriums über die AilduNg des sächsischen israelitischen iüemeiildeverbaiides vom 1». 3evlembcr l!»2«: [ I. AUgenieine Bestiiiiinuiige» j § i. ■! Ter Sächsische isr>icl,iische (§emeindeverb»ud isl eine Reltgionsgijellschaft und bildet eine Körperschaft des öffentlichen Rechhs. Tee Tip der Verwaltung ijt Dresden. Tic israelitische» illcligionsgemeinden des Freistaats Sachsen sind. Uinerverl'ände dieses Perl'.iiides und bleiben »örperschafien des öffentlichen Rechts.! nnlcr Wahrung der Selb» Der Perband bezweckt insbesondere gandigkeit der ('iemeinden: l. die Pflege des religiösen Lebens, (! die Perirclung der gcincinsainen Angelegenheilen der sächsischen israelitischen Religionsgemeinschaft nach aujien, .!. die Schaffung, ilnlcrhaliung und Unterstützung geineiiisainer Einrichtungen und Anstalten, l. die Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der sächsischen israelitischen (^emeindebeamleN. Nicht zu den Zwecken des Verbandes gehört die Elnivirkung aus d:e. Verfassung der einzelnen Religionsgemeinden, insbesondere ui Fragen des Wahlrechts, der tÄcineindeslcuer sowie der (Gestaltung des »ultus- und des Unterrichts. 8 3- Tas Geschäftsjahr des Verbandes ijt das »alcndcrjahr.! 8 4. Die Bekanntmachungen des Perbandes erfolgen in der ^a.t>> sisäien Staatszeilung. Ter Vorstand kann außerdem noch andere Plätter dafür bestimmen. II. Verbands,nisschus, 8 ö. Ter Verbandsausschuß besteht aus den von den Uicmeindeverlrelungen tVorjtand und Vervrdncten) nach den bei ihnen geltende» Vorschriften zu wählenden Mitgliedern, .einem von der Vereinigung der Rabbiner im Freistaat Sackssen zu bestimmenden t'leineinderabbiner und einein von der Sächsischen israelitischen Lehrervereinigung zu bestimmenden Lehrer, 8 0.;' ■' Zum Verblindsa»sschus; wählen aus ihrer Mine die (^enieindeverlretungen / von Dresden drei, von Leipzig sechs, von Ehcmnitz zivei Mitglieder, die Vertretungen der übrigen Gemeinden je ein Mitglied. Fede (Gemeindevertretung wählt ferner aus ihrer Mitte cnie ebenso groj;e Anzahl von stellvertretenden Ausschußmilglicderit. Tie Stellvertreter sind zu jeder Sitzung des Ausschusses einzuladen und haben beratende, als Vertreter von abwesenden ordentlichen Mitgliedern auch beschließende Stimme. Dev Verbandsausschus; hat das Recht, auf Antrag einer Verbandsgeincinde Persönlichkeiten mit beratender Stimme zu den Ausschußsitzungen hinzuzuzieheii. 8 7. Tie Amtsdauer der ordentlichen und stellvertretenden Ausschnßmitglicder betrügt zwei ((Geschäftsjahre. Wiederwahl ist zulässig. Wenn ein Mitglied aus seiner ((Gemeindevertretung ausscheidet, so erlischt damit sein Amt als Ausschußmitglicd. | 8 8. ■ ' ' Tie Ausschußmitglieder sind Vertreter des gesamten Verbandes und sind an Aufträge nicht gebunden. 8 o. Der Verbandsausschus; tritt in der Regel alljährlich zusammen. Er wird durch den Vorstand mittels schriftlicher, Einladung b» i usen. Er muß berufen we Ausschußmilglieder cs uni" beantragt. Ten Vorsitz führt der V> Hinderung sein Siellvcrtret« r des Vorstandes und bei des wählendes Muglied. Vci allen Abslimmungeii bestimmt ist, einfache Meh Siimmcnglcichheit gilt der Bei Wahlen gilt als geif>> gegebenen Slimmcn erhalti nicht zustande, so entscheidet Bewerbern, welche die me Stimmengleichheit emsche :den, wenn miitzdeslens ein Triticl der. cjr Angabe der (Gründe beim Vorstand i l; § 10. rsitzende des Verbandes, bei seiner Bebei dessen Vehiildernilg der Beisitzer,, cn Behinderung ein vom Ausschutz zu eid> t Ter Verbands jiiiiimberechligle Mitgliede fähigteir nicht vorhanden, s zweite Sitzung anzuberaum Erschienelien beschlnj;sähig sonders hinzuweisen, Ein Ausschusgiiiiglied t> ein stellvertretendes mittels eiuscheidet, soweit nichi euvas anderes heit der gdgegebeneii Summen. Bei Antrag »ls^ abgelehill. ähli, wer.mehr als die Hälfte der ab iß Hai. -SVoniiiit eine solche Mehrheit eine engere Wahl zwischen den beiden n Siiiismen erhalten haben. Bei das Los7 ei,tp 1l. lidsausjchns; ist besckiluj.fähig, wenn mindestens, zehn e Mitglieder anwesend sind. Fu diese Beschlußanwesend sind. Fg diese Beschlußijl mit derselben Tagesordnung eine die ohne Rücksicht aus die Zahl der st; hierauf ist bei der Einladung.be 8 12. nn fich durch ein anderes, auch durch schriftliches Vollmacht vertreten lassen. s i3.;/ Ter Verbandsansschuß tänn über alle bandes beraten und beschließen. Er ist insbesondere zusl, I die jährliche Fesisiellung •J. die Prüfung und Richtigsprechung der Haushallrechnung. 3. die Beschluj;sasiu»g übe » die Beschliißfassung übe zuschreibenden Steuern^ die Brschlußfajsnng übe. Aenderung der Sapung. die Beschlns;sassung übe! (Gegenstände Beschlüsse über die in 8 1 Ter Vorsland des Verbai iieUvertretenden Vorsitzende Verbandsausschus; ans seit» ioählt werden. Ter Vorsitze sollen in Dresden, der Beis rungsfalle kann der Beisitz glied vertreten lassen. Dem Vorstand gehört f Rabbiner im Freistaat Sachs mit beratender Slimme an. Nach Ablauf ihrer Amts.;, Aemler so lange fort, bis die haben. Wiederwahl ist zulä' ‘ Scheidet ein Vorstandsmi ans, so erlischt sein Amt als Der Vorstand vertritt den klärungen für den Verband Fm übrigen regelt der Vorst Angelegenheilen des Ver ndig für des Haushallplanes Äufnahmt iiiid Tilgung von Anleihen, die zu erhebenden Beitrage und aussonstige itfi» vom Vorstände vorgeleche 8 14. ' ' Ziffer.tz, 1 und 5 bezeichnelen liegen» slände bedürfen einer Mehr >eit von zivei Triiiel der abgegebenen Stiinmen-. Beschlüsse über (srweiieril'iig des Zweckes des Perbiinde bedürfen der Einstiminigleii 15. Ter Verbandsausschus; r> gelr seine ('(eschäflssührung durch eine von ihm zn beschließende « schäslsordilung. IlJ. Vorstiiiid. 8 10. ö des besteht aus dem Vorsitzenden, dem und einem Beisitzer, welche vom r Mitte aus zwei (Geschäftsjahre geilde und der stellvertretende Vorsitzende tzer in Leipzig wohnen; im Behinde sich dgrch ein anderes Ailsschußmitrner ein 'von der Vereinigung der n zu bestimmender (Rmeinderabbiner 8 17. I ii führen die Vorjtandsntiiglicder ihre neugeivähhe» ihre Aemicr angetreten ig. glied aus seiner (Gemeindevertretung Vorstandsmitglied, 8 18. Verband nach innen und aus;en. Er» > werden vqm Vorsitzenden abgegeben. > nd seine (>!eschäflSsührung selbst.

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