Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 9 (31.1.1928)
- Date
- 1928-01-31
- Page
- [Seite] (sequence 23)
- Language
- German
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Seite 23 Nr. 9 Gemeindeblatt der Israelitischen N eligionSgemeinde Dresden Recht und Gesetz der sächsischen Juden Bon L. Ploen acher <Foltsetzung, wegen Raummangel» in der vorigen Rr. zurückgestellt — vgl. hierzu Rr. 4. S. 7 und 8) Platz an der Pulsnitzer Straße hierzu erworben. Im Mai 1751 wurde der Friedhof mit der Leiche der Frau Blume Eisg Leipziger eröffnet. Der älteste Leichenstein ist der der Frau Mirjam Nathan aus Bunzlau (vom 14. Tebet 5513 (1’i 5 3), Nummer 464). Ebenso alt wie die Beerdigungsbrüderschaft ist der Begräbniskassenverein, der seinen Mitglu dern gegen Zahlung von Monatsbeiträgen bei Sterbefälven Beiträge zu den Bestattungskosten gewährte. In der Einleitung der im Jahre 1850 neu aufgestellten Statuten' wii^d gesagt: „Ter im Jahre 1788 bei der hiesigen israelitischen Gemeinde gestiftete „Verein zur Leichenbestattung" wurde mit für jene Zeit ihrem Zwecke möglichst entsprechenden Statuten versehen." Nach der Satzung vom Jahre 1850 betragen die Beiträge für jedes verheiratete Mitglied, ebenso fürs Witwer oder Witwen monatlich 3 Neugroschen, für Unverheiratete yt Neugroschen. Die Leistungen des Vereins, A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A I Nicht klopfen, bürsten, putzen, Nut O RIO N benutzen! Mögen alle die erwähnten Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften für ein geordnetes Staats- und Gemeinschaftsleben nicht zu entbehren sein, für die jüdische Gemeinschast wären sie keine zwingende Notwendigkeit. Wo sich Juden niederließen, zuerst gründeten sie eine Beerdigungsbrüderschaft, eine organisierte Gesellschaft zur Bestattung der Toten. Selbst dem Zusammenschluß zu einer Gemeinde» der Einrichtung eines Bethauses oder dem Bau einer Synagoge ging die Gründung der Beerdigungsbrüdersckiaft voraus. Es erscheint mir durchqus angebracht. hierauf näher einzugehen, selbst auf die Gefahr hin, früher Gesagtes zu wiederholen. Die vergilbten Akten der Beerdigungsbrüderschaft, die beim Blättern auseinander zu fallen drohen, geben lebendiges Zeugnis davon, mit welch heiliger Sorgfalt und Liebe die Juden den Toten von jeher den letzten Dienst erwiesen, für ihre Bestattung sorgten. Das Statut der Israelitischen Beerdigungsbrüderschaft zu Dresden vom 8. April 1853 wird init den Worten eingeleitet: „Der Ort, wo die Toten bestattet werden, wird bei den Israeliten „Stätte, Haus der Lebenden" genannt: eine Benennung, die laut davon spricht, wie im Juden die Ueberzeugung von der Unsterblichkeit der Seele, und daß erst mit dem Tode das eigentliche höhere Leben beginne, tief wurzele. Ein natürlicher Ausfluß dieser Ueberzeugung ist die beim Juden weitverbreitete Hoch- und Heilighaltung der Liebespflichten gegen Verstorbene: die irdischen Ueberreste, in denen einst ein hehrer Geist lebte, der noch fortlebt, solleiz mit Achtung der Erde zurückgegeben werden. Und so haben sich in Israel Sitten und Bräuche beim Hinscheiden und bei der Bestattung und Beerdigung festgesetzt, die das Gepräge der tief empfundenen Heiligkeit dieser Liebespflicht und zugleich das der verallgemeinernden Einfachheit an sich tragen: der Unterschied der Verhältnisse, den der Mensch dem Leben ausdrängt oder von den Lebenszuständen dem Menschen ausgedrängt wird, soll mit dem Tode schwinden. Die Erfüllung dieser Liebespflicht wurde seit den ältesten Zeiten als eine heilige Pflicht betrachtet, die nicht gedungenen Händen überlassen werden darf, sondern es bildeten sich allgemein Gesellschaften — Beerdigungs-Brüderschaften gewöhnlich benannt —, deren Mitglied zu sein die Edelsten und Besten jedes Standes und jedes Alters sich beeiferten." Die Einleitung schließt mit den Worten: „Möge dieses Statut, das durch große, fast an Einstimmigkeit grenzende Majorität der.Brüderschaft seine Endgültigkeit erhielt, poch den späten Nachkommen Zeugnis oblegen, wie tief ihre Vorfahren von der Liebespflicht gegen Verstorbene erfüllt waren, und sie mit gleichem Geiste cheseelen." Vor der Errichtung des seit dem Jahre 1869 geschlossenen Friedhofs in Dresden-Neustadt an der Pulsnitzer Straße — damals Judengasse genannt — wurden die zu Dresden ver swrbenen Juden nach andern Orten, zumeist nach^Soborten in Böhmen, zur Bestattung geführt. Erst vom Jahre 1760 an wurde den dahingeschiedenen Juden die letzte Ruhestätte in Sachsen gewährt und von der Gemeinde durch ihren Vorstand und den Vorstand der Beerdigungsbrüderschast der erwähnte FRITZ BRAUER Versäumen Sie nicht. Sportvereins „Bar 33. Februar, 20 Uhr. bei dem Stiftungsfest des Kochba“, E. 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