Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-12-31 · 8 (31.12.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
8 (31.12.1927)
Date
1927-12-31
Page
[Seite] (sequence 29)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/4892693-5447358-5769811--0642-4893274
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Rr. 8 lemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Seite 29 ' 15. Grabreden sind nur mit Genehmigung des fungierenden Vorsteher» oder, in dessen Abwesenheit^ de» Vorstehers der Beerdigung», brüderschaft zu halten. Eine Grabrede seiten» de» Oberrabbiner» findet nur in den Fällen statt, in denen die» vom Gemeindevorstand bei hervorragen, den Verdiensten de» Heimgegangenen um die Gemeinde oder da» Judentum beschlossen wird; in anderen Fällen wird am Grabe nur ein deutsche» Gebet gesprochen. E» wird jedoch der Herr Oberrabbincr auf Wunsch der Leidtragenden in der Tterbewohnung eine Gedächtnisrede halten. 1«. Im übrigen verbleibt c» bi» auf weitere» bei den Statuten der Beerdigungsbrüderschaft, soweit nicht im Vorstehenden und durch Beschluß der Generalversammlung vom S. Mai 1865 in § 22 der» selben Abänderungen bewirkt worden sind. D r e S d c n, am l. Januar 1876. Ter Gemeinderat der Israelitischen ReligisnSgemeinde zu Dresden Durch deren Vorsteher: Joseph Meyer. Joseph Bondi. Emil Lehmann. Tie Teputatian der BeerdizungSbrüdrrschaft zu Dresden Durch deren Vorsteher: Moritz Egcr.! .* Hier niag eine wichtige Entscheidung des Sächsischen Lbcrverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1920 Platz finden: .straft ihres Eigentumsrechtes ist die Gemeinde nicht nur berechtigt. da» gesamte Begräbniswesen - selbst zu übernehmen, die Leichenbestattung unter Ausschluß jedes anderen Unternehmer» selbst zu besorgen und eine die Benutzung .de» Begräbnisplatzes im einzelnen regelnde Begräbnisordnung zu erlassen, sondern auch befugt, über die Art und Weise der Leichenbestattung Bestimmun, gen zu treffen, durch die da» Betreten ihres Eigentums jedem untersagt wird, der ein Gewerbe darauf ausübcn will." Im Jahre 1920 stellte die Gemeindeverwaltung fest, daß aus dem Friedhof an der Trinitatisstraße nur noch 680 Quadratmeter, also nur noch Raum für etwa 260 Beerdigungen zur Verfügung stand. Der Gemeindevorstand wurde beim Rat zu Dresden vorstellig: die Verhandlungen mit dem'Rat zu Dresden endeten damit, daß der Israelitischen ReligionSgemeinde eine rund 690 Quadratmeter große Fläche — zehn Meter Tiefe — aus der an den Friedhof angrenzenden Stadtgärtnerei käuflich überlassen wurde. Wenngleich die Israel Dampfmafdianftalt fleu 99 JÜcolailtraHe 22 r 4tm nrfta?U$ ftm) nm Intorlaran Inserieren Sie . im Gemeindrblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden. Dieses Blatt wird allen Gemeindemitgliedern kostenlos zugesandt und muH schon wegen der darin enthaltenen amt. liehen Bekanntmachungen des Ge. meindevorstandes von jedermann ge. lesen werden. Hauptannahmestelle: Jac. Sternlicht Dresden, Zeoghaimtr. 2 Telnhoa 14051 Verla ngenSie bitte Vertretcrbe*uch PFUNDS § MOLKEREI 1 Älteste und bekannteste^ Großmolkerei In Dresden s hält sich der Dresdner Einwohnerschaft bestens empfohlen Nur erstklassige Molkereiprodukte Vollmilch Sahn« tdilafsahn« » Yoghurt« Bsittor Margarfn« 45 Ausfahjrer / 50 Läden in allen Stadtteilen Dresdner Molkerei Gebrüder Pfund;0.m.b.H. Tel, 25246 Dresden-N., Bautzner Straße 75/81 Tel. 25246 »MWWMMZIIIMIIM

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.