Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 7 (28.11.1927)
- Date
- 1927-11-28
- Page
- [Seite] (sequence 32)
- Language
- German
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- Tunis 3× ep/1048155
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Nr. 7 I Seite 32 ®emfeinbeblrttt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden (bekleidet gehen sie ähnlich wie ihre Nachbarn. besonders die ältere Generation. Tie Männer haben die gleichen Kgstümstücke wie die Araber, die rote Lcheschia mit der buschigen Quaste aus dem Kops. »durah und Burnus um den Leib geworfen. Nur der Sockenhalter fehlt ihnen, den j der Araber hat, außer dem barfüßigen — der Sockenhalter ist der einzige Apparat der europäischen Zivilisation, den die Beduinen angenommen haben, und man findet ibn bis lief in die Sahara hinein Während jedoch die Araberfrauen ihr Gesicht mehrfach mit scknvarzen Schleiern unnvickrln, so daß bloß durch einen schmalen Schlitz dieser erschreckenden Larva die Äugen hervorlugen, zeigen die Jüdinnen ihr Antlitz frei. Auf den Kopf stülpen sic einen Zuckerhut. der natürlich nicht auf Zucker, aber doch ein Hut ist, ein goldbestickter noch dazu, und mit einem Band umwunden, dessen Ende auf die Schulter füllt. Sie fragen keine Röcke, sondern breite iveiße Hosen, die oberhalb der Knöchel um die Wade geschlossen s„d. Tie fugend allerdings beglpnt bereits die Tracht der Büter zu verlaßen und mehr noch die des Mütter, zum Eronköpschen paßt kein Zuckerhut, auf liharicston rchnt sich kein Pantalon. Es gibt keine tunesische SufatSangchörigkeit, es gibt keine tunesische Nationalität, es -gibt nur Untertanen Sr. Hoheit des Bei von Tunis. Sie unterstehen in persönlichen und Familienangelegcnheiten dem Urteil ihr«r Religionsgemeinschaften, die Ehrijten dem Bischof, die Mohammedaner dem 2che,ch-,I-Fsla.n und die Juden dem rabbinischcn Tribunal. Tie Juden kommen in AngUegenheiten. des Statut persoa, Erbrecht, Adoption, Paternitätsgeschichien, Alimentationen, Hciratsdingen vor das Rabbinatsgericht, dem Bit-Eddine in' der Rue de?anneurs, wo ein leerer Throns:ßel steht für den Hbcrrabbiner Mouchi Sitnik, und drei besetzte bestellten Rabbiner Nessim Rialt^ und T. Nahum. lTic Herren legen darauf Wert, namentlich genannt zu sein.) In Sachen des öffentlichen Rechts ist für alle Lödcrstühle für die zu Richtern avid Ktorza, N. Bembarm Eingeborenen das Vezirat, die Uzara zuständig — wo die Möslemin meist recht. Fristen und Juden zumeist unrecht bekommen. Die tunesischen Juden pv» Tunis richten sich nach dem Talmud, und nach diesem wird auch vor ihrem Tribunal Recht gesprochen. Mir sagte ein hoher Richter vom französischen AppellationSgericht, derjede freie Stunde benutzt, um den Verhandlungen des Bit- Eddine bcizuwohnen, und der Hebräisch und Arabisch gelernt hat, um den Prozeßen folgen zu können, besagter Richter also be^ hauptete, der Talmud sei das eindeutigste und logischste aller Gesetzbüch«r, und da es nebenbei das älteste ist, so sei nicht einzusehen, warum keine rechtshistorische Lehrkanzel sich mit dem Talmud befasse. Weil der Talmud so alt ist und so unverändert geblieben, ist man verblüfft, ihn als staatlich geltendes Gesetzbuch in Kraft zu finden. Man muß sich z. B. schon sehr wundern, daß bei Juden dcS zwanzigsten Jahrhunderts, die zwar in Tunis leben, aber doch dieselbe Religion wie die des europäischen Westens haben, die Bigamie gestattet ist — bei kinderloser Ehe kann der Gatte eine zweite Frau heiraten, ohne die erste zu verlassen. Ten Begriff der Scheidung gibt es nicht; der Mann darf die Frau ohne Angabe von Gründen ihren Eltern zurückcrstattc», die Frau jedoch kann den Wunsch, aus der Ehe entlaßen zu werden,, nicht vor Gericht Vorbringen. Allerdings sehe» sich die Eltern einer Braut rcchlzcilig vor, daß ihnen die Tochter nicht nach einigen Jahren häßlich und alt retourniert wird: in der Ketuba, dem Heiratsvertr.ig, wird normiert, welchen Preis der Schwiegersohn als Abnutzungsgebühr zu bezahlen hat, wenn er einmal seine Frau heimsenden sollte; erlegt er diesen Betrag, ist er nicht mehr verheiratet, und am selben Tage kann er eine neue Ehe schließen. Eine noch merkwürdigere Einrichtung ist die »Chalitza", derzufolge beim Tode eines Ehemannes dessen jüngerer Bruder verpflichtet ist, die Witwe zu heiraten. Unterläßt er es, um ihre Hand anzuhalten, hat sie eine Reihe von Gemeindeältesten cinzul-id-.n fttCSSOW &WALDSCHMIDT WILSDRUFFER STRASSE unserer neuen Verkaufsraume in einigen cGagen / Jede Arbeitsstelle Die Vermittlung erfolgt kostenlos und ungellender Berücksichtigung ihrer besonderen dem Arbeitsnachweis parteiisch in 45 Fachabteilungen unter weitest Wünsche nach dem Grundsatz bjester Eignung Öffentlicher Arbeitsnachweis Dresden u. Umgegend Dresden-A., MaternistraBe! 17 Fernrufi 2)881 und 24831 4801232348235323232323532353482348232353482348532353484853235323