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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-07-28 · 3 (28.7.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
3 (28.7.1927)
Date
1927-07-28
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Nr. 3 (Bemeinbt blott der Israelitischen NeligionSgemeinde Dresden Seite 9 Wie gestaltet sich nun diese Anhörung der übrigen Länder »n Einzelfalle? Darüber gibt ein Bundesratsbeschlutz aus dein Jahre 1913 Auskunft, der die AuSführungsvorschristen >» dein oben erwähnten Gesetz fe ljgelegt hat. iendet jedes Land zum 1. jeden des Reichsministers des Innern Liste derjenigen Personen, die es Die übrigen Länder prüfen diese bis zum 15. des nächstfolgenden des Innern diejenigett Personen Hiernach über Spfonats durch Vermittlung cjlieii übrigen Ländern eine einzubürgcrn beabsichtigt. Verzeichnisse und bezeichnen Monats dem Reichsminister gegen deren Einbürgerung bei ihnen Bedenken bestehen. We'den innerhalb dieser Frist Bedenken nicht erhoben, so steht mehr im Wege. Im anderen Ja Ile teilt der Reichsminister des Innern die bei ihm zur Sp! dem Lande, das die Einbürgeru dieses setzt sich nun mit den übriuen Ländern, die solche Be denken geltend gemacht haben, »^mittelbar in Verbindung.! Werden die Bedenken als berecht Einbürgerungsäntrag keine lFolg, Einbürgerung beabsichtigende Lar d jedoch die Bedenken nicht als begründet an und gelingt es nicht, das oder die übrigen Länder zur Zurücknahme der Bedenken zu bewegen, so mutz nunmehr der Reichsrat entscheiden. folgte dieses Versahren als im Widerspruch zu 8 9 des Gesetzes stehend bezeichnet. Er hat sich nicht durch die Tatsache beeinflussen lassen, datz die Vertreter des Reichsministeriums des Innern für dieses Versahren cintraten. Mit der grotzen Mehrheit von -12 zu 21 Stimmen hat er sich dafür ausgesprochen, datz in Zukunst wieder die frühere Praris als die allein dem Sinne des Gxseves von 1913 gerecht werdende Platz greisen müsse. der Einbürgerung nichts gt anerkannt, so wird dem' gegeben. Erkennt das die Sally Ma3 rer Altmarkt 10 Ruf 12045 Das Fachgeschäft für Schreibmaschinen Zeitgemäßen Alle Arten Drucksachen Bürobedarf vornehm, schnell, preis wert hierbei, wie aus den srats deutlich hervorgeht, m, datz die Frage gestellt gemachten Bedenken für bechs- und StaatSangehörigabgestimmt über die Be- EinbürgerungSfall selbst, bei Stimmengleichheit die I)a sie eine Mehrheit im Die Einbürgerung konnte Reich F> ri R:i nur In den früheren Jahren er gedruckten Niederschriften des die Abstimmung stets in der wurde: „Wer hält die geltend gründet im Sinne des 8 9 des keitsgesetzes?" Es wurde also denken, nicht über den gesamtes, Das hatte z. B. zur Folge, das Bedenken als abgelehnt galten. Reichsrat nicht gefunden hatten, in diesem Falle erfolgen. In den letzten Jahren war jidoch, was bisher kaum oder nicht hinreichend bemerkt wordet war, ein anderer Modus üblich geworden, der eine wesentliche Erschwerung der Einbürgerungen bedeutete. Zur Abst mmung wurde nämlich, wie aus den Niederschriften der Iah e 1925 bis 1927 hervorgeht, die Frpge gestellt: „Wer hält bi s beabsichtigte Einbürgerung für zulässig?", d. h. nicht nur w irde damit der gesamte Einbürgerungsfall vor dem Reichsr lt in allen Einzelheiten aufgerollt, sondern es wuchs auo die Möglichkeit, datz bei Stimmengleichheit oder durch Stimmenthaltung derjenigen Länder, die kein positives Interesse an einem solchen Falle hatten, die Einbürgerung abgele int wurde, da sich eben keine Mehrheit „für die Zulässigkett" >er Einbürgerung im Reichsrat gefunden hatte. Der Reichs:at hat nun, und darin liegt die-'grundsätzliche Bedeutung dis Beschlusses vom 28. Juni d. I., in öffentlicher Sitzung d» rch namentliche Abstimmung - Die Folge dürste sein, datz in Zukunft in einer erheblichen Zahl von Fällen, in denen bisher die Einbürgerung nicht stattfinden konnte, weil ein anderes Land Bedenken erhoben hatte, diese Schwierigkeiten fortfallen dürften. Anscheinend bestand nämlich bisher in allen deutschen Ländern eine gewisse Scheu davor, den Reichsrat mit Einzelfällen zu belasten, die dann in allen Einzelheiten vor ihm hätten erörtert werden müssen. Man wollte offenbar dem Umstand Rechnung tragen, datz der Reichsrat ohnedies durch seine übrigen, wichtigen Aufgaben schon allzu sehr in Anspruch genommen ist: man wollte daher nach Möglichkeit dieses Gremium nicht auch noch mit der Entscheidung von Einzelfällen belasten. Dafür spricht der Umstand, datz, wie die Niederschriften der Jahre 1922 bis 1926 erkennen lassen, bisher in jedem Jahre nur eine einzige Vollsitzung des Reichsrates stattsand, in der Einbürgerungsfälle zur Entscheidung kamen. In Zukunft werden aber diese Einzelfälle dem Reichsrat kaum erhebliche Arbeit machen. Die Frage, ob ein Bedenken von einer Mehrheit des Reichsrates als gravierend im Sinne des 8 9 angesehen wird, erfordert naturgemätz viel kürzere Beratung als die Behandlung eines Falles in allen seinen Einzelhelten: man wird daher vermutlich weit öfter als bisher zur Anrufung des Reichsrates schreiten, um unbegründete Bedenken eines Landes durch den Reichsrat zurückweisen zu lassen. Die Wirkung des Reichsratsbeschlusses vom 23. Juni dürste sich schon in den nächsten Monaten zeigen. Ernst Möbius Baumeister Dresden-A. ViktoiiastraBe 20, Fernruf 19394 { Hoch-, Tiefand Betonbauten Ausführung von Neu-* und Umbauten aller Art, Schwemmkanalirationen, Rüst-, Abputz-, Zimmerer*, und Bautischlerarbeiten ■ Veranschlagungen und Auskünfte bereitwilligst KAI SEI AUSZUG MEHl. Original MOhlan Pt ckung T. BIENERT DRESDEN HAFENMÜHLE HOFMÜHLE HAUSHALT WEIZEN MEHL Original Mühlen Packung

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