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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-06-28 · 2 (28.6.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
2 (28.6.1927)
Date
1927-06-28
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Ne. 2 Temetudeblatt der Israelitischen Religion-gemeinde Dresden III. daß Reklamationen gegen vom Tage der Auslegung darüber endgültig" entscheide , Iigtr» männlichen Gcmeindemitgl erfüllt haben, die deutsche Reich »angehörigkcil besitzen und seit :i Jahren im Gemeindebczirk woh >«n. Seite 17!ie Wahlliste binnen 3 Wochen, >n, beim Gemeindcvorstand, der schriftlich anzubringcn sind. 8 -V WSHlb irfrlt I» den Gemcinderat können <ewählt werden all« stimmbercch. eder, welche das 28. Lebensjahr Weder die Rabbiner noch die Wcmeinbe sind wählbar. § Ablrh mitfl onstigen' besoldeten Beamten der Auf die Ablehnung und die sieher oder Gcmeipdcverordneter üiederlegung d«S Amts als Vor- und das Ausscheiden aus diesen Aemtcrn finden die Bestimmunge > des LandeswahlgesehcS für den Freistaat Sachsen vom 4. Sepien ber 10^0 sinngemäß Anwendung. § Anze lieber di« GemeinderatStvahleu;u erstatten. HL igr 23 Rab linrr Der Gemeinderat kann einen gliedern des Gemeinderats und 8 erforderlich. Der zu Wählende auch bei einer, in spätestens 14 nicht zu erlangen, so hat der ve ist der Aufsichtsbehörde Anzeige oder mehrere Rabbiner anstelle». Tie Wahl d«r Rabbiner erfolgt durch den Gemcinderat, der sich zu diesem Behufe um 10 von ihm z izuwählcnde stimmberechtigte Ge. Meindenritglieder verstärkt, in öfcntlicher Sitzung durch Stimmzettel. Zur Gültigkeit der Wahl istAlstvesenheit von mindestens lüMitzugewählten Gemeindemitgliederii tnutz mindestens .zwei Drittel der timmen der Anwesenden auf sich vereinigen. Ist diese Mehrheit Tagen zu wiederholenden Wahl tärkte Gemcinderat zwischen den beiden Kandidaten, welche die m istcn Stimmen auf sich vereinig len. durch Wahl zu entscheiden. 8 Anstellung und Wirku Die Anstellung der gewählt,, ihre? Gehaltes erfolgt durch de, liegenheiten und die Abgrenzung 24 ngskreis der Rabbiner i! Rabbiner und die Festsetzung Gckmeindcrat, der auch ihr« Lbihrer Tätigkeit bestimmt. In Angelegenheiten des Kultus und Religionsunterrichts sind di« Rabbiner zu den Sitzungen hinzuzuziehen. Bei den Abstinimungen hat jedoch nur der anwesende Rangälteste und bei gleichem Range der Dienstälteste Stimmrecht. | Die Anstellung bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts. ~~r~_ 8 25 Lehrer Die Anstellung von stellvertretenden Rabbinern und von Ncli.' gionSlehrer» erfolgt durch,den Gemcinderat und bedarf ebenfalls der Bestätigung des Ministeriums de» Kultus und öffentlichen Unterrichts. -§26 Religivnsunterricht Von der Einrichtung des Religionsunterrichts hat der Vorstand dem städtischen Schulawt und dem Bezirksschulamt unter Bezeichnung der Rcligionslehrer und Unterrichtslokal- Anzeige zu erstatten. 8 27 Gemeindrbramte Die Airstellung ajler übrigen Gcmcindebeamten erfolgt ebenfalls durch den Gemeinderat. Tie Anstellung besoldeter Beamten ist auch der Aufsichtsbehörde anzuzcigcn. ' § 28 Vermögensverwaltung Dasjenige Gemeindevermögen, welches nicht für die laufende» Ausgaben gebraucht wird und nicht in Grundstücken besteht, oder nicht zur Erwerbung von Gruichbesitz zu verwenden ist. mutz in Hypotheken oder .Wertpapieren nach den für die Verwaltung, von Mündelvermögen geltenden Grundsätzen angelegt werden, soweit es nicht in Zuwendungen besteht, bei denen vckm Geber etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Wertpapieren sollen Stücke unh^Zinsbogen nicht von ein und derselben Person verwahrt werden. §29 ' Stiftungen Stiftungen sowie Vermächtnisse und Schenkungen zu besondere» Zwecken sind gesondert zu verwalten, auch ist über deren Verwaltung gesonderte Rechnung zu legen. Der Ichiih nach Ihrem Dresden-A Alleinverkauf d<> Geschmack H. Norciheimer . Prager Str.24 r Hammersctiuhe SALZMANN SlrOmpfe ln lOOO Farben, Prager Straf« 23 aucb extra welle 17 Bademodeoi aller Lander sind bereits elnfietroflen. Bad». Schw mm* »nd StrandanzOde. dazu passende Bademante , spWle Matzen. Haie und Sdiuhe von den Weinst m KlnderdröOen bis zur QrOOe 30. rar < Herren und Damen. Vorrang Schwarze» b wimmln Kots: Extraandebol vOSPlan Audi wolle le TrlKots ln den herrlldisten Farben Subdirektion der „Victoria Ver. Sicherungen“ RietschelstraBe12 Telephon 14890 Versicherungen Jeder Art: Leben — Unfall ‘ Feuer Einbruch - Auto Haftpflicht — Transport Verkehrsunfall Reisegepäck Fachmännische Beratung Verwaltung von Versicherungen

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