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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-06-28 · 2 (28.6.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
2 (28.6.1927)
Date
1927-06-28
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Nr. 2 Seite 11 Äemetnoedlatt der Israelitischen Religion^gemeinde Dresden Ausschuß de» Sächsische,» israelitischen Gemeindeverband«» bedauert, daß die zur Schaffung e ner Reichsorganisation bisher geführten Verhandlungen immer sioch nicht zum Abschluß gelabt find. Der Ausschuß erwartet, daß dieser Zusammenschluß nun. inchr baldigst zustande koMmt. SIS Grundlage seiner Gliederung gelten die Landesverbände, die -ich zu einem Spitzenverband al» Reichsorganisation zusammenschl eßcn. Sein« Organe sind ein engerer und ein erweiterter R, t. Einen allgemeinen Judcntag .Reichstagung) hält man im Hinblick auf die sehr begrenzten Müg. tichkeiten praktischer Betätigung und wegen der mit seiner Deranstaltung verbundenen ungewöhnlich hohen Kosten nicht für wünschenswert. 7. Wohlfahrtsangelcgenhcitcn nähme der Satzung der Landesk isse Sachsen für jüdische Wander. sürsorge nach den Leipziger Beschlüssen und Festsetzung der Beiträge. Hierzu berichtet Herr Gol >schmidt, Leipzig. Tie in der Vcr. saMmlung vmi Vertretern der gemeinden und der Hauptstelle Aussprache über die Wandcrfür de» 8 4 einstimmig angenommen i.j Festsetzung der Beiträge deutschen Juden; c) desgleichen zur Hauptstelle Arbeitsnachweise; d) dergleichen zur jüdischen a) Beschlußfassung über die Anächsischen israelitischen Religionsfür jüdische Wanderfürsorge zur orge, die am 10. April 1027 in Leipzig stattgefunden hat. beschlossene Satzung der Landeskasse wachsen für jüdische Wanderfürj orge wird »ach einer Abänderung zur ZentralwohlfahrtSstelle der für jüdische Wandersürsorge und Tuberkulosenfürsorge in Berlin. Diese Angelegenheiten sind, dur^ch den Beschluß zu Punk» 5 der Tagesordnung erledigt. ' Für Punkt 8 gilt da» gleiche. 0. Antrag der Verbandsgei», indc Plauen, je einem von der Sächsischen Israelitischen Lcbiervereinigung zu benennenden Vertreter einen Sitz im Vorstai de des Verbandes mit beratender Stimme und einen Sitz in dessen Ausschuß Mit beschließender Stimmeinzuräumen. Herr Rechteanwalt Löffler, Plauen, bc. gründet den Antrag. Zu bcnji Anträge sprechen weiter Herr Prediger Heymann, Plauen. Herr Schocken, Zwickau, und Herr Mecklenburg. Chemnitz. ES wird einstimmig beschlossen, einem von der Sächsischen Israelitischen Lehrervcreinigung zu benennenden Vertreter Sitz und Stimme im Ausschuß des Sächsischen Israelitischen Gemeindeverbandes zu gewähren. Der weitergehende An. trag der Israelitischen Religion, gemeinde zu Plauen, einem Vertreter dieser Vereinigung einen Sitz im Vorstand de» Sächsischen israelitischen Gemeinoeverbandes einzuräumen, findet nicht die in 8 14 vörgeschriebene Zwejdritülmehrheit; er ist also abgclehnt. Nach diesem Beschluß erhält 8 ' der Satzung folgenden Wortlaut: „Der Perbandsausschuß besteht aus den von den Gemeindevertretungen (Vorstand und Verordnet«») nach den bei ihnen geltende» Vorschriften zu wählenden Mitgliedern, einem von der Vereinigung der RaÄbincr im Freistaat Sachsen zu bestimmenden. Gemeinderabbiner und einem von der Sächsischen Israelitische» Lehrervcreinigung zu bestimmenden Lehrw." IO, Eingaben der jüdischen Tglkspartei Sachsens in Zwickau zu dem Entwurf des sächsischen.Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Obschon die Angelegenheit vorläufig dadurch gegenstandslos geworden ist, daß die Staatsregierung den Entwurf des Gesetze« über die öffcirtlich-rcchtlichen Religionsgesellschaften zur Zeit zurückgestellt hat, findet doch eine Aussprache statt. ES handelt sich um folgendes: 8 0 des erwähnten Gesetzentwurfs lautet: »Die Geistlichen und die Beamten der Religionsgesellschaften müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. Ausnahmen aus besonderen Gründen kann das Ministerium für Volksbildung bewilligen," In der Begründung des Entwurfs sagt die StaatSrcgierung: »Auch der Verband der Israelitischen Religionsgemeindcn hat darauf hingewiescn, daß es ein unmöglicher Rechtszustand sein würde, wenn Ausländer, die gewisse» unvcrmeidlichen RcchtSbeschränkungen ausgeseht sind, mit der Verwaltung der Angelegenheiten der Religionsgesellschaftcn betraut und Inländern gegenüber zur Wahrnehmung behördlicher' Befugnisse ermächtigt wägen. Der Verband fordert sogar eine Vorschrift, daß auch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder die deutsche Rcichsangehörigkeit besitzen müßten. So weit will jedoch die Vorlage nicht gehen." Die jüdische Voltspartei Sachsens zu Zwickau bat, sich mit einer Eingabe vom 22. November 1020 an das Ministerium für Volksbildung gewendet zrnd gegen die Stellungnahme des Sächfifchen israelitischen Gemeindcverbandes Protest eingelegt. Herr Justizrät Lebrecht begründet eingehend den Standpunkt des Sächsischen israelitische» Gemeindeverbandes. Er erklärt, daß der von der südischen Volkspartei unternommene Schritt nicht im Interesse der sächsischen Judenhcit liege. Herr Justizrat Lebrecht weist unter anderm darauf hin. daß es zum Mindesten zweifelhaft fei, ob die jüdische Volkspartei die Bestimmungen des Artikels 187 der Reichsverfassung, der von den Rcligionsgesellschaften handelt, für sich in Anspruch nehmen könne, denn die Ileberschrrft zu diesen Bestimmungen laute: »Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen." Die ReichSversassung finde also insoweit auf ausländische Glaubensgenossen nicht ohne weiteres Anwendung. .Herr Pionkowski bittet, daß der Verbandsvorstand in Zukunft in solch wichtigen Angelegenheiten keine Eingaben an die Ttaatsrcgicrung richte, ohne vorher den VerbanhsauSschuß gehört zu haben oder, wenn dies nicht möglich sei/ wenigstens nur unter Hinzuziehung einzelner VerbandsauSschußmitglicder solche Schritte tue. Damit wird dieser Gegenstand verlassen. II. Besprechung der Angelegenheit, di« Vert'flichtuug des Staate» oder der Gemeinde zur Ueberlassung von Unterricht» räumcn zur Erteilung des Religionsunterrichts betreffend. Der Rektor einer staatlichen höheren Lehranstalt in Leipzig war unsicher geworden, ob er für die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts weiterhin Klassenzimmer zur' Verfügung stelle» könne, nachdem das Ministerium für Volksbildung am 27. Januar 1027 ßcrordnet hatte, daß Schulräume nur zu untcrrichtlichen Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Konfirmation, Firmling oder Jugendweihe überlassen werden dürften. Ti« BerbandSleitung hat ein Gutachten des bischöflichen Ordinariat« in Dresden herbcigczogen und hiernach dem Vorstand.der VerbandSgemeindc Leipzig initgeteilt, daß das in Aussicht stehende Reichsschulgesetz zweifellos auch die Frage d«S Religionsunterrichts der konfessionellen Minderheiten klären werde und daß cs unter dem sächsischen Ncbcrgangs- Edelobit Südfrüchte Konserven / Weine Liköre erstklassig und preiswert tm Fruchthaus Sambach Inh.: Sambach &?eetz / AmallenstraSe9/RuH7521 mmu bernhARC 7UCK5DWEROT DRESDEN SchloBstraBe Ecke grolle BrOdergasse Die beWährte Bezugsquelle des anspruchsvollen Rauchers Kennen S Bobette1:2? Eine Spitzenleistung c Photo-Technik. ♦ Verlangen Sie Llete 1Ä oder besuchen WI» mich! s Walter Hilbne» Prager Strafte 43 I

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