Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 2 (28.6.1927)
- Date
- 1927-06-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4892693-5447358-5769787--0420-4893058- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Gemem-edlatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden mtlicheS Organ des Gemeindevorstandes «ummi ‘Zktanttoortl. Schriftteituoa: Büro-irett^r L. Pioemalder. Dresüru Hauptannahmcstelle für Inserate: A 3. Jahrgang [ r L.V1ocm«der. Dres-eu Verlas: Israelitische Neligsonsgemeinde Dres-ea - Druck: Kaöeu D Eomp . Drrsden-A. Sternlicht. Zroghauastraßr 2,1. Telephon 14051 - Die 29 mmfRonvareillereile kostet 30 Pf., laufend Rabatt Hffi Der Reichsverband der jüdischen Gemeinden Deutschlands Dresden, den 28.Juni 1927 NummertI Von R. A. HeinrichStern, Berlin Am 22. Mai fant in Dresden eine Tagung der Vertreter der ver chiedenen deutschen Landesverbände statt, um ül>cr die Gründung eines ReichsverbandeS der deutfhen Juden eine weitere Aussprache herbcizuführm. lim unseren Gemeindcmitgliedern über die es Thema einen Ileberblick zu verschaffen, haben wir führende Persönlichkeiten gebeten, ihre Meinung an dieser Stelle zu äußern. Oie Pressekoinmissi on. Der 23. Januar 1921 war und bleibt einer der größten Tage der modernen jüdischer Geschichte in Deutschland. An diesem Tage, an welchem der letzte Geineindetag des Deutsch»Israelitischen Gemeindebundes stattfand, wurde v.on den Juden aller deutschen Länder einmütig die Aenderung der Verfassung angenommen, welche den DJGB. zur Reichsorganisation der deutschcn Juden umschus. Auch der anwesende Vertreter der bayerischen Organisation, des erst kürzlich gegründeten bayerisch m Landesverbandes, erklärte den Beitritt seiner Organisation. Alles schien aufs glücklichste gelöst: man erwartete den baldigen Zusammentritt des Rerchsverbandes. Schwierigkeiten ergaben sich jedoch bald aus der Frage der Stellung des Staates zi r Organisation. Sollte der Reichsverband-eine wirksame Vertretung jüdischer Interessen dem Staat gegenüber barste len, so mußte seine Rechtsstellung Reich und Staat gegenüber unanfechtbar sein. Zwar das Reich machte der neuen Organisation keine Schwierigkeiten, man stellte sich auf den Standpunkt, daß nach Art. 137 der Reichsverfastung ein Zusa nmenschluß der jüdischen Gemeinden und Gemeindeverbände ipso jure eine Persönlichkeit öffentlichen Rechts erzeuge daß daher eine staatliche Ge. nehmigung nicht' erforderlich sei. Anders stellte sich die preußische Staatsrogierung zur Sache. Sie nahm für sich das formelle Recht der Bestätigung schon deshalb in Anspruch, weil der DJGB. in Preußen seinen Sitz habe und in seiner Satzung ausdrücklich e ne Satzungsänderung an die Bedingung staatlicher Genehm gung geknüpft war. Die sonach zweifellos n itwendige Genehmigung der preußischen Staatsregierung »lieb aber aus. Es ist hier nicht der Ort, darauf hinzuwei en, welche allgemein-politischen und jüdisch-polittschen Einflüss; es waren, die Wasser in den schönen Wein der Begeisterung gossen. Jedenfalls war eine Genehmigung des preußischen Staates zu der Satzungsänderung der DJGB. und damit zur Gründung des Reichsverbandes nicht zu erlangen. Inzwischen war neben den alten Staatskirchen Württembergs und Badens der bayerische Landesverband mächtig' ersta rft. Ihm war es gelungen, nicht nyr die gesamte Gemeir deorthodoxie, sondern auch die sonst abseits stehende Trennungsorthodoxie zu sich herüberzuziehen. Seine Leistungen »friedigten allgemein, und so war das unmittelbare Interesse an schleuniger Schaffung des Reichsverbandes in Bayern nicht mehr so attuell. Nun ging auch der größte Bundesstaat, Preußen, der die überwältige .de Mehrheit der deutschen. Juden umfaßt, an die. Gründung einer eigenen Organisation: der preußische Landesverband jüdischer Gemeinden wurde geschaffen, damals sehr zur Trauer des greisen Vorsitzenden des DJGB., Prof. Kalischer, der noch in der Gründungsversammlung diese Gründung des Landesverbandes als das Grab der Reichsorganisation bezeichnete. Aber schon bei der Gründungsversammlung nahm der preußische Landesverband eine Resolution an. die als seine vornehmste Aufgabe die Mitwirkung an der Gründung der Reichsorganisation bezeichnete. Tie Bemühungen, diese Organisation zu schaffen, wurden alsbald ausgenommen. Das Bild hatte sich jedoch inzwischen verändert. Tie Länder — inzwischen waren auch die mitteldeutschen Staaten organisiert worden — hatten eigene Landesverbände geschaffen und ihnen einen großen Teil der Aufgaben übertragen, die der Reichsverband lösen sollte. Das Interesse an dem einmal Geschaffenen war gewachsen und man war nun nicht ohne weiteres willig, die Zuständigkeit dieser Organisationen zugunsten eines Reichsverbandes hintanzusetzen. Während also noch die Satzungsänderung des DJGB. einen- Zntsanimenschluß von Gemeinden als Regel und den Beitritt von Gemeindeverbänden nur als möglich vorsah, stellten sich die Verbände ausnahmslos auf den Standpunkt, daß nunnichr der Reichsverband als Dachorganisation, als Verband von Verbänden, geschaffen werden sollte, während der DJGB. nach wie vor den Weg zur Reichsorganisation über seine eigenen Satzungsänderungen gehen wollte. Dieser Gegensatz war nicht nur ein rein formeller, sonder» er brachte auch für die Gestaltung des Verbandes selbst wesentliche Aenderungen mit sich. Ter DJGB. hatte für die Reichstagung Urwahlen vorgesehen, je 3000 Juden sollten berechtigt sein, einen Abgeordneten zu wählen. Mit dem Augenblick, da Landesorganisationen vorhanden waren, nahmen diese das Delegationsrecht zur Reichsorganisotion in Anspruch. Es kam also auf eine mittelbare Wahl heraus. Auch technisch wuchsen die Schwierigkeiten infolge der durch die Landesorganisationen ohnehin den Gemeinden auferlegren Kosten. Man wollte die Reichsorganisation so billig wie möglich haben und Ausgaben soviel wie möglich vermeiden. Es würde hier zu weit führen, die Geschichte der sehr interesianten Verhandlungen zwischen - den Landesorga.iisotionen einerseits und den Landesorganisationen und dem DJGB. anderseits zu verfolgen. Die Landesorganisationen hatten sich schließlich auf einen Entwurf geeinigt, der eine Dachorganisation vorsah, eine Reichstagung aber fallen ließ und nur eine Exekutive dorsah, in der der größte Bundes- / Dr*»dc*-A. t Vmmx - 2*9 23 Amerikas bester Lautsprecher: Crossley Supper Musicono eingef roffen! Dresdens Radio-Spezialgeschäft Drcsdcn»A. 1 VikMtiMlrjA« 20 — Pcrxsprcdxr 23923