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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-01-28 · 9 (28.1.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
2 (1926-1927)
Issue
9 (28.1.1927)
Date
1927-01-28
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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Nr. 9 Seite 10 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Die soziale Wohlfahrtsrente Am 4. Dezember 1926 sind die näheren Bestimmungen über die Wohlfahrtsrente erschienen, und zwar als dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen lReichsgesehblatt 1926, Seite 494 ff). Die Sache ist sfür die Gemeinde, ihre Wohltätigkeitsvereine und Anstalten von Igrötzter Wichtigkeit. Tie Verordnung behandelt in ihrem ersten Teil die soziale Wohlfahrtsrente, im zweiten Teil die kulturelle Äohlfahrtsrente und in einem dritten Teil die Barablösung.der Anleihe- Kleinbeträge. Tie Bestimmungen über die Barablosung her Anleihekleinbeträge haben aus Zweckmäßigkeitsgründen Aufnahme ge-, funden, um eine besondere Verordnung für sie zu erübriäen. In gedrängter Kürz« sind hierunter die wesentlichsten iBestimmungen über die Wohlfahrtsrente zusammengestellt: | I. Die ssziale Wohlfahrtsrente:! Diese Wohlfahrtsrente erhalten auf Antrag Träger inländischer Anstalten und Einrichtungen der freien und der kirchlichen Wohlfahrtspflege, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfüllen ^Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege). 1. Voraussetzungen: a) Anleihen, für die die.Rente gewährt wird, müssen illtbesitz- Reichsanleihen sein und b) der freien Wohlfahrtspflege nicht nur vorübergehend gewidmet sein. 2. Höhe und Auszahlung der Rente: a) Der Gesamtbetrag aller sozialen Wohlfahrtsrentxn darf 7 % Millionen Mark jährlich nicht übersteigen. b) Tie Höhe der einzelnen Rente für je 100 Mark Nennbetrag der Auslosungsrechte wird von der Reichsregierung festgesetzt. c) Die Renten sind einmal jährlich im vo erstmalige Zahlung erfolgt nach Festsetzis . die Reichsregierung, ä) Während der Dauer der Rentengewähru losungsrecht, auf Grund dessen die, Ren:< der Ziehung nicht teil. Der Auslosungs Zeit bei der Reichsschuldenverwaltung zu e) Die Renten erlöschen im allgemeinen am 3. Verfahren für Gewährung d a) Der Antrag auf Gewährung der Rente 1. Februar bis 30. April 1927 zu stelle» l schuß sd) einzureichen, in dessen Bezirk de^ Sitz hat. ■ zjauä zu zahlen. Die ng der Rente durch ng nimmt das Ause gewährt wird, an schein ist für diese hinterlegen. 31. März 1941. er Rente: ist in der Zeit vom und bei dem Aus- Antragsteller seinen d) Urber die Anträge entscheiden die nach Reichsregierung hierfür gebildeten Ausschsi o) Gegen die ablehnende Entscheidung des halb zwei Wochen Beschwerde zulässig, ausschuß endgültig entscheidet. IL Die kulturelle Wohlfahrtsi Diese Rente erhalten auf Antrag die Trch s»alten und Einrichtungen, deren wesentliche Förderung wissenschaftlicher Ausbildung oder fchaftliche Einrichtungen). 1. Voraussetzungen, Höhe und Ä Rente: Hier gilt das unter I, 1 und 2, Gesagte 2. Verfahren für Gewährung d a) Der Antrag auf Gewährung der Rente 1. Februar bis 30. April 1927 zu stellen Bestimmungen der ffe. Ausschusses ist tnnerworüber ^er Oberrnte ' er inländischer An- ,!weckbestimmung die Forschung ist (wiflenuszahlung der mtsprechend. r Rente: ist in der Zeit vom und bei der obersten ADLER StraB«nbahnllnl« TI, Dr*«dwn-W*IB«r Hirsch «Ol* Out-, Sp*lMu-TanzatHtt* v. Waltruf Sonntags ab 4 Uhri Dar Tani als Spork // Donnerstags» Röunlon inc&’&ufe Bp-Gü iß da* ooOkomuntnßc hddtßpedmOeete SrhuhpßrgemiHei mmd wirkte dnetk /War Vo» edetunp bi QnaWH fowie Vmpadnmb bahnbeerbend auf dem Gebiete der neuen Stkubpßege. Bg-GdW dleOilylnal Tnbenkreme n. wurde bisher venßeiner Waaren-Einkaufs-Verein xu Görlitz, A.-G. Unsere in allfn Stadtteilen und in der Umgebung Dresdens gelegenen 30 VerHauffssftellen sind die Einkaufsstätten der Leser dieses Blattesj Niedrige Preise Gute Waren Beteiligung an den Erübrigungen des Geschäftsbetriebs durch Gewähr ansehnlicher Rückvergütungen > werden auf die von uns verausgabten Einkaufs» gutscheint am Jahresschluß ausgezahlt. Regelmäßiger Einkauf in unseren Verkaufsstellen schafft also Sparguthaben ohne besondere Leistung und gewaltige Vorteile in der Warenbeschaffung 6 Prozent in bar

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