Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-07-28 · 3 (28.7.1926) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
2 (1926-1927)
Issue
3 (28.7.1926)
Date
1926-07-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/4892693-5447354-5769682--0196-4892845
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Gemvindvblatt der Israe litifühen Religionsgemeinde Dresden <£34uumiinninimiiHmiiiittiHiiHUHHim«iiHiiHi( kj> Amtliches Organ des Gemeindevorftandes <£>iiiiiiiiii)iiMuiiii)itHiiimiiiiuiitiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiitiK3> Bkrantworll. bcbckstleitung: Bll 'odircktor L.Vtocmachcr. Dresden - Verlag: Zsraelittsrbc Religionsgemeinde Dresden - Druck: Kaden DEomv. Dresden-A. 2. Jahrgang mm Dresden, den 28. Juli 1926 «MS Rümmer 3 d e h itte ko I 8» i Nachdem die Weimarc Neligionsgesellsckiciften störpersckxrstcn verliehen iniar 1921 z» einer dcnkwii der damals noch nicht zu jiidisclien (Gemeinden Tel» Tentsch-Ifraelitisclien Gen einmütig kuildzntnn, daß sich zu einem einheitliche! Pflege kultureller und Angriffe, nicht zum weni rechtlich gewährleistete St sollte, die Interessen des regierung weitestgehend artigen stundgebung, die ftorbcnen .Professors .st a > kam, beigewohnt hatte, rung nicht entziehen, verschiedensten politischen Inden auf eine gemeinsa» mal schwieg jede Disharm Parteien zu spielen gewohü damals dem D. I. G. B. schritte einzuleiten, um jüdische Reichsorganisation das Mandat an und dann Inzwischen hatten sich die ebenfalls auf dem Boden znsammengefunden, hattest gnngen fester geknüpft un) brauch gemacht, öffentlich der Staatsregierung aneri den. Ter Bayerische Jsra geistvollen und tatkräftig^ Tr. N e u m e y e r, war Anerkennung durchsetzte, i (beschichte, datz das Land der ernstesten antisemitisch^?, Bundesstaat wurde, schaft die gleiche staatlick)» römisch-katholischen und kirche. Nicht viel später e schen Landesverbandes, bei Anerkennung noch nicht aber nur noch eine Frage zwischen seinen Landesve Lesern dieses Blattes nicht Sächsischen Israelitischen Irrungen und Wirrnnge worden ist, und daß dieAil durch die Staatsregicrung neuen Gesetz, betreffend dik d: Der Jüdische Reichsverband Bo» illechlsanivatt P <1» l 2 a I i n g e r rv r Perfassung im Artikel 137 den tellung öffentlich-rechtlicher , versammelten sich am 21. Iaürdigcn stundgebung die Vertreter Verbänden zusanimengeschlossencn tschlands, »in, dem Aufruf des eindebundes lT. I. G. B.) folgend, die öentfdjc Iudenheit gewillt fei. Ganzen znsammenznschließen zur ueller Zivecke, zur Abwehr schwerer ästen aber auch, um eine öffentlichqlle zu schaffen, die legitimiert sein utfdjen Judentums bei der Reichsvertreten. Wer dieser einzigijmter Leitung des viel zu früh »erischer vom T. I. W'. B. zustande nte sich der allgemeinen Begeistei erstenmal war es gelungen, die ftichtungen innerhalb der deutsclien e Plattform zu stellen, zum erstenmiic im politisclien stonzert, das die t waren- Einmütig übertrug man das Mandat, unverzüglich alle Grund der Reichsverfassung die zu schaffen. Ter T. I. G. B. nahm hörte man lange Zeit — nichts. Gemeinden der einzelnen Länder, S Artikels 137 der Reichsverfassung, sckwn bestehende lose Vereinihatten somit von dem Recht Gerechtliche stöipersck)asten und von! annte Religionsgesellscliaft zu -werejlitische 'Landesverband unter seinem n Führer, Tberlandesgerichtsrat r erste Verband, der die staatlickx? es erscheint ein Treppenwitz der Hndendorfss und Hitlers, das Land i Angriffe, der e r st e deutsche der der jüdischen Religion .»gesell- Anerkennui^g gewährte >vie der dier evangelisch-lutherisck)en Landescfolgte die Gründung des Preußiallerdings bis heute die staatliche?rhalten hat, dessen Anerkennung )er Zeit ist. Auch Sachsen hat inrjband ausgestaltet, unh es ist den unbekannt, datz die Verfassung des Gemeindebundes nach manchen i unter Tach und Fach gebracht erkennung als Religionsgesellschaft in dem in stürze erscheinenderr Religionsgesellschaften, mit Sicheronf de iid! heit zu erwarten steht. Württemberg und Baden haben stufe staatlich anerkannten Religionsgesellschaften, vertreten durch den württembergijchen Oberkirchenrat und die badische Synode. Auch die kleinen Länder haben ihre Gemeinden zu Verbänden zusamniengeschlossen, so das; die Iudenheit der Einzel staaten ihren Regierungen gegeniiber vertreten sind, nur im Reich geschah in dieser Beziehung nichts. Toch der (Medaille der Reichsokganisation war nicht tot, er schlummerte nur und cs ist ein Verdienst der Iiidisch-liberalen Zeitnng, ilm wieder erweckt zu haben, indem sie die Vorsitzende» der grössten Landesorganisationen aiifforderte, zu dreier Frage in aller Oikfsentlichkeit Stellung zu nehmen. llebereinstimmend gaben diese Männer ihrer Ileberzeugung dahin Ausdruck, das; die Schaffung der Reichsorganisation zwingeiide Notwendigkeit sei. Nunmehr erinnerte sich der T.J.G.B., seiner Pftichr und begann, die übernommene Aufgabe sortznführen. Es kann hier nicht der Platz sein, die verschiedenen Phasen der Entwicklung des geplanten Reichsverbandes ausznzeich'iien. Es. mangelte nicht au mancherlei Widerständen von den ver- . schiedcnsten Seiten. Ter Bayerische Landesverband lehnte die Schaffung einer Reichsorganisation ans Grundlage des T. I. G. B. ab. Preußen schien sich dieser Ansfassung anzuschließen, und so blieb auch den kleineren Verbänden nichts übrig, als sich auf den Boden der Tatsache zu stellen, das; ein Reichsverband auf dem T. I. (8. B. nicht anfznvanen war, wenn die größten Verbände hier nicht mitmachten,. Nebenbei sei bemerkt, das; der Halberstädter Verband, die Vertretung der sogenannten gcsetzesireuen, orthodoren Inden, von vornherein und grundsätzlich jede Mitarbeit und jede Beteiligung ablehnte, ein trauriges stapitel innerjüdischer Zersplitterung. Sonach blieb 'nichts übrig, als einen andern Weg zu gehen, den Weg über die Landesverbände, und den Reichsverband als eine Tachorganisation anszugestaltem Man wählte einen Ausschuß von 17» Vertretern der Landesverbände und betraute diesen Ausschuß mit der Aufgabe, eine Verfassung anszn arbeiten, die geeignet wäre, dem zu schaffenden Reichsverband ein festes Gefüge zu geben. . Tiefe Verfassung liegt jetzt vor. Man milk sie als das Werk des Oberlandesgerichtsrats Tr. Neii meyer, Müncheii, bezeichnen, und/es kann nnnnilvnndcn zugestanden werden, daß diese hochwertige Arbeit durchaus geeignet ist, als Basis für die hierzu notwendigen Beratungen zu dienen. Tas hat auch der Ausschntz anerkannt und legte den Neumeyerschen Entwurf der Vertretervcrsamm lung der Landesverbände am 18. Juli 1i>2li in Münckten vor. Bald'nach Bekanntwerden des Entlvnrfs setzte die stritik ein. Besonders seitens prominenter Führer der Jüdischen Volks- . Partei (Tr. Kollenscher, Tr. Sandler) wurde scharf bemängelt, däß dieser Verfassungsenstvurf nicht demokratisch genug sei, daß er viel zu sehr der von dieser Partei stark bekämpften Notabelnherrschast Rechnung trage. So war es voraus.;» sehen, daß die Tagung in München nicht ohne erregte Aussprache verlaufen würde. Sehr bald war man sich darüber Die Lesehalle von 11 bis 12 Vr st in der Zeit vom 17. Mai bis 3. Oktober dieses Jahres Sonntags mittags und Mittwochs von 7 bis 9 Uhr abends geöffnet. U[>r l

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.