Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-01-29 · 9 (29.1.1926) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
9 (29.1.1926)
Date
1926-01-29
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4892693-5769608-5769670--0116-4892771
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

m.1 J ft Seite 4 Gemeindeblatt der Jsraelitischrn Religionsgemeinde Dresden Jur Aufklärung! lieber «das 'Steuerrecht unsrer sächsischen Religivnsgemeinden herrscht, wie wir aus dem Schriftwechsel und aus Unterhaltungen mit unsern Gemeindemitgliodern entnehmen müssen, immer noch nicht die wünschenswerte Klarheit. -Das veranlaßt uns, das Wichtigste noch einmal bckcMrrtzugeben. Für die Besteuerung der Mitglieder der Kirchen und Rcligionsgemeinden gilt einzig und allein das sächsische Gesetz über das Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften vom 1. Juli 1921. Danach darf Gemeindesteuer nur in Form von Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer erhoben werden. Diese Zuschläge — .Hundertsätze — müssenfür alle 'Steuerpflichtigen gleichmäßig fein.. Eine andre Möglichkeit dw Besteuerung gibt es in Sachsen nicht. Kein andres Steuersystem würde die Genehmigung der Regierung finden; ohne behördliche Genehmigung dürfen wir aber überhaupt keine Gemeindesteuer erheben, insbesondere würden wir uns auch oller Zwangsmittel begeben, wenn wir eine Gemeindesteuer erheben wollten, die sich nicht auf die Reichseinkommenfreuer aufbaute. Es ist selbstverständlich, daß behördliche Entscheidungen auf Herabsetzung der Reichseinkommensteuer für die Gemeindesteuer ohne weiteres wirksam sind. Anderseits kann ein Einspruch gegen die G e m e i n d e st e u e r nicht darauf gestützt werden, daß die Reichseinkomm en» steuer ihrer -Höhe nach unrichtig ist. Der Vorstand der Gemeinde hätte zudem gar nÄst 'das Recht und die Möglichkeit. die Richtigkeit der Reichseinkommensteuerveranlagnng nochzuprüfen. Tie Gemeindeverwaltung ist in dieser Hinsicht an die Mitteilungen der Finanzämter gebunden. Dagegen enthält die auf Grund des eingangs erwähnten Gesetzes vom 1. Juli 1921 aufgestellte, vom Ministerium genehmigte Steuerordnung unsrer Gemeinde vom 25. September 1962 einen Härteparagraphen. Rach 8 5Abs. 2 ent-, scheidet über Gesuche um ,Erlaß oder Ermäßigung der Geineindesteucr der Gemeindevorstand. Von dieser' Lteuerordnung und einer Ergänzung dazu ist außerdem noch zu sagen, daß der Gemeindesteuer für die Jahre 192 4 und 192 5 die Reichseinkommensteuersätze des Jahres 192 4 zugründe zu legen sind. Mit dieser Erklärung hoffen chir zum Verständnis unsres durch die Gesetze vorgeschriebenen Steuersystems beigetragei zu haben. Dresden, im Janucr 1926. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemcinde Max Levi Siegfried Pionkowski Rechtsanwalt Paul Solinger Sanitätsrat Tr. S. Salzburg Sanitätsrat Tr. E. Zimmermann. TOJfU -WM-HOJtU Kostüm-Fast veranstaltet von den Mitgliedern des Neuen Theaters zum Besten des Baiia'Seebach'Stiftes in Weimar und der Wohlfahrtskassen des Theaters JPaacfkinga- Bianatag 16. Februar 1926» in simtlichen Räumen der Draadnar Xaufmannachaft Ostra-Allee 9 Revue / Kabarett / Ball /Faachingsscherze/Ü bcr rasch ongen Kostfim oder GeseUachaftakleidanf Anfang S Uhr. Einlaß 7<A Uhr. Eintritt 10 RH. inkl. St. KARTEN: Theaterkasse (TeL 11730), F. Ries, SeestraBe 21, Relca, Blumengeschäft Geyer. Altmarkt 1, and Buchhandlung Bender, WaisenhsasstraBe 25. Vekaualmochmgell der Gemeindeverwaltimg Als Vorsitzender des Vorstandes und Gemeinderateaw' tiert im Jahre 1926 Herr Rechtsanwalt Paul Solinger. Das Gemeindeamt Zenghausftraße 2, Telephon 14 051, ist wochentäglich von 7l/< bis 3'A Uhr, Sonntags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Sprechzeiten der Herren Rabbiner Die Herren Rabbiner find in sämtlichen seelsorgerischen, besonders auch persönlich-religiösen Angelegenheiten Wochen - täglich zu folgenden Zetten zu sprechen: Rabbiner Professor Dr. Winter, Blochmannstr. 14, 1., Telephon 20 856, von 11 bis 1 Uhr. Rabbiner Dr. Wolf, Zeughausstraße 1, 3., Telephon >1051. vcn 10 bis 11 Uhr. Tas rihuellr Tauchbad befindet sich Ziegelstrahe 54; es ist Montags, Diens ' tags, Mittwochs und Donnerstags regelmäßig von 4 bis 7 Uhr geöffnet. Jüdische Vormundschaft . Von verschiedenen Seiten sind wir gebeten worden, Vormünder und Pfleger aus unseren Kreisen zu benennen. Wi; bitten Herren und Damen, die bereit sind, eine Pflegschaf: .'der eine Vormundschaft für ein jüdisches Kind zu übernehmen, sich schriftlich oder mündlich bei der Woylfahrtsstell s zu melden. Zentralisation der jüdischen Wohlfahrtspflege Bei einer gemeinsamen Sitzung, zu der das Arbeitsuni' Wohlfahrtsministerium die Vertreter der Spitzcnorgani - lationen der freien Wohlfahrtspflege eingeladen hatte, is l-vjchlossen worden, daß Gesuche von Einzelorganisalivnen. die sich nicht an ihren Spitzenverband angeschlossen haben, n i Zukunft nicht mehr mit Spenden bedacht werden sollen. Di ' in Frage kommenden jüdischen Wohltätigkeitsvereine haben deshalb ihren Anschluß an die Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden, als der anerkannten Spitzenorganisation für jüdische Wohlfahrtspflege, erklärt. ' Sttasentlasseneufürsorge Eine Besprechung von Vertretern der Inneren Mission, des Karitasverbandes, der Jüdischen Wohlfahrtspflege, de< Sächsischen Roten Kreuzes,'des 6. Wohlfahrtsverbandes unl' der Christlichuationalen Arbeiterschaft mit dem staatlichen Fürsorger, Herrn Oberregierungsrat Fliege!, fand am Frei t-.'g, dem 11. Dezember 1925, statt. Es wurde besonders di< Frage der Gewinnung und Schulung von Helfern behandelt. Geplant wird, einen Kursus zur Ausbildung für Helfer ab zuhalten. Alle Anwesenden vertraten die Auffassung, das' bei der Befiirsorgung des Strafentlassenen auf sein Bekennt nis und seine Weltanschauung Rücksicht genommen werde Religiöse Beeinflussung wird in vielen Fällen dem Entlasse »en dazu verhelfen, wieder in ein geordnetes Leben zi kommen. Aus diesem Grunde sollen die Helfer aus den ~ Kreise der Spitzenorganisationen gewählt werden. BavuEzwahs > ’• Februar: Alfred Goldberg, Sohn des Herrn Jeremias Gold - berg, Elsässer Straße 3, 2. 2" Februar: Peter Reumann, Sohn des Herrn Max Reumann. Mochmannstraße 17, 3. 27. Februar: Hans Apt, Sohn des Herrn Rudolf Apt, GcckelSbergerfträße 22, Erdg. 3. März: Hort Adolf Weiß. Sohn des Herrn Hermann Weiß. Eomeniusstraße 81, Srdg. - März: Kurt Wvüenberg, Sohn des Herrn John Wollenberg MÄller-Berset-Stratze 36. Sterbefälle 21. Dezember 1925: Frau Charlotte Deutschmann geh. Jnfeld. 23. Dezember 1925: Frau Therese verw. Hovwitz geb. Metzenberg 1926 5. Januar t Kind Joachimsthal, Sohn des Herrn Hans Joachimsthal, Bergstraße 34. 3. Januar: Herr Leopold Hinzelmann. 19. Januar: Frau Cäcilie verw. Jabel geb. Friedenthal. 21. Januar: Herr Heinrich Padawer. 23. Januar: Frau Julie verw. Angermann geb. Lotvh.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.