Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1925-11-29 · 7 (29.11.1925) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
7 (29.11.1925)
Date
1925-11-29
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/4892693-5769608-5769666--0084-4892741
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

feinen Abbruch tt>un.“ Das norddeutsche Bundesgesetz vom Juli 1869 hrb dann .alle noch bestehenden, aus der Be:« schiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte'" j auf. mit dem an sich theoretisch unnötigen, erfahrungsgemäß : aber wohlberechtigen (weil oft außer acht gelassenen) Zusatz: .Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der j Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öfsenl- ' licher Aemter vom religiSsen. Bekenntnis unabhängig sein “ Gesetzlich hat sich also erst seit 1837 eine Religion« gemeinde in Dresden bilden können, bis dahin gab es nur eine .Judenschaft". Wie es mit der damaligen Rechts- und Lebensstellung beschaffen war, erhellt aus dem Wenigen, was 1838 gewährt wurde. In den Familienpapieren des .Herausgebers befindet sich ein Reskript der Regierung von 1809. » 2cm Großvater wollte seiner zwei siechen Kinder wegen „eine der vor dem hiesigen Schwarzen Tore gelegenen Garten- Wohnungen für bevorstehende Sommermonate beziehen". Es j bedurfte hierzu eines vom Stadtphysikus Dr. Röber ausgei stellten Zeugnisses, „daß die Sommerwohnung nötig und von 1 ihm angeraten sei und eines schriftlichen Gesuches an die! Landesregierung. Sie erteilte die Genehmigung, daiern kein! erhebliches, solchenfalls sofort anzuzeigendes Bedenken daj gegen obwaltet". Ter Rat nahm Abschrift vom Reskript und! sandte es ans Justizamt mit dem Bemerken zurück, daß ihm j kein Bedenken beigehe. Tas Gesuch war am 18. Mai über- > reicht, chas Reskript, datiert vom 30. Mai, ging am 16. Juni | beim Justizamt ein, der Rat. erklärte am 20. Juni die Uuj bedenklichkeit, und so hat man wohl die Sommerwohnung j noch beziehen können. Wenn sich hiesige Juden verheiraten j wollten, so mußten — wie z. B. aus de»-Ratsakten 6. 42, 141 j vom Jahre 1827 „Gesuch Um Konzession zur Anstellung eigener j Lekonomie und zur Verheiratung betr." erhellt — das Brautj paar und dessen beiderseitige Eltern in der Ratskommissionsslube erscheinen. Ter Bräutigam erklärte zu Protokoll: „Er wolle die miterschieneue Braut heiraten, eine eigene Oekonoi mie und eiis Lotterie- und Geldgeschäft errichten. Er erhaltel vom Vater 500 Taler, seine Braut dasselbe von.ihren Eltern.1 Er offeriere 2 Taler Personensteuer." Tie Verlobten und! die beiderseitigen Eltern genehmigten das. Tas Protokoll! wurde den Judenältesten Kaim Samuel und Mendel Schie vorgelegt. Sie erklärten, daß sie die Angaben der Brautleute ' über ihre Vermögensuchstände nicht bezweifeln und daß ihnen nichts Widriges bekannt sei. Ter Rat fragte nun beim Stadtpolizeikollegium an, ob ihm Gesetzwidriges von dem ' Brautpaare bekannt sei. Es ward verneint. Run berichtete, der Rat zur Landesregierung. Nach sechs Monaten ging deren Verordnung ein. wonach dem „hiesigen Juden" M. N. die beabsichtigte Verehelichung mit der „Jüdin" R. N. und die Anstellung eigener Lekonomie gegen 6 Taler jährlichen Personensteuerbeitrags gestattet wird. Nach 18 Tagen publizierte das der Rat dem Bräutigam und den „Judenältesten". Von segensreicher Bedeutung für die Entwicklung der Religionsgemeinde Tresden wurden besonders zwei Männer: Tr. Bernhard Beer und Tr. Zacharias Frankel. Jener, ein Sohn des Aeltesten Hirsch Beer, geboren 1801, gestorben als Oiemeindevorsteher 1. Juli 1861, war nicht bloß als Vorsteher (1837 bis 1848, 1853 bis 1861), sondern auch als Gelehrter und Schriftsteller rastlos bemüht, seinen Gemeiudeuud Glaubensgenossen Licht zu spenden und Recht zu schassen. Er hielt zu einer Zeit, da deutsche Predigten noch eine Seltenheit im jüdischen Gottesdienste waren, am 1. August 1826, dem Stiftungstage des Kranken-Unterstützungs-Jnstituts, die erste deutsche Predigt in der Synagoge. Seine drei Jahre ' später, am 100jährigen Geburtstage Moses Mendelssohns, in der Privatsynagoge hinter der Frauenkirche (jetzt Stadt Petersburg) gehaltene Predigt, „zum Besten des neugestifteten Mendelssohnoereins" gedruckt, bildet die Stiftungsurkunde dieses von ihm angeregten und mitgegründeten Humanitätsoereins, der, wie es in jener Predigt hieß und in die Statuten ausgenommen ward: „bezweckt, Handwerke, Künste und Wissenschaften, sowie jede nützliche Tätigkeit bei der hiesigen israelitisck^n Ingen! zu befördern und, überhaupt den geistigen Zustand der Jsrae iten möglichst zu verbessern". In den 30er und 40er Jahrei entwickelte Tr. Beer eine rastlose Tätigkeit zur Herbeifük rung besserer politischer Zustände für seine Glaubensgenofen, sowohl in Schriften als auch durch seine hxrsönliche Für prache, insbesondere bei Professor Krug, dem ihm besreundlten Vertreter der Universität Leipzig in der 1. Kammer, un > anderen freisinnigen Abgeordneten. Bereits im Septem! »er 1830 übergqb er den damaligen 7 „Vorstehern der Bürger", „welche von der Residenz und deren Vorstädten erwihlt worden, um der hiesigen Bürger und Einwohner Bitten und Wünsche der verordueteu Kommission zur Erörterung un > Gewährung der nötigen Abhilfe vorzutragen", ein Gesuck namens der Gemeinde um „endliche Feststellung unserer t ärgerlichen Verhältnisse" mit dem Hinweis auf „den über c lle Beschreibung betrübenden Notstand unserer Gemeinde, deren Armut und Nahrungs losigkeit mit jedem Tag steigt '. Wie begründet das war. erhellt aus Atten. Ter Mend sissohnverein hatte für einen Lehrling, einen „Judenknaben" einen Lehrherru in der Person des Mitältesten der Töpfer! nuuug gefunden. Tie hiesige Töpferinnung liefe, sich das ni ht gefallen und erhob gegen ihren Mitältesten Beschwerde. Die Landesdirektion wies sie (10. Lttober 1832) ab. Tie m t Kleidern handelnden Jude» durften ihre Waren nicht au» legen, nicht einmal auf der Erde, sondern mußten sie — >ei Strafe der Wegnahme unterm Arm tragen. In de» Vorstädten und in Neustadt durften die Juden nur auf är ztliches Zeugnis im Sommer wohnest. (Tr. Beer, -„Borste! lung", 1833, S. 27.) Nach 1838 nahm ein Uhrmacher ein n Judenknaben in die Lehre. Er behielt ihn aber nur hstrz« Zeit auf Probe. „Er lobte zwar des Lehrlings Talent, gu eu Willen und Betragen, was er ihm auch attestierte, aber — er rvollte, wie er dies endlich geradezu erklärte, sich den Nec ereieu der anderen Jnnungsmeister, welche sich gegen die Ausnahme eines jüdischen Lehrlings verbunden hatten, nicht ferner aussetzen." Ter Lehrling ging nach Kassel, wo r einen Meister fand. Am 5. Dezember 1832 zeigte der llat zu Freiberg dem Rat zu Tresden an, daß auf Antrag d?s Oberbergamts und aus Anordnung der Landesdirettion Haudelsjuden in Freiberg und dessen Nachbarschaft nicht beherbergt werden und nur i» einem Gasthof innerhalb der Ringmauern der Stadt überstachten dürfen, während ihres Aufenthalts in Freiberg aber von einem vereideten, von ihnen zu bezahlenden Polizeidiener auf ihren Geschäftswegen begleitet werden müssen. Ties ward der hiesigen „Judenschaft" bekanntgemacht. — Ter Mendelssohnverein hatte 1834 zwei Lehrlinge bei /zwei Schuhmachermeistern untergebracht. Taraus folgerte die Schuhmacherinnung in einer au dcn Rat gerichteten Beschwerdeschrist: „der Mendelssohnvere n wolle hierdurch den Schuh- und Lederhandel an sich zieh m". „Zum dauernden Gedächtn sse des am 1. Juli 1861 heimgegastgenen Dr. Bernhard Be er"' und „zur Betätigung des vom Verewigten selbst erstreiten edlen Zweckes" errichteten „Verehrer des um Juden > nd Judentum hochverdienten Tahingeschiedcnen" Ende 1861 eine „Bernhard-Beer-StiftNstzur Unterstützung israelitische» Studierender, eventuell Akademiker und Konservatoristen aus Sachsen, zunächst der Dresdner Gemeinde, in der Regel aus 3 Jahre, unter Verwaltung des Gemeindevorstandes und des Oberrabbiners". ■nh.i Tal.a Mi nnsloff llegfrl< 7 O X' - V«rtrl«b Plonkowskl Hausschaf, „ Offenbacher Lederwaren Dresden-N., Alaunstr. 13 __ Fernruf 11164 J. PIlllllCBS i Iwelggesch.: Dresden-A. Amalienstr. 24 (AmaHen- 1 lof). Fernruf 15084. 18631

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.