Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1925-10-28 · 6 (28.10.1925) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
6 (28.10.1925)
Date
1925-10-28
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/4892693-5769608-5769664--0072-4892730
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 6 erueindeblatt der Israelitischen RelligionSgemeinde Dresden Seite 8 juben" sollen in die Stadt lommen. Geschieht es doch, wie zeither häufig bei jüdischen festen, so und sie .sofort aufzuheben und zu den Schlägen hinauszubringen". Der Befehl vom 4. Oktober 1791 (CW. Aug. o. a. c. T. 1475) bezweckt .Einschärf mg der wegen. Duldung der Juden in der Residenzstadt Dresden bestehenden Verordnungen", wegen abermals unabgeführt gelassener Personensleuerraten." Unter der Herrschaft dieser gesetzlichen Bestimmungen ver. lebte die Israelitische Gemeinde Dresden ihre Lehrjahre. Das Gesetz vom 18. Mai 1837 blachte den ersten Sonnenstrahl: es gestattete den jüdischen Glaubensgenossen sowohl zu Dresden 'als auch zu Leipzig .an jedem dieser Orte in einer Religionsgemeinde sich zu vereinigen rmd als solche ein gemeinschaftlicher Bet- und Schulhaus zu haben", und zu diesem Behuf (sonst verbotenen) GrundbPtz zu erwerben, hob auch die .bisher üblichen Privatsynagogen" auf. Dem fügte das Gesetz vom 16. August 1838 .weg n einiger Modificatioiren in d'n bürgerlichen Verhältnissen der Juden" einige gewerbliche Ec leichterungen bei. Es besch ränkte .die Erlaubnis zum bleibenden Aufenthalt von Iud-n" auf Dresden und Leipzig und hob für die hier geborenen und heimathberechtigten die bisher erforderliche Concessim zur selbständigen Niederlassung und Verhcirathung auf (; 1). ertheilt den einheimischen Juden das Recht des Gen erbebetriebes. wie es den^ christlichen Unterthanen zustand (8 4), jedoch unter Verbot d.s »lein- und Ausschnitthandels, der Apothekenhaltens, der Gast-, Speise- und Schankwirthschast. der Branntwcinbrcnnerei, des Schacher, und Tröd rlhandels, welch letzterer nur ausnahmsweise den damaliger Handelsleuten auf dem Wege ministerieller Concession erlaubt werden durfte. Die Bewjrthung von Juden war gestattet, ebenso auf ministerielle Concession Großhandel unl Spedition (8 6). Tie Zahl der jüdischen Meister war beschränkt. sie dürften nur jfibifdK Lehrlinge halten, auch nur mit selbstgefertigten Maaren handeln — christliche Meister auch mit anderen Waären ihres Gewerbes (8 7). Die Juten durften je ein Grundstück besitzen, es aber'nicht vor A ilauf von lv Jahren verkaufen (8 8). und mußten als Gewubetreibende und Hausbesitzer das Bürgerrecht erwerben, jedcch ohne bürgerliche Ehrenrechte <8 5). (Schluß folgt.) Gemeindefinanzen — 'Kweilenmg des Friedhofes Renovation der Semeindegrvnbstncke Was in den letzten Jal»ren in den Tageszeitungen übe: die Not der Kirchengemeinven geschrieben worden ist, gilt rn erhöhtem Maße für unsre sächsischen Israelitischen Religionsgemeinden. Während die evangelische und die katholische Kirche zur Besoldung ihrir Geistlichen von jeher beträchtliche Staatszuschüsse erhielten, waren unsre Gemeinden allem auf die Steuern ihrer Mitglieder angewiesen, um auch nur die dringendsten Aufgaben erfüllen zu können. Die geg"n Ende des Krieges zunehmende Geldentwertung und die völlige ZerrüMmg der Finanzen des Reiches, der Länder, jedes einzelnen, nicht minder aber auch unsrer Gemeinde m der Zeit der Inflation, nachte eine geordnete Gemeind.'-> steuererhebung jahrelang unmöglich. Das Fehlen amtlicher! Unterlagen, die ständigen Veränderungen der gesetzlichen B'-! stimmungen für die Veranlagung der Reichseinkommensteuer,! die nach Gesetz und Steue wrdnung der Umlegung auch der Gemeindesteuer unsrer Gemeinde zugrunde zu legen kst, vc-.- schlimmerten diesen Zustaud. Dank dem Entgegenkommen des Ministeriums für Voüsbildung rmd des Finanzministeriums, des Landesfinanzarrts und der Finanzämter werden der Gemeindeverwaltung neuerdings wieder die Reichseinkommensteuersätze unfrei Gemeindemitglieder (vertraulich) mitgeteilt. Gegenwärtig gehen uns die Steuersätze des Jahres 1924 zu. Auf Gnmd dieser Auskünfte wird oaS Alleinverkauf der Hammerschuhe Steuerionto jedes Zensiten abgerechnet. Mit Hilfe einer für alle öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften verbindlichen Anweisung des Reichsministers der Finanzen vom 13. Februar->925 wird in gleicher Weise die Gemeindesteuer der - Lohnsind Gehaltsempfänger festgesetzt und abgerechnet. 2ie> endgültige Gemeindesteuer dds Jahres 1924 ist vom Kemeisiderat mit Genehmigung des Ministeriums für Volksbildung auf 15 Prozent der Reichseinkommensteuer des Jahres 1924 festgesetzt worden. An dieser Stelle wiederholen >vir diö Bitte an unsre G/meindemitglieder,' die Reststeue^> für dar Jahr 1924, entsprechend cher jedem einzelnen zngchendon Abrechnung, so rasch als möglich an dic'Gemeinoe abzuführen. Nur dann dürfen wir eine allmähliche Gesundung der Finanzlage unsrer Gemeinde erhoffen, w,nn jeder willig seiner Steuerpflicht gegen die Gemeinde nach kommt,! und nur dann entsteht' die Möglichkeit, uns den eigentlichen Aufgaben einer Religionsgemeinde, Einrichtungen.und Anstalten auf religiösem und kulturellem Gebiet . in stärkerem Maße zuzuwenden, als es bisher, leider, möglich wer. In diesem Blatt finden die Leser an andrer Stelle einen Bericht über die letzte Gemeinderatssitzlmg, in der die Aufnahme eines größeren Darlehns beschlossen wurde. Auch die' allernö ügsten Reparaturen an den beiden Häusgcundstücken der Gmeinde waren seit Jahren, ivegen der finanziellen Notlage der Gemeinde, immer und immer wieder hinausgeschoben worden. , Das städtische Tiefbauamt drängte auf den en rlichen Anschluß der beiden Häuser und der Synagoge an di ‘ Schwemmkanalisation. Die Gemeindeverwaltung glaubt! die Verantwortung für den drohenden Verfall de: Häuser nicht tragen zu können, und der Gemcinderat sah sich' vor dj harte Notwendigkeit gestellt, eine durchgreifende Reparatu: der Gebäude vorzunehmcn. Das Nähere hierüber ergibt der erwähnte Sitzungsbericht des Gemeindcrats. Nach langen, mühsamen Verhandlungen hat am 17. Oktober die Auslastung des aus der Stadtgärtnerei hinter dem Friedhof an der Trinitatisstraße von der Stadtgemcinde Dresden erwordenen 683 Omadratmeter großen Terrains stattgefunden. Dieser Landerwerb, zur Vergrößerung des vorhanden,.!! - Friedhofes dienend, befreit die Gemeindeverwaltung von einer trotzen Sorge. Wenn die Stadtgemeinde Dresden das Terraj r nicht hergegebe» hätte, so wäre unsre Gemeinde in die Zwangslage versetzt worden, einen neuen Friedhof mit Leichenhalle usw. anlegen-zu müssen. Tie neue finanzielle Belastung, die dadurch entstanden wäre, hätte unsre &:> meindl 'wohl kaum zu tragen vermocht. Nun ist — durch Ecweiter rng des Friedhofes nach der Stadtgärtnerei zu — für 8 bis 0 Jahre Weiler vorgesorgt, und wir dürfen hoffen, daß in die em Zeitraum die von der Stadtgcmeinde Dresden geplante Anlegung eines Zentralfriedhofes für alle Glaubens . gemeiilschaften Wirklichkeit wird. Diese Friedhofsvergröfi:- rung verursacht mit allen nötigen.Herrichtungen — Aufrichtung! iner Mauer, Anlegung von Wegen usw..— ungefähr 15 000 M. Kosten, Di ‘ durch das mehrfach erwähnte Darlehn fällig werdenden Zinsen und Tilgungsraten müssen aufgebracht werü s Elnxatvar ka«t: Htld arlla'WaldanlafatraBe StraSenbahnlinla 20 AutobushalUfttaH« Kronprinzanptatz :BEI PREISABBAU TAGESPREISE! Nordheimer Prager Straße 24 Das Heim des vornehmen Schuhes

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.