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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg · 1938-09-16 · 9 (16.9.1938) · p. Seite 11

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
Volume
14 (1938)
Issue
9 (16.9.1938)
Date
1938-09-16
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Nummer 9 'Jüdisches Gemeindeblatt Seite 11 § 7, Ziffer 1 und 4 (1) Die Gebühr für die Ausstellung einer Kennkarte beträgt drei Reichsmark. (4) Bei Bedürftigkeit der gebührenpflichtigen Person kann die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt oder ganz erlassen werden. § 8, Ziffer 2 (2) Eine Kennkarte, deren Geltungsdauer abgelaufen ist, gilt nicht als Kennkarte im Sinne dieser Verordnung. §9 J Der Xennkarteninhaber ist verpflichtet, der Paßbehörde, die die Kennkarte ausgestellt hat, a) die Kennkarte unverzüglich zurückzugeben, wenn sich sein Name oder seine Berufsart ändert, wenn er seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert oder wenn sich herausstellt, daß er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, b) eine vorhandene alte Kennkarte bei Ausstellung einer neuen Kennkarte durch Vermittlung der Paßbehörde, die zur Ausstellung dieser Karte berufen ist, zurückzugeben; c) den Verlust einer gültigen Kennkarte unverzüglich anzuzeigen. § 13 (1) Mit Haft und mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, a) wer den vom Reichsminister des Innern ■ auf Grund des § 1 Abs. 3 erlassenen besonderen Bestimmungen (betr. den Kennkartenzwang) zuwiderhandelt; b) wer bei Stellung des Antrags auf Ausstellung einer Kennkarte unwahre Angaben macht; c) werv'sich eine Kennkarte ausstellen läßt, obgleich er bereits Im Besitz einer gültigen Kennkarte ist; d) wer den ihm nach § 9 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt; t e) wer seine Kennkarte einem anderen zum Gebrauch überläßt; f) wer eine für einen änderen ausgestellte Kennkarte gebraucht oder' zum eigenen Gebrauch annimmt. (2) In den Fällen des Abk. 1 Buchstabe a'und c tritt Bestrafung auch dann ein, wenn dem (Täter Fahrlässigkeit >zu» Last fällt. (3) In besonders schweren Fällen des Abs*, 1 kann auf Gefängnis bis zu "einem lahj und auf Geldstrafe oder auf eine dieser Strafen erkannt werden. ' I ■ > * 2. Aus der Dritten Bekanntmachung über den Kennkarteniwang - vom 23. lull 1938 M luden (§ 1) über 15 Iahte haben sich, sobald sie eine Kennkarte erhalten haben, auf amtliches Erfordern jederzeit über ihre Person durch ihre Kennkarte auszuweisen. (1) Juden (§ 1) haben,i sobald sie eine Kennkarte erhalten haben, bei Anträgen, die sie an amtliche oder parteiamtliche Dienststellen richten, unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude hinzuweisen sowie Kennort und Kennummer ihrer Kennkarte anzugeben oder, falls die Anträge mündlich gestellt werden, unaufgefordert ihije Kennkarte vorzulegen. Das gleiche gilt für jede Art von Anfragen und Eingaben, die Juden an amtliche oder parteiamtliche IDienststellen richten,, sowie bei der polizeilichen Meldung. (2) Wird in den Fällen des Abs. 1 ein Jude durch eine dritte Person vertreten, so hat der Vertreter unaufgefordert auf die Eigenschaft des Vertretenen als Juden hinzuweisen sowie^Kenndrt und Kennummer der Kennkarte des Vertretenen anzugeben. § 4 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sind als besonders schwere Fälle im Sinne des § 13 Abs l der Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 913) anzusehen. KORSETTHAUS C A ZELLE FILIALEN IN ALLEN STADTTEILEN Sehr gutaussehende 20. 30 and 40 jährige, jüdische Damen mit großem Vermögen sowie USA.-Beziehungen, wünschen pass. Heirat durch; Prall fnhn Bremen, Wegesende I« II aU Ulllll Telefoni 234S6 „Die erfol greiche Eheanbahnung" Eheglück Margarete Bornstein erlin W15 Kurf Dratendamm SI »1 17 Sl Vertretung: Paris IX ■. 12 Citl Berger« ROBINSOH 18 92 zogei. Elektriker ALFRED BIELEFELD Martinistrasse 22 Ruf 53 09 42 Bitte bevorzugen Sitbei Bedarf unsere Inserenten Biete au* heute zeitgemäßen gesellschaftlichen Anschluß zwecks Ehe Edith ' Goetschel - Engelmann Berlin, lnnsL>rudtr Strafe 33. Tel. 716171 Eig. pers.Vertretongen: Wien, Schweiz,ElsaB Die ertolqreicne Efieanpannunj Frau Cohn Telephon 23 486 Größte Beziehungen im In- und Ausland Inserieren Sie Im Hamburger GemetndcbUsiit Pianos und Flügel kauft' S. Edinger, Hamburg 20 Lenhartzetrafje 6 Anruf: 53 08 83 - MOBEL-SALOMON -| Schlafzimmer 265.-, Küche, kompl. 125.-, Büffet, Eiche 115.-, Ausziehtisch 30.-, Couch 45.-, Sessel 29.- SdiullerhlaltHSü.I.ElaÖC Telefon 41(811 Gesichtshaare Warzen. Leberflecke -7972 - 7938 »erden mittels Diathermie ^Fm^m —Ii Mittelweg schmerzlos u ohne Narben für I rf II Iii 3 ,cc , ■ Imaer unter Garantie entfernt. ■ ■*■«■■■■»*■ looa, i. 5 Minuten vom Dammtnrbahnhoi Pul M<>1 35 Sprechzeit 8—5 l tu NDOR a t4üu J$ut Ae* HoucUu | M.UWIN, AlterwolloO, gegr.1886 BRIEFMARKEN Ankauf — Verkauf — Beratun g RudolphOppenheim,Nee3. Ruf 365021 GEBR. KOHN BFFESTRASSE 410. RUF 268444 Soiw^fe •■Vf 0n n sto ffc f. Zentralheizung X und Hausbrand Spetitlilit: Federloie« Bruchband Autokrat amerlk. System SB ♦.Conicii - Lelboaadegen nach Mal * BBS .lilti. SaaklaiBelalagon nach FaBabdrnck j| Einziger /dUredeer Bmwdmaist in Qwot-Bmmbarg BchmHerttatl 8B, «Arff,cjja»j^rJf;r.r.lor» I Tel.,43,68 30 ) Mle,Kra«4awhaaa»n

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