Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 12 (10.12.1937)
- Date
- 1937-12-10
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Jüdisches .Gemeindeblatt Nummer 12 wohlverstandenen Interesses gebracht würden, welches sie an solchen Einwanderern haben müßten, die, sei es als Kaufleute, sei es als Handwerker, sei es als Industrielle, das wirtschaftliche Leben der Einwanderungsländer befruchten und neue Arbeitsgebiete für sie erschließen könnten. Er wies weiter darauf hin, daß beispielsweise auch die Schiffahrtsgesellschaften zu einer organisierten Mitarbeit bei der Lenkung der Auswanderung herangezogen werden könnten, an der sie ja finanziell außerordentlich interessiert sind. — Weiterhin besprach der Redner die auf Gruppenwanderung hinzielenden Bestrebungen, die er verwarf, soweit sie sich 'unter den Begriff des Territorialismus zusammenfassen lassen, also alle diejenigen Pläne, welche geschlossene jüdische Siedlungen, in welchen Landern immer, befürworten. Die Geschichte zeige, daß solche Siedlungen auf die Dauer auf Gegnerschaft stoßen; ganz besonders wehre sich gegen solche geschlossenen Siedlungen heute das nationale Empfinden und das Selbstbewußtsein der Völker, die> sich als die Herren der Einwanderungsländer empfinden. Dagegen befürwortete der Redner die planmäßig gelenkte -Wanderung in kleinen Gruppen, die groß genug seien,.um ihren Teilnehmern einen inneren Halt zu bieten, ohne daß nach der einen Seite hin die Gefahr der Verflüchtigung bestehe und ohne anderseits die Gegnerschaft in den Einwanderungsländern zu erwecken. Voraussetzung bei solcher Gruppenwanderung sei die zweckmäßige Zusammensetzung der Auswanderungsgruppen durch Heranziehung der verschiedensten Berufe. Im Zusammenhang hiermit besprach der Redner auch die Möglichkeit der Siedlung von Juden in den Einwanderungsländern, deren Bedeutung er anerkannte, deren Schwierigkeiten er aber nicht verschwieg - * Fragen der Jugendwohlfahrt Im Kreis des C.-V. sprach Herr F. Abraham vom Jugendamt der Gemeinde über Fragen der Jugendwohlfahrt. — In anschaulicher Weise schilderte er die einzelnen Gebiete der modernen Jugendwohlfahrt, die ihre gesetzliche Regelung in dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 gefunden haben. Das eine große Sachgebiet: Jugendpflege behandelnd, berichtete der Redner über Kinderverschickung, Schuluntersuchungen und die allen bekannte Tagesferfenkolönie, sowie über den Gemeindewaisenrat. eine staatliche Einrichtung, die alle Mündel und unehelichen Kinder durch ehrenamtliche Helfer der Gemeinde beaufsichtige. — Die wichtigsten Aufgaben des zweiten großen Sachgebiet.-, der Jugendfürsorge, seien Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung. Für die Betreuung der unter Schutzaufsicht stehenden Jugendlichen forderte der Redner Patenschaften der Bünde. Ueber die Fürsorgeerziehung herrschten oft falsche Vorstellungen. Sie sei keine Strafe, sondern eine Erziehungsmaßnahme. die sich aiso auch auf Klein- und Schulkinder erstrecken könne. — Eine Schilderung des Lebens in dem jüdischen Jugendwohnheim für Fürsorgezöglinge — Berlin — schloß diesen Teil des Vortrages ab. In seinen weiteren Ausführungen behandelte Herr Abraham die Jugendgerichte und die neugeschaffenen Jugendschutzkammern, um abschließend die in Zusammenarbeit mit den Jugendorganisationen geleistete kulturelle Arbeit de^ Jugendamtes zu erwähnen. Aus xieu Ocyauisatioueu xlcc ]üdeu Xu DeuisMaud , Aus der Schulabteilung der Reichsverfretung Die Schulabteilung der Reichsvertretung hat dem Reichs- . erziehüngsministerium vor einiger Zeit „Richtlinien zur“ Aufstellung von Lehrplänen für jüdische Volksschulen“ vorgelegt. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat mit Erlaß vom 29. Oktober 1937 — E Ile Nr. 2107 M — sowohl den nachgeordneten preußischen Stellen als auch den Unterrichtsverwaltungen der anderen deutschen Länder erklärt, er habe keine Bedenken ' dagegen, daß bis auf weiteres an den privaten jüdischen Volksschulen nach diesen Richtlinien verfahren werde, und er sei damit einverstanden. daß sie der Einheitlichkeit halber versuchsweise auch den Lehrplänen für die öffentlichen jüdischen Volksschulen zu Grunde gelegt werden. Es handelt sich hierbei, um eine neue Fassung der im Dezember 1933 vom Präsidial-Ausschuß der Reichsvertretung beschlossenen Richtlinien zur Aufstellung von .Lehrplänen für jüdische Volksschulen. Die Richtlinien bringen, wie es in der Vorbemerkung zu ihnen heißt, erstens eine Klarstellung der allgemeinen Ziele 'der jüdischen Schule, zweitens Hinweise für die Behandlung derjenigen Lehrstoffe, deren unterrichtliche Auswertung für die Bewältigung der besonderen erzieherischen Aufgabe der jüdischen Schule bedeutsam ist. Die Schulabteilung der Reichsvertretung hat den Text der Richtlinien allen jüdischen Schulen eingesandt. Neues Lehrgut der Reichsv^rtretung. Die Reichsvertretung hat vor kurzem eine neue Berufsausbildungsstätte eröffnet, das mit Genehmigung der Behördeh gepachtete Lehrgut Ellguth-Steinau (Kr. Falkenberg O.-S.) Sie * soll der Erstausbildung von etwa 80—100 Jugendlichen im Alter von 15—18 Jahren dienen. Fünf Jahre Hilfe und Aufbau Unter dem vorstehenden Titel erstatte für Hilfe und Aufbau bei der Reichsve Deutschland einen knappen, durch Photos verlebendigten Bericht. Er hä: Jugend und blühendes Land betiteln kün i Stellung des Händedrucks auf der zweiter ein Sinnbild für das. was der Zentr einte Arbeit und durch harmonisches schaffen hat. + t der Zentralausschuß tretyng der Juden in zjahlreiche interessante te ihn auch tapfere ien. Die 'bildliche Dar- Seite des Berichtes ist dlausschuß durch ver- Zusammenwirken ge- Aus dem. Büro des Hilfsvereins der J*den in Deutschland In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Auswanderer nach verschiedenen Ländern, ' wie Nc u-Seeland, ohne Einwanderungsvisum bzw. Landungserlaub lis ausreijsen. Die Betreffenden verschaffen sich nur ein Tour stenvisum, um im Einwanderungslande die Erlaubnis zur dauernden Niederlassung zu erwirken. Die Umwandlung von Touris: enin Einwanderungsvisen ist aber nur in den seltensten lallen möglich; im allgemeinen birgt jede derartige Einwander jng die Gefahr späterer Ausweisung in sich und gefährdet außerdem das Ansehen der jüdischen Einwanderung bei den Behörci en des Landes. Im Hinblick auf die schweren Schilden, die der jüdischen Gesamtheit durch diese Touristeneinwa iderung in verschiedenen überseeischen Ländern bereits erw ichsen sind, warnt der Hilfsverein nachdrücklich vor jedem lerartigen Unterfangen und lehnt selbstverständlich jede U iterstützung derartiger Reisen ab. * Förderung der jüdischen Auswanderung durch Kapital-Transfer An dem Transferverfahren, das auf stelle für Devisenbewirtschaftung über die Allgemeine Treuing (Altreu) G. m. b. H., ekelt wird, können gehand-Stelle für die jüdische Auswander Berlin W 35, Potsdamer Str.' 72, abgew maß einer dieser Treuhand-Stelle von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung . erteilten Genehmigung jüdische Personen teilnehmen, deren Vermögen .lei Einzelauswanderung 30 000, bei gemeinschaftlicher 'Auswanderung von zwei Personen 40 000, bei gemeinschaftlicher J iuswanderung von drei und mehr Personen 50 000 RM nicht i bersteigt. Die, bei Einleitung des Verfahrens zu berücksichtij enden Einzelheiten.sind aus einem Merkblatt der Altreu zu ersehen, welches vom Hilfsverein der Juden in Deutschland, Berlir W 35, Ludendorffstr. 20, vom Palästina-Amt, Berlin W15. Meinekestr. 10, und ihren Zweigstellen sowie von der Altreu ko Diese Stellen sowie die Altreu erteilen Höhe der Transfersätze. Anordnung der Reichsdenlos abgegeben wird, j auch Auskunft über die i Förderung der Auswanderung min lerbemittelter Juden Zur Förderung der Auswanderung minderbemittelter jüdi- ' scher Personen kann die Reichsvertre lung Darlehen zur Ver- , fügung stellen, sofern nachweislich die Auswanderung nur bei j Bereitstellung solcher Darlehen möglie h ist. Einzelheiten sind; einem Merkblatt zu. entnehmen, das >ei dem Hilfsverein der. Juden in Deutschland, Berlin W35. Ludendorffstr. 20, sowie, beim Rhlästina-Amt, Berlin W 15, M;inekestr. 10, und ihren i Zweigstellen erhältlich ist. t I ★ I -; Von der Lehrerbildungsanstalt Berlin j 'Die Jüdische Lehrerbildungsanstalt Berlin eröffnet Ostern j 1938 einen neuen Lehrgang. Aufnahneanträge von Bewerbern und Bewerberinnen, die das Reifezeugnis einer höheren Lehr-i anstalt (Abiturium) besitzen bzw. bs Ostern 1938 erlangen) werden, sind unverzüglich an den Preußischen Landesverband) jüdischer Gemeinden, Berlin-Charlotte nburg 2, Kantstraße 158, zu richten. Den Anträgen sind ein k trzer selbstgeschriebener1 Lebenslauf, eine Abschrift des letzte i Schulzeugnisses, sbwie' nähere Angaben über die musikalischen und turnerisch-sportlichen Fähigkeiten und den allgeme nen Gesundheitszustand! beizufügen Das Studium an der Anst; ilt wird in Anlehnung an den Lehrplan der Hochschulen für c ie Lehrerbildung durchgeführt, dauert drei Jahre, und schli?ßt mit einer staatlichen Abschlußprüfung (1. Volksschullehrer; >rüfung). Bewerbern, die den Nachweis ausreichender anderw;iter pädagogischer Vor“ bildung (Universitätsstudium) und; [rößerer Kenntnisse im Hebräischen und in den jüdischen I ächern erbringen, kann eine Verkürzung des Studiums einger iumt werden. ,