Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 12 (10.12.1937)
- Date
- 1937-12-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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für das Gebiet der Hansestadt Hamburg Das Gemeindeblatt erscheint Mille iedeh Monats Bezugspreis 0.45 RM. vierteljfihrl. einschl. Bestellgeld / Anzeigenpreis 8 Pf. die 8 gesp. mm-Zeile. Geschäftsstelle: Hamburg 36, ABC-Str. 57, Femspr. 34 07 71 Angemeldel beim Sonderbeauttragten des Reichsministers für Volksautklfirung und Propaganda betr. Überwachung, der geistig und kulturell tätigen luden im deutschen Reidrsgebiet Nummer 12 Hamburg, 10. Dezember 1937 " 13. fahrgang, Die kommenden Wahlen zum Vorstände der Gemeinde Fünfte und sechste Sitzung des KepräsentantenlKollegiums Das Repräsentanten-Kollegium der Gemeinde, hielt am 13. und 25. v.. M. zwei Sitzungen ab, die sich zu einerrv wesentlichen Teile mit den Neuwahlen zum Vorstande der Gemeinde befaßten, die in absehbarer Frist erfolgen müssen. Zurückzügehen ist hierbei auf einen gemeinsamen Beschluß von Verstand und Repräsentanten-Kollegium, auf Grund dessen die [Neuwahlen zum Reprasentanten-Kollegium. die ansich im Früh jahr 1935 fällig gewesen wären, um zwei Jahre ausgesetzt wurden, während gleichzeitig die Amtsdauer der damals im Vorstande der Gemeinde tätigen beziehentlich später neu gewählten Mitglieder des Vorstandes auf den 15. Februar 1938 befristet wurde. Seitdem sind« zwei Mitglieder, nämlich die Herren Landauer und Dr. Samuel, aus dem Vorstande ausgeschieden; Der; Vorstand beantragte nun in der Sitzung des Repräsentanten- Kollegiums vom 13. v. M. mit Rücksicht auf die kurze Frist, bis: zu der 'die Erneuerung des Gesamtvorstandes stattzufinden hat, die Ersatzwahlen für diese beiden Herren auszusdtzen, und gleichzeitig die Zustimmung des Kollegiums zur Bildung eines Ausschusses aus drei Mitgliedern des Vorstandes und vier Mitgliedern des Kollegiums mit dem Aufträge, die mit der Neuwahl des Gesamt Vorstandes im Zusammenhang stehenden Fragen zu erörtern und die erforderlichen Anträge an den Vorstand und das Kollegium vorzubereiten. Als Vertreter des Vorstandes'begründete der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Rechtsanwalt David, die Vorlage; Es sei nicht angängig, zwei neue Herren in den Vorstand der Gemeinde zu wählen, die gleich mit der Möglichkeit zu rechnen hätten, nach Ablauf einer kurzen Frist wieder ausscheiden zu müssen. Von äußerster Wichtigkeit seien ferner, zumal in der gegenwärtigen Zeit, die Kontinuität in der Führung def Gemeindegeschäfte und die Bildung eines Vorstands-Kollegiums, dessen Zusammensetzung ihre harmonische und sachliche Führung verbürge. Der Vorstand der Gemeinde sei der Ansicht, daß die Bestimmungen ihrer Verfassung .über die Wahlen zum Vorstande für den bevorstehenden Fall der Erneuerung des Gesamtvorstandes nieht ausreichend seien, und der vom Vorstande beantragte Ausschuß werde daher die Aufgabe haben, auf dem Wege der Verfassungsänderung zweckdienliche Bestimmungen für die Neuwahl des Gesamtvorstandes ayszifarbeiten, selbstverständlich unter grundsätzlicher ’Aufrechterhaltung der Rechte, die dem Repräsentanten-Kollegium bezüglich der Wahlen zum Vorstande in der Verfassung de;' Gemeinde garantiert seien. Das Kollegium nahm, nachdem der Vorsitzende Herr Dr. Urias nochmals ausdrücklich betont hatte, daß die dem Kollegium in der Verfassun'gTder' Gemeinde garantierte Wahlfreihcit bei den Wahlen zum Vorstahde laut Erklärung des Vorstandskommissars unangetastet bleiben solle," den Antrag des Vorstandes der Gemeinde an und entsandte "in den so beschlossenen Ausschuß die Herren G r a e t z , M i e h a - elis, Pohoryles und Dr U r i a s. Mit den von diesem Ausschüsse ausgearbeitelen Vorschlägen hatte sich das Kollegium dann in seiner sechsten Sitzung vom 25. v. M. zu befassen, und zwar lagen diese ihmin Form eines Antrages des Vorstandes der Gemeinde vor. Nach diesem Anträge soll in Zukunft der Vorstand aus zehn (statt gegenwärtig elf) Mitgliedern bestehen, von denen von Jahr zu Jahr drei Herren auszuscheiden haben, indes mit der Maßgabe, daß dieser Dreizähl auch die Fälle etwaigen Ausscheidens durch Tod oder Amtsniederlegung zugerechnet werden. Die Folge dieser, Bestimmung ist. daß in Zukunft kein Mitglied des Vorstandes mehr mit einer begrenzten Amtsdauer gewählt wird; diese ist vielmehr davon abhängig, wann das betreffende Vorstancl. mitglied turnusmäßig auszuscheiden hat. — Die frühere Verfassungs-Bestimmung, daß jedes neugewählte Vorstandsmitglied in die Wahlperiode seines Vorgängers eintritt. wird durch die heue Bestimmung hinfällig: eine fernere wichtige Neuerung äst die, daß die Pflicht zum Ausscheiden aus dem Vorstande nach neunjähriger ununterbrochener Amtsdauer aufgehoben wird. Insbesondere diese letztere Bestimmung soll erprobte Kräfte dem Vpr.-tande der Gemeinde solange wie möglich erhalten und dadurch noch mehr die erforderliche Kontinuität in der Führung der Gemeindegeschäfte sichern. » . Diese allgemeinen Bestimmungen l'ur die künftigen; Wahlen zum Vorstande der Gemeinde werden in einem /.weiten Teile des Vorstands-Antrages ergänzt durch Sonderbestimmungen für den gegenwärtigen Fall der Neubildung. de,s Gesamtvorstandes Nach diesen Sondc+bestimmungen sojl die Neuwahl bereits auf den 1. Januar 1938 erfolgen und zw'ar--soll ein Ausschuß, .der abermals aus drei' Mitgliedern des Vorstandes und vier M:*- ghedern des Repräsentanten-Kollegiums besteht, rrtit Stimmenmehrheit einen einheitlichen Wahlaufsa'./. der zehn Namen enthält, bilden, über den das Repräsefitantcn-Kollegium völlige Entschließungs-Freiheit dergestalt‘hat. daß es ih^i annehmen, äblehnen oder ad den erwähnten Ausschuß zurückverweisen kann. Endlich sollen nach diesen Sonderbestimmungen am Ende der Jahre 1938 und 1939 keine Mitglieder aufe dem’ Vorstande auszuscheidert verpflichtet sein. Die Amtfcdauer derjenigen Herren, die etwa auf den 1. Januar 1938 wifedergewählt werden, soll gerechnet werden von dem Zeitpunkt zf: 1'rrr - vor.dem 1. Januar 1938 zuletzt wiedergewählt wurden. Auch diese Vorlage wuidc Von Herrn Rechtsanwalt David, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses, in den der Vorstand der Gemeinde außerdem die Herren Hausmann und Dr. W a r b u r g entsandt hatte, begründet. Seine Ausführungen betrafen im wesentlichen die im Vorstehenden skizzierten Sonderbestimmungen. Es sei unmöglich, die zehn Wahlen zum Vorstande als Einzelwahlen zu behandeln, da bei der Neu-, bildung des Vorstandes die verschiedensten Gesichtspunkte zu - berücksichtigen seien. Insbesondere gelte es, die geeigneten Persönlichkeiten für ein homogenes Kollegium zu finden. Entscheidend sei, daß der Antrag des Vorstandes auch für diesen Einzelfall dem Kollegium das Recht der freien Entscheidung lasse, da es den .Wahlvorschlag ablehnen oder annehmen oder auch an den Ausschuß zur erneuten Beratung werde zurückverweisen können Die Verringerung der Sitze im Vorstände von ' clf.-duf zehn entspringe dem Bestreben, den Vorstand der Gemeinde zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit so klein wie mögelich zu gestalten Diese Ausführungen wurden von Herrn Dr. U r i a s noch ergänzt. Der Vorstundsantrag zerfalle in zwei grundsätzlich vor-' sehiedone Teile: der erste betreffe Verfassungsänderungen, die für clie Zukunft Geltung haben sollten, der zweite regele den _/iugenbl ick liehen einmaligen Fall In einer ähnlichen I ige habe das Repräsentanten-Kollegium sich bereits 1934 nefunden. als die Notwendigkeit der neuen Besetzung von fi,in'f Sitzen im Vorstände auch eine einheitliche Regelung erforderte. Es sei nicht möglich, für die vorgesehenen zehn Wahlen zum Vorstande zel;n Wahlaufsätze .mit'insgesamt dreißig Namen zti bilden, da dänn das Endergebnis üntibsehbar sei- Der Antrag des Vorstandes vermeide eine untragbare Bindung des Kollegiums an den von dem Ausschuß zu bildenden Wahlaufsatz., vielmehr werde dieses aus freiem Entschlüsse dem Wahlauf^atz. seine. Zustimmung ge- Mchste ftntoptsammhmg: Sonntag, den 42. Dezember Wir bitten um (jeberweisunr^des Beitrages für den Mortat Dezember. Zahlung e n erbeten an: Jüdische Winterhilfe Hamburg: M M. Warburg 4 Co. — Simon Hirschlan.d — Hamburger Sparcasse von 1827, Konto 80 1441 — Postscheckamt Hamburg 1 50 54 - Kasse der Gemeinde, Rothenbaumchaussee 38. ’ * '■ 'jliDISCHE WINTERHILFE