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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg · 1937-08-20 · 8 (20.8.1937) · p. Seite 8

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
Volume
13 (1937)
Issue
8 (20.8.1937)
Date
1937-08-20
Page
Seite 8 (sequence 10)
Language
German
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Seite 8 Jüdisches Gemeindeblatt Nummer 8 Unterstiitzunpszahlungen an Juden in Deutschland unter gleichzeitiger Förderung der Auswanderung Neue Bestimmungen der Reichsstelle, «n Devisenbestimmungen dürfen unter gewissen i nt^’ -.i^ungszahlungen nach Deutschland_ mit s.>- Rouistcuhai k bewirkt werden. Die Reichsstelle für Devisen- 'haftunu hat jetzt gestattete daß von jüdischen Spendern zujudi>cher Empfänger auch Haavaramark für diesen Zweck weiden darf. j Niw Voi.iU'^e gen.ut: bew i T t vt* i v. f :iicl Ui. vatamark ist diejenige Mark, die von jüdischen Auswanderungswilligen auf die in Deutschland geführten Transfer-Sonderkonten der Tru»tl i: Transfer Office Haavara Ltd. Tel Aviv eingezahlt wird. Diese Gesellschaft Transferiert unter Mitwirkung ihrer deutschen Schwestergesellschaft. ddr Palästina Treuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden G. m. b. H. (Paltreu) / Berlin W-35. Potsdamer Straße 2S, auf Grund eines *vpn der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung geregelten Verfahren/ diese Betrage in ausländische Währung. Diei tlaavaramark wird für Unterstützungszahlungen von den ausländischen Banken, die Registermark vertreiben, verkauft werden. Dies bedeutet, daß. der(ausländische Spendet die Haavaramark. die er inländischen Freunden und Verwandten zukomme^ lassen will, zu dem Registermarkkurs. d. h. sehr günstig erwerben kann. Die Haavara ist dadurch.' daß ihr der Gegenwert der Reichsmarkspenden in ausländischer Wahrung zufließt, in der Lage, einer großen Anzahl der bei: ihr wrgemerkten Anwärter zur Auswanderung zu verhelfen. Durch die hierauf aufge^aute Werbung im Auslande wird die Gebefreudigkeit der ausländischen Juden für ihre hiesigen Freunde und Verwandten vergrößert werden. — Die Abwicklung ist sehr einfach. Der ausländische Geber zahlt bei seiner Bank die von' ihm beabsichtigte Spende in Devisen ein und erklärt durch seine Unterschrift unter Einern Vordruck, .daß es sich um eine Leistung ohne kommerziellen Gegenwart handelt. Hierbei ist besonders folgendes zu beachten: 1. dürfen nur bis zu 200 RM. je Monat und Person voll in Haavaramark gezahlt werden. Ehepaare gelten hierbei als eine Person. In der Hausgemeinschaft lebende Kinder sind dann als Einzelpersonen anzusetfen, wenn sie eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit besitzen. Bei Zahlungen, die über den Betrag von 200 RM. hinausgehen, ist die Erwerbung von Haavaramark davon abhängig, daß für die Hälfte des. gesamten angewiesenen Reichsmarkbetrages Devisen für den gleichen Zeitraum und Zweck nach Deutschland gesandt werden. 2. Darüber hinaus dürfen Geschenke bis zu weiteren 200 RM. monatlich 'aus folgenden Anlässen in Haavaramark gezahlt werden: Zu Peßach, Purun. Rosch haflehana, Chanukka — anläßlich von Hochzeiten. Bafmizwot. Madcheneinsegnungen. Silbernen und Goldenen. Hochzeiten — für- Gt abpflege (außer Begräbniskosten), 3. Ferner können im Auslande lebende Juden jüdischen gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen in Deutschland Spenden unter Verwendung von Haavaramark zugehen lassen. Ueber die hierbei zulässige Höchstgrenze erteilt die Paltreu Auskunft. .vfaßgebend dafür, ob Spender und Zahlungsempfänger als Juden geltep. sind die Bestimmungen des Reichsbürgergesetzes. Entscheidend ist daher nicht die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft, sondern die jüdische Abstammung; Personen mit nur zwei jüdischen Großelternteilen gelten pber nur dann als Juden, wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören oder mit einem Volljuden oder einer der Jüdischen Religionsgemeinschaft angehörigen Person verheiratet sind. Vor Aushändigung der Spende hat der Empfänger wie : bei der Registermark eine Erklärung zu unterschreiben, daß die Spende nicht zur Erfüllung einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung des Geldgebers oder einer anderen im Auslande wohnenden Person (z. B. auf Grund testamentarischer Bestimmungen als Rentenzahlung, für Warenlieferungen upd sonstige Leistungen, für Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen usw.) oder zur Einzahlung auf ein Konto zugunsten des Schenkers oder einer im Auslande wohnenden Person oder zum Erwerb von Liegenschaften oder zur Bezahlung von Schiffspassagen für eine solche Person u. a. mittelbar oder unmittelbar verwandt wird. Eine Rückvergütung des Betrages darf in keiner Form stattflnden, auch nicht durch Verzicht auf eine bestehende oder noch entstehende Forderung. Der Betrag darf' vielmehr lediglich ziir Bestreitung der persönlichen Ausgaben des Empfängers dienen und von ihm auch nur für solche Zwecke verwandt werden, d. h. also, daß die Unterstützungsmark nicht für Zahlungen verwandt werden darf, zu denen der Spender verpflichtet ist und gesetzlich gezwungen werden konnte. Hingegen darf der Empfänger mit dem gespendeten Gelde natürlich seine eigenen Hypothekenzinsen. Versicherungsprämien, Rechnungen usw. bezahfen. Die Organisation Irituri in Tel Aviv semlet mieine Ziisdmft, in «ler es u. a. heißt: Wir leiron grollen Wert <lürauf, alle Luiifl>leiitct die ihren Wohnsitz in Krez Israel ' nehmen wollen, besonders, anth in Musdiawut und kwu/ot, sith zunächst ltei uns melden. W\ir, die wir vom Oherrahliinaf in lei Aviv als die Stelle zur Wahrung der religiösen Belange der deutschen Olim anerkannt sind, werden uns bemühen, denen, die in die Heimat unseres Volkes ztiriickgekolirt sind, in religiöser, kultureller und gesellschaftlicher Beziehung eine wahre Heimstätte zu schaffen, in der sie eine \erkniipfung mit der Tradition der jüdischen Gemeinden 1 >eutschlan<ls vorfinden und pflegen können. 'Wir bitten deshalb, lauf unsere Wirksamkeit hiiuuweisen. Fn-rre Organisation unterhält folgende Institutionen: 1 - fi Rahhinat. geleitet’ von Herrn Rabbiner Dr. F’mil v 1 * »ii I ,■ v y . früher Gememderabbiner in Berlin; 2. einen ständigen Gottesdienst nach dem in den konservativen Synagogen Deutschlands üblichen Ritus; u) an allen Sabbaten und Festtagen im Jascha Heifet/- , Saal, Allenby 94; b) an. alle» n lagen — auch Wochentagen — in eigenen ~ Raumen Yarkonstraßc*' 7S; j. eine Chewra Kadiseha. die* alle Funktionen erfüllt, <1 io einer solchen Heiligen Brüderschaft in j.uropa obliegen; 4. l.ehrkurse rnbbinischer, sprachlicher, kultureller und historischer Art; 5. \ eraiistaltung \on Vorträgen auf den Gebieten jüdischen W issens und jüdischen Lettens; 6. Pflege sozialer Arbeit und 7. Pflege der Geselligkeit. Die Organisation ist zu^cinem Mittelpunkt der Olim aus Deutschland geworden. Alle Kinwanderer wollen sich in unserer Geschäftsstelle, Yarkonstraße 7S. zwischen 16 und 18 Uhr, oder bei einemder L nter/eichneten mehlen. Rabb. Dr. iv, I'in-kerstr. 19 — A. FreuHmihnh blelsohnstr. 14 Prof. Dr. //. Lovuet Ben-Yehuda-Stralle 72. ★ * Preisausschreiben der Jüdischen Winterhilfe Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland als zentrale Trägerin der- Jüdischen Winterhilfe fordert die jüdischen Künstler und die an der jüdischeti Sozialarbeit interessierten Mitglieder der jüdischen Gemeinden zur Teilnahme an einem Preisausschreiben auf. dessen Ergebnisse der Werbung für die Jüdische Winterhilfe dienen sollen. Das Preisausschreiben gliedert sich in folgende Gruppen: Gruppe A: Preisausschreiben für bildliche Werbung. Verlangt werden graphische, zeichnerische oder photographische Entwürfe, die in Ausführung und Ideengehalt dem Sinn der Jüdischen Winterhilfe Rechnung tragen und zur Veröffentlichung in der jüdischen Presse geeignet sind. Gruppe B: Preisausschrefben für textliche Werbung in der Presse, in Veranstaltungen und dem. eihzelnen Spender gegenüber (Schlagzeilen. Merksprüche usw.). Gruppe C: Ideen Wettbewerb zur Gewinnung von Anregungen, die sowohl für die allgemeine als auch für die individuelle Werbung geeignet sind. , Aufgabe der Jüdischen Winterhilfe ist es. die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung in Deutschland zum freiwilligen Opfer monatlicher Geldspenden im Rahmen der Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe, zur Leistung der Eintopfspende (an den Eintopfsonntagen) und zur Teilnahme an der Pfundspende zu gewinnen, um mit dem Ergebnis dieser Sammlungen die Betreuung der jüdischen Hilfsbedürftigen in den sechs Wintermonaten Oktober bis März sicherzustellen. Die Werbung, die u. a. an vorhandenes jüdisches Schriftgut und an jüdische Symbole anknüpfen kann; soll auch bei etwaiger Benutzung humoristischer Mittel stets dem sozialen Gehalt und der Würde der mit der Jüdischen Winterhilfe gestellten Aufgabe entsprechen. Die Verwendung von Formeln und Symbolen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes ist nicht zulässig. Für die drei Gruppen A, B und C des Preisausschreibens sind jeweils drei Preise ausgesetzt: Gruppe A: 1. Preis: v?w 300,—; 2. Preis: Ja’* 200,—; 3. Preis: 100,—. Gruppe B: 1. Preis: 200.—; 2. Preis: 100,—; 3. Preis: fit 50.—. Gruppe C: 1. Preis: jJh 120,—; 2. Preis: Ä’/i BO.—; 3. Preis: Hin 40.—. Der volle erste, zweite und dritte Preis der Gruppen A und B wird zuerkannt für eine Entwurfsreihe für die allgemeine Werbung oder**für die Werbung für eine der besonderen Spendenarten (monatliche Geldspenden. Eintopfspenden oder Pfundspenden), die für jeden, der sechs Winterhilfsmonate eine wechselnde Werbung vorsieht. Teilpreise werden dann zuerkannt, wenn nicht eine volle Entwurfsreihe, sondern nur einzelne Entwürfe preisgekrönt werden. — A.nkauf nicht preisgekrönter Entwürfe bleibt Vorbehalten. Die Prüfung der Entwürfe und die Entscheidung über die Zuteilung der Preise erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges durch die ReichsVertretung der Juden in Deutschland. Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle, in Gemeinschaft mit nach ihrem Ermessen hinzu- ' gezogenen künstlerischen Sachverständigen. Werbefachleuten und Persönlichkeiten aus den jüdischen Organisationen. Die preis« gekrönten Entwürfe bleiben Eigentum der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die damit das Recht der Veröffentlichung und Vervielfältigung erwirbt. Wir fordern die jüdischen Künstler und interessierten Mitglieder der jüdischen Gemeinden zur Einreichung von Entwürfen auf. Die Entwürfe sind mit dem Buchstaben der in Frage kommenden Gruppe -des Preisausschreibens und mit einem vom Einsender .zu bestimmenden Kennwort zu versehen. Name und Anschrift des Einsenders ist mit dem Kennwort zusammen in einem besonderen verschlossenen Briefumschlag einzusenden. , Letzter Termin der Einsendungen ist der 1. September 193 7. Die Anschrift für alle Einsendungen lautet: Reichsvertretung der Juden in Deutschland. Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle (Jüdische Winterhilfe). Berlin-Charlottenburg 2. Kantstraße 15«. Die Preisträger werden bis zum 15. September 1937 von der Zentralwohlfahrtsstelle durch Brief benachrichtigt. Versicherungs-Vertreter und -Makler Louis Glaser Hamburg 1 Kattrepelsbrüdte 1 G*gr. 1905 i 33 0116 55 77 95 priv. ^Versicherungen aHer Art Max Levinson Hamburg 13 Grindelhof 71/73 Ruf: 44 82 91 Versicherungen oller Art Siegmund Silberberg Hamburg 36 Königstr. 21/23 Ruf: 34 6818 Versicherungen aller Art Bitte bevorzugen Sie unsere Inserenten und nehmen Sie auf das „Gemeindeblatt" Bezug!

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