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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1930-02-10 · 2 (10.2.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
6 (1930)
Issue
2 (10.2.1930)
Date
1930-02-10
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nummer 2 Eemeindeblatt der Deutsch - Israelitischen Gemeinde. folgenden Sitzung durchgegangen. — Schloß: Diese Argumentation sei nicht stichhaltig. Auch das damalige Verfahren sei gesetzwidrig gewesen. Da es sich aber um eine Angelegenheit von minderer Bedeutung gehandelt habe, seien von keiner Seite Einwendungen erhoben worden. Hier handele es sich aber um eine Frage, die die religiösen Empfindungen weiter Kreise der Gemeinde aufs tiefste erschüttere. Er bitte nochmals seinem Anträge auf Absetzung von der Tagesordnung Folge zu leisten. — Der Antrag wird mit 14 gegen 4 Stimmen abgelehnt. D r. Frankel: Seine Freunde haben den Antrag wieder eingebracht, trotzdem er in der letzten Sitzung des Kollegiums abgelehnt worden sei, weil inzwischen bekannt wurde, daß auf Seiten seiner Gegner die Meinungen sich zum Teil geändert hätten und jetzt Aussicht auf seine Annahme vorhanden sei. Man, sei es den Frauen, die in vorbildlicher Weise in den Kommissionen und Institutionen der Gemeinde sowie auch außerhalb derselben in Vereinen auf dem Gebiete des Wohlfahrtswesens, der Jugendpflege und dep Schulwesens arbeiteten, schuldig, ihnen auch die Mitarbeit im Repräsentanten-Kollegium einzuräumen. Da die Wahlen vor der Tür ständen, sei Beschleunigung notwendig. Seine Freunde haben aber, um keine Schwierigkeiten zu bereiten, den Antrag Lisier auf Gewährung des passiven Frauenwahlrechts für das Repräsentanten-Kollegium und. nicht den Antrag des Herrn Dr. Kalmus auf Gewährung des Wahlrechts auch fiir den Vorstand gestellt. Er bitte daher, den Antrag mit entsprechender Aenderung der die Wahlen zum Vorstande betreffenden Bestimmung der Verfassung einheitlich anzunehmen. — Michaelis: Ich hielt die Frage des passiven Wahlrechts für umstritten, man kann sie aber auch durch die Einführung in Frankfurt a. M. durch Nobel s. A. als im bejahenden Sinne entschieden betrachten, umsomehr, als in Hamburg der Kultus der Gemeinde dem Synagogenverband übertragen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, daß de facto das passive Wahlrecht der Gemeinde längst unwidersprochen besteht, da in fast allen Gremien wie Wohlfahrt. Jugendamt, Altenhaus, Frauen sitzen und über die Verwendung öffentlicher Gelder beschließen. Auch ist die Gemeinde Mitglied des Verbandes der jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und dfr Hansestädte, wo gefrtzestreue Rabbiner zusammen mit Frauen im Ausschuß sitzen; dazu kommt, daß der Antrag das Passivs Wahlrecht nur für das Repräsentanten-Kollegium vorsieht, bas wiederum allein über kein^ Gelder verfügen kann. Aus diesen Gründen wollte ich für den Antrag Lisier, hrngegen nicht den weitergehenden meines Fraktionsgenogen Kalmus einrreten., Erft ant Tage vor der letzten Sitzung habe ich erfahren, daß der Vorstand selbst vor Jahren wegen desFrauen- Wahlrechts bei zwei rabbinischen Autoritäten angefragt Hot, die es beide für verboten erklärten. Das hat meine andere Stellungnahme entschieden, da ich glaubte, dokumentieren zu müsien, daß ein Entscheid, den man selbst erbeten hat, unbedingt anerkannt werden muß. Soweit die religionsgesetzliche Seite der Sache. In 'anderer Hinsicht habe ich folgendes zu sagen. Die Wiederholung des Antrags beweist, daß die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit auf ihm besteht. Die Ablehnung des Antrages in der vorigen Sitzung erscheint demnach als eine illoyale Majorisicrung von seiten einer nur zufälligen Minorität, die wieder gut zu machen ist. Der Antrag ist auf meinen Wunsch erst im Januar d. I. zur Beratung gekommen, da ich Rücksichtnahme auf die Mahlen zum Delegierten-Kollegium des Synagogenocrbandes im Dezember im Interesie des Friedens für geboten, hielt. Bei einer Beratung im Oktober hätte ich für ihn gestimmt. Nachdem mir n^n durch die ablehnenden rabbinischen Voten ein Eintreten für die Vorlage unmöglich geworden ist, werde ich an der Abstimmung nicht teilnehmen. — D r. Lanz - k r p n bittet den Antrag abzulehnen. Ich verkenne die große Bedeutung der Mitarbeit der Frauen in allen Zweigen der Gemeindeverwaltung keineswegs. Aber die Wahl einer oder zweier Frauen in das Kollegium ist nicht so wichtig, daß dadurch das Gemeindeleben gestört werden dürste. Die Frauen müssen einsehen, daß bei aller Wertschätzung ihrer Arbeit doch die religiösen Hemmungen eines großen Teiles der Gemeindeani ehörigen berücksichtigt werden müsien. Ich bitte die Liberalen, so siberal zu sein, daß sie unter Ueberwindung ihrer eigenen Wi nsche die Gewisiensbedenken des orthodoxen Flügels voranstetten. — Dr. Spitzer: Der Antraä ist in der gestellten Form unzulässig. Nur ein Antrag auf Abänderung des § 34 ist sunterschrieben. Das Büro des Kollegiums hatte in der Drucksache die Bemerkung hinzugefügl, daß auch § 23 der Verfassung geändert werden müsie, weil sonst di« Frauen auch in den Vorstand gewählt werden könnten. Dieser Zusatzkann daher nicht zur Abstimmung gebracht werden. In sächlicher Beziehung wiederhole ich meine Ausführungen vom 6. Januar und betone wiederholt die Bedenken der orthodox gerichteten Kreise der Gemeinde. Wenn man behauptet, das Verbot des passiven Frauenwahlrechts durch das Religionsgesetz sei ungerecht und rückständig, so macht man lediglich dem Gesetz selbst, an welches seine Träger und Autoritäten sich gebunden fühlen, einen Vorwurf. Auf Rabbiner Nobel kann man sich nicht berufen, da dieser in der Orthodoxie der einzige Rabbiner ist, der seine Entscheidung für die Zulässigkeit abgegeben hat. Ihm sind alle orthodoxen Autoritäten übereinstimmend mit triftigen Gründen entgegengetreten, während er seiner Ent scheidung keinerlei Exünde beigefügt hat. Auch der Hamburger Oberrabbiner hat seine gegenteilige Ansicht in einem eingehenden halachischen Vortrage überzeugend bewiesen. Dr. Fränk e l : Der Zusatz des Büros ist kein neuer Antrag, sondern nur eine Präzisierung des Vorschlages für die Verfassungsänderung. Zur Sicherheit nehme ich aber jetzt mit meinen Freunden diesen Zusatz als Antrag auf. Zur Sache habe ich zu bemerken, daß wir Liberalen sehr wohl Achtung vor den Empfindungen der Orthodoxen haben, aber nicht einfach in jedem einzelnen Falle unsere eigene Ansicht zu ihren Gunsten aufgeben können. In Angelegenheiten, in denen sich die Parteien unvereinbar gegenüber stehen, muß sich die Minorität der überwiegenden Majorität fügen. Es ist auch nicht richtig, daß das Religionsgesetz der Entwicklung nicht unterworfen sei. Die Auslegung des Religionsgesetzes, auch von orthodoxer Seite, ist heute in den verschiedensten Angelegenheiten anders als vor Hunderten von Jahren. Lediglich im Tempo der Entwicklung gibt es einen Unterschied zwischen den Anschauungen der Liberalen und der Orthodoxen. — D r. Kalmus : Mxinen Antrag auf Gewährung des Frauen-Wahlrechts für Repräsentanz und Vorstand habe ich im Interesie der Sache zurückgestellt. Mein früherer Antrag entspringt nicht, wie im „Israelitischen Familienblatt" behauptet worden ist, dem Agitationsbedürsnis, sondern ist ein alter Antrag der jüdischen Volkspartei, den ich schon seit 10 Jahren vertreten habe. Herrn Dr. Spitzer erwidere ich, daß in einer Gemeinde, in der, wie bei uns, der Kultus von der sonstigen Gemeindeverwaltung völlig getrennt ist, die geringsten Schwierigkeiten für die Einführung des Frauenwahlrechts vorhanden sein müßten. — Alexander Levy bittet, den Antrag in der von Dr. Fränkel gestellten Form mit dem von ihm als stellvertretenden Vorsitzenden angeordneten Zusatz anzunehmen. Ebenso wie die Entscheidung des Herrn Dr. Nobel s. A. ist auch die Aeußerung des Herrn Oberrabbiners Dr. Spitzer an den Vorstand nicht mit Gründen versehen. Nachdem im Schleswig-Holsteinischen Verband, dem die Gemeinde als Mitglied angehört, unter Mitwirkung von Rabbinern das passive Frauenwählrecht durchgeführt ist, braucht man auch in unserer Gemeinde keine Scheu davor zu haben. Nach der Einführung des aktiven Frauenwahlrechts haben die Frauen der agudistisch eingestellten Kreise und zwar, soweit mir berichtet ist, nach Befragung des Herrn Oberrabbiners, in stärkster Weise sich an der Wähl beteiligt. Z. B. ist der Wahlvorschläg der Aguda, welcher von mindestens 50 wahlberechtigten Eemeindeangehörigen unterzeichnet sein mußte, ungefähr zur Hälfte von Frauen unterschrieben gewesen. Noch jüzigst haben, in derselben Sitzung, in welcher sie gegen die Einführung des passiven Frauenwahlrechts für das Kollegium gestimmt haben, dieselben Herren vier Frauen in die Wohlfahrts-Kommisston gewählt. Ich sehe daher keinerlei stichhaltigen Gründe, welche vom religiösen Standpunkt gegen die Einführung des passiven Frauenwahlrechts sprechen. Die Aussprache schließt; auf Antrag der Herren H e y m a n n und D r. Kalmus ist die Abstimmung namentlich. Für den Antrag auf Aenderung des § 34 Absatz 2 in folgendem Wortlaut: Wählbar zum Repräsentanten-Kollegium sind alle männlichen und weiblichen in die Wählerliste eingetragenen, mindestens 25 Jahre alten Eemeindeangehörigen, welche nicht Mitglieder des Vorstandes der Gemeinde sind, bei gleichzeitiger Aenderung des 8 23, Absatz 4 in folgendem Wortlaut: Wählbar ist jedes männliche Gemeindemitglied, das zum Repräsentanten-Kollegium gewählt werden kann, stimmen die Herren Bachrach, Blatt, Dn Durlacher, Feiner, Dr. Fränkeb, Heymann, Jsaacsen, Dr. Kalmus. Knobloch. A. Levy, Münden, Schindler, dagegen die Herren Ezechel, Dr. Lanzkron, Dr. Spitzer. Offenburg, Schloß. — Der Abstimmung enthält sich Herr M i ch ae l i s. Der Antrag ist mit 12 gegen 5 Stimmen angenommen. Herr D r. Fränkel spricht die Hoffnung aus, daß d^r Vorstand die Vorlage so rechtzeitig Geraten werde, daß sie bei ihrer Annahme noch im März bei den Wahlen zur Auswirkung komme.

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