Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 1 (10.1.1929)
- Date
- 1929-01-10
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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«eile 12 lÄenieindevlait der Deutsch-Jsraetiii>cl,en Gemeinde ' Stummer I gegenüberstellt. Um der Deutlichkeit willen bezeichnen wir die Wochentage des jüdischen Kalenders in der in den gedruckten jüdischen Kalendern üblichen Weise mit den Buchstaben i -°7 -j -2 xbingegen den 7. Tag mit einem 57 -- Schabbon. fie Tir?tr Ißoibfhtwf lir Wochentage Vit ©ctbrnta^f de» 1 ktS fr» *J. de» - tr« 3. de« fr# 4 tri de« tr* M ♦crm* 'ttfl'rf löti'ch •JtrtVrw« lUtPCtl 'Xftornt* tätlich. ■Äftorm* iätl'cki. iahrrj v'a.*rr.: 'ahn« uhrc« ' Z'dree ubrr» oaerr« »ahm jUflT#; , - a 4 5 t> 7 * y rvl» Bo. X 3o 2 Bo. r 3o. 7 So. 1 •Vt'o. 2 Ä'v. i Mo. f Mo. n Mo. V!?i. Ti Di n Di. Ti. X i'J’ii. n i. n Mt. i Mi. V Mi. 2 .Tr. n To. V To. X Do. 1 1 ivr. Hr. X $■ r. 2 irr. 7 S X Bo. 2 Bo. r So. .7 tt" ». 7! Ij; X I« 2 wklßrr Iw '' 1 a*rtprr Iw 7 taj 1 n 1- 144 In. et'ieit Jahre der Geltung des Reformkalenders gebt 6lles gut, der . Sonntag fällt auf den 1. Wochentag des jüpichen Kalenders, -aber der Schabbos.stets auf den Sonnädend. Aber nach Äblauf der ersten 13 vierwöchigen Moiiate fällt der erste weifte, Tag auf den Tag x des jüdischen Kalenders und der Sonntag benannte Neujahrstag des zweiten Jahres auf den Tag 2 des jüdischen Kalenders, so dah der trite Schabbos des. 2. Jahres auf den Freitag benannten frag fällt. Aehnlich fällt der Schabbos im 3. Jahre auf Donnerstag^vn 4. Jahre auf Mittwoch. Würde nun im 4. Jahre ijiLr^STalttag «der bisherige 29. Februar) als weifter Tag direkt dem Februar folgen, dann würde der Schabbos vom ’i. März an bereits auf Dienstag fallen. Jedenfalls aber fäl.t. vie aus der Tabelle ersichtlich, im 5. Jahre der Reform der Schabbos auf den Montag. Dah ein solcher Kalender für die Judenheil der ganzen Erde unerträglich sein würde, bedarf keiner Darlegung. Die Schwierigkeiten der Heilighaltung des Sabbaths würden ins Unendliche wachsen. — Die Reform bedeutet nichts mehr ^zmd nichts weniger als eine Erschütterung des Judentums. Dieser Gefahr kann nur dadurch begegnet werden, dah je 7 weihe Tage mehrerer aufeinander felgender Jahre und Schaltjahre zu einer ..weihen Woche" vereinigt werden. Ganz leimt iit das nicht. Für 'jeden Kalender ist es erforderlich, dah seine £ rdnung leicht verständlich und einprägsam ist. Dah!öct hier zur Behandlung stehende Kalender diese Borzüge besitzt, bildet ja gerade seinen Reiz. Nun ist die gegenwärtige Regelung der. Schalttage leicht zu merken. Jedes 4. Jahr ist ein Schaltjahr, jedes hundertste nicht. Das behält im Gedächtnis, wer es einmal gehört hat. Für die weihen Schaltwochen würde iich zwar auch eine Regel ermitteln lassen, die aber nicht die leichte Einprägsamkeit wie die vorerwähnte Schalrjahrregel besitzen würde. Aus der hier folgenden Tabelle Ht ersichtlich, dah weihe Wochen einzuschieben lein würden nach Ablauf der Jahre 6. 11. 17. 23 usw. nach Einführung des neuen Kalenders. . Auf jedes Jahr entfällt ein weiher Tag: hierzu die Schalttage der Schaltjahr- (4. 8, 11 statt 12 usw.). 1 2 3 4 5 6 7 52 53 54 55 56 7 7 8 9 10 11 7 57 58 59 60 «1 62 7 12 13 14 15 16 17 . 7 63 64 6 5 6G 67 18 ' 19 20 21 22 23 7 «8 69 70 71 72 73 7 24 25 26 . ** i .“i! 1 28 ■ 7 i4 75 76 77 78 79 7 29 30 31 32 33 34 7 81 82 83 84 7 35 36 37 38 39! 7 r 86 87 88 89 90 7 40 41 42 43 44 45 «7 »i 92 9 3 94 95 7 46 47 48 49 50 51 7 #6 97 98 99 100 101 102 7 Diese Reform steht allerdings.!wie bereits oben erwähnt, noch in weitem Felde. Wenn auch der Völkerbund -den Plan aufgegriffen und ^um Gegenstand 'eingehender Prüfung gemach! hat*), so wird er doch nur durchzuführen sein, wenn alle mahgebenden weltlichen und religiösen Instanzen ihm zustimmen. Darin liegt für die Judenheit ein Moment der Beruhigung — aber auch der Ansporn, das Heiligtum des Sabbaths zu bewachen und die Gefahr nicht herankommen zu lassen, sondern ihr oorzubeugen. Das kann nur geschehen durch das Eintreten für die hier datgelegte Bereinigung von je 7 überschiehenden Tagen zu einer cheihen oder Schaltwoche, welche bewirkt, dah. wie bisher, der Sabbath auf den Sonnabend fällt. Hand in Hand damit mühte dann aber gehen das Bestreben, dah, wenn überhaupt, der Plan dann zur Ausführung gelangt, wenn der 31. Dezember des letzten Jahres des gegenwärtigen Kalenders auf einjen Freitag fällt, so dah am! _ Leit« De>»»ib«r Wo»» 1 b<« Unten itabret des > gcntmuärtiaen ftiilenbrrb Erste Nanu ir- Woive des ersten Ie.br»4 de» Reform- Ikalender« 57 Sonnabend 25! 57 Sonntag I X Sonntag 26 X Montag 2 2 Montag 27 2 Dienstag % z Di.nstag 2S g Mittwoch 4 * t Mittwoch 29 1 Donnerstag .*> n Donnerstag 30 n Freitag 6 l Freitag 31 i Sonnabend ersten T->g des ersten Reformjahres, der dann nicht Sonn abend, sondern Sonntag heihen würde. Schabbos ist. Dann würden fortan der bürgerliche Sonntag, der wöchentliche Ruhetag der christlichen Kirchen, und der Sabbath der Judenheit auf den gleichen Tag fallen. Dadurch würde für das Judentum, im besten Sinne des Wortes konservative Arbeit, dem religiösen Gedanken auf Erden ustd der Befriedung der Menschheit aber ein unendlich we-tool^er Dienst geleistet werden. -) Report on the Reform <if the Calendar — Rapport relatif ä la Ileforme du Calendrier — nebst Annex. 1927. Nicht in deutscher Sprache erschienen. Sammler sucht antikes ludische» Kultgerat wit B’MamnnbüehMn, Klddusenoecner. Sed -rscnüsi- » seln.Mazzothteller.Chanukkah-u.Sabbathleuchter, Es- * rogoüchaen, Thoravorhlng«, Synagogensticnerelen eia. | :u kaufen! * OafL auafOkrtiaha Preisangebot« mit ganauar Beschreibung. und ungaf&hrer Altarsangabe, möglichst mit Abbildungen, erbaten unter (3 10 097 an die Oasenkftastalla dieses Blattes .