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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1928-10-10 · 10 (10.10.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
4 (1928)
Issue
10 (10.10.1928)
Date
1928-10-10
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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«Seite 2 j Gemeindeblatt der Deutsch - Israelitischen Gemeinde. Nummer U) Newcomb 305 Tage, 5 Stunben, 48 Minuten, 46 Sekun- ^bett; mithin 19 Sonnenjahre 6939 Tage, 14,Stunben, 26 "Minuteiz, 34 Sekunden. Differenz also: 2 Stunden, 6 Minuten, 29l^ Sekunden. Das Typische an dem konstanten Kalender sind seine Schallregeln,! von beizen wir 2 Arten unterscheiden. Die eine Gruppe von Schaltregeln über das Einschieben und Auslassen von Schalt tagen will hauptsächlich verhindern, daß der Bersöhnungstag aus Freitag oder Sonntag und Hauschar o^Rabboh auf Sonnabend fällt. Das eine, damit nicht Sa ibath und Jaum Kippur aufeinander folgen, was in verschiedener Hinsicht zu großen Schwierigkeiten führen müßte, das andere wegen des mit diesem Tage verbundenen Schlagens der Bachmeiden. Tie andere und einschneidendere! Schaltregel' bewirkt die Einschiebungen von Schalt monaten. Das war in uralten Zeilen ganz anders. Damals wurden die Monatsanfängc nicht nach feststehenden Regeln er rechnet, sondern es war einem Gerichtshof überlassen, zu bestimmen, welcher Tag als Monatsanfang zu betrachten sei. Ta ein Monat etwa 29i^> Tage dauert, er aber Kalendermäßig natürlich nicht mitten am Tage, sondern nur mit Beginn eines Plenen Tages ansangen und mit Schluß eines Thges enden kann, mußte der Monat bald 29. bald 30 Tagei zählen. Das Gericht hätte zu bestimmen, ob der 30. Tag! bereits der erste des neuen Monats sein sollte. Es Kühlt seine Entscheidungen auf die durch Zeugenaussa -- gen belegte Beobachtung der jungen Mondsichel. Tie Fest setzung des Neumondstages war rechtsgültig, selbst wenn sie irrtümlich oder willkürlich erfolgt war. Sie wurde den Gemeinden chirch Feuerzeichen und später durch Boten b.e kannl gqgebejn. Erfolgte solche „Neumondsweihe" nicht am 30. Taiff näch einem Monatsbeginn, so galt der folgende Tag eö> ipsf) als der erste des neuen Monats. Eint weitere wichtige Aufgabe des Gerichtshofes war es. Jahre dürch Einschaltung eines 13. Monats zu Schaltjahren zu machen. Solche Einschiebung erfolgte u. a.. Wenn im Monat Adar die Vegetation so wenig vorgeschritten war, daß man annehmen mußte, daß die Gerste am 16. Nissan, an welchem ihre Erstlinge zu opfern waren, noch nicht reff sefn würde. Wahn ffl nun der konstante Kalender, den wir benutzen. in Wirksamkeit getreten? Tie Meinung älterer Ge^ -lebrten ist übereinstimmend die, daß er seine heutige Gestalt in der Zeit von R. Jehuda hanassi (um 200) bis Hillei II (fim 35Q; erhalten hat In neuerer Zeit wird aber auch dfe Ansicht vertreten, daß der konstante Kalender bereits K00 bis0>O<t Jahre früher eingeführt sei, nämlich zur Zeit der babhlonjschen Gefangenschaft. Mit dieser Ansicht setzt sich besonders der-.Professor der Budapester Universität Eduard Mas hier ■; in Widerspruch zu dem Astronomen Ginzcl'). | Beide gehen von dem interessanten. 1904 in. Assuan (Lbträgyvten) gemachten Paphrussund aus. Diese Urkunden behandeln die Bermögensverhältnisse einer dort oder.auff dev Nil-Insel Elephantine vor 2400 Jahren an-> iässig gewesenen jüdischen Familie. Für uns liegt ihr. Hauptwerk darin, daß sie Toppeldaten führen, das ägyptische und dös jüdische. Nun glauben wir. den ägyptischen Kalender genau zu kennen, und mit Hilfe der Astronomie ist man in ter Lage, zu errechnen, an welchem Tage ägyptischen Datr ms der Neumond eintrat/ Wenn nun der erste Tag des jüdischen Monats vor dem auf diese Weise gc-> - -> Idelen Handbuch d. math. und techn. Chronologie, 1826, Vd. I, 2. 375. ') Mahl:r. Handbuch d. jüd. Chronologie, 1916, 2. 336 bis 360. ') Ein,es, Handbuch d. math. u. techn. Chronologie. Bd. II Sei je <5. . . ~ Qeffentliche Quittung. folgende Spenden gingen bei uns ein: 5 Mk. von A. H. anläßlich eines glücklich verlaufenen Unfalles. 10 Mk. von N. N. für das Kindererholungsheim Wilhelminenhöhe, je 10 Mk. von 2chweiter Emmi Oppenheim und Herrn Dr. N. M. Nathan zur Ablösung der Glückwünsche anläßlich des 70. Geburtstages des Herrn Jacob Flörsheim, - i 25 Mk. von Fräulein Lilly Samson und Herrn M a r Niendel zur Ablösung der Gegenbesuche anläßlich ihrer Verlobung zugunsten des Hamburgischen Deutsch-Jsrae litischen Waiseninstitzits, 35- Mk. und 10 schwedische Kronen Haskoras N'schomaus Gelder von E. W., 50 Mk. von Frau N. N.. und zwar je 25 Mark für ' das Vaulinenstift und' das Kindererholungsheim Wikhel minenhöhe, - 60 Mt. von Herrn Jacob Lübeck, und zwar je 20 Mark für das Hamburgische Deutsch-Israelitische Waisen-Institut, den Verein der jüdischen Handwerkerlehrlmge Und den Israelitischen Unterstützungsverein für Obdachlose, 100 Mk. vyn Herrn und Frau John Eotthold, anläßlich der Geburt ihrer Tochter, zugunsten des Kinder erholungsheims Wilhelminenhöhe, 150 Mk. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Caesar Heckscher anläßlich des Jahrzeitstages der verewigten Frau L a zarus Klau, geb. Wertheimber. u. zw. je 50 Mark für die beiden jüdischen Waisenanstalten und die Jeschiwah, 200 Mk. von Herrn und Frau Hermann E I a ß anläßlich ihrer Silberhochzeit für wohltätige Zwecke. Allen Spendern verbindlichen Dank. Vorstand der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. strndenen Neumondstage ägyptischen Datums liegt, so muß sich daraus ergeben, daß die Juden den Neumondstag nach festen Regeln errechnet haben. Wenn sich aber aus den Toppeldaten beweisen läßt, daß der-jüdische Neumondstag nach dem wirklichen Erscheinen des Neumonds begangen wurde, so spräche dies dafür, daß man damals noch nach dem ursprünglichen^System verfuhr. Nun widersprechen sich aber die Berechnungen der Fachgelehrten, so daß sie auch zu abweichenden Ergebnissen kommen. Eine der Urkunden trägt z. B. das Datum 18. Elul 28. Pachon (ägypt. Monat) des 15. Regierungsjahres des Königs Lerxes (471 v. u. Z.). Daraus ergibt sich 1. Elul - 11. Pa chon. Mahler errechnet nun. der Neumond sei in jenem Jahre am 12. Pachon aufgegdngcn, während Ginzel behauptet, dies sei bereits am 10. Pachon der Fall gewesen! Gewiß sprechen für die Mahlersche Annahme, wir hätten unfern Kalende c dem babylonischen entlehnt, manche Gründe. Unsere Monate tragen noch heute die babylonischest Namen: Nisannu, Airu, Simannu, Tuzu, Abu, Ululu, Tis ritu, Arah-samna, Kissimu, Tebitu, Sabatu, Adaru. Ferner ist unsere Regel, nach! ber von je 19 Jahren das 3.. 6., 8., 11.. 14.; 17. und 19. Schaltjahre sind, unverändert dem babylonischen Kalendet entnommen, und sie war nach einer uns vorliegenden Uehcrlieserung (Boraitha) bereits R. Gamliel und R. Elieser bekannt. Wir sprachen oben von der Einschiebung von Schalt monaten und Schalttagen. Es erscheint möglich, daß wir teilweise die Einschiebung von Schaltmonaten seit der babylon. Gefangenschaft, also seit 2500 Jahren, in der noch heute üblichen Form, den Babyloniern entlehnt haben. Hingegen scheint unsere Einrichtung der Schalttage eine viel spätere zu sein. An zwei Stellen berichtet der Talmud, der Monat Elul habe seit Esra immer nur 29 und nie 30 Tage gehabt. Ein überflüssiger Bericht, wenn damals schon seit Jahrhunderten die Dauer eines jeden Monats wie heute feststand. Ferner: in talmudischer Zeit ist häufig das Versöhnungsfest auf Freitag oder Sonntag gefallen.

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