Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 1 (10.1.1928)
- Date
- 1928-01-10
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 schließen. Destn Verträgen mi dem 1869 in Gemeindeblatt her Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Nummer l auch für sie ist in ihren verschiedenen der Gemeinde, vor allem schon in er namhafter Mitwirkung von Oberrabbistex Stern, geschlossenen und von diesem mitstwterzeichneten Vertrage gestimmt, daß die Sclmlel für alle gemeindeangehörigen, Kinder offen steht. Wenn .der Anonymus nun meinH solche Kinder brauchten, obwohl sie nach der Verfassung Juden sind, gerade dien jüdischen Unterricht nicht in der Gemeindeschule za^rehmen, sondern könnten ihn in einer Religionsschulef genießen, so bedarf diese Auffassung keiner weiteren Würdigung. Fernhaltung eines Kindes vom jüdischen Unterricht an einer jüdischen Schule wäre ein Widerspruch ir{ sich. Tie Deutsche Israelitische Zeitung druckt unmittelbar nach dem anonymen Artikel ein Gutachten des verstorbenen Pros, Hoffmann ab mit der Ueberschrift: Rrligionsunterticht an Kinder aus Mischehen? Es geschieht dies offenbar, um die aktuelle Entscheidung des Oberrabbiners An istützen. Aber dieses Gutachten bezieht sich aus die Erteilung des Religionsunterrichts an ein Kind ^iner christlich dem Gutachten^ durchaus nicht gjebliebencn Mutter; außerdem wird in has ganz andere Voraussetzungen hatte, bije Erteilung jeglichen jüdischen Unterrichts an ein inchtjüdisches Kind verboten. Es zeigt nur. wie man bertj Pater des Kindes davon abbringt. auf seinem Vorhaben . zu bestehen. Beiläufig hen>!erkt sei, daß die Entscheidung des Herrn Oberrabbiners Tri. Spitzer ohne halachische Gründe gegeben ist. Es ist, daher nicht bekannt, auf welche Stelle des Schulchan aruch, den der Anonymus heranzieht, sie sich' stützt. Es wll anerkannte talmudische Autoritäten geben, welche den! vorliegenden 'Fall als Zweiselsfall ansehen. Wäre es ßaher nicht dankenswert gewesen, wenn er lgerade wegen \ seiner weittragenden Bedeutung für unsere Gemeinde sticht kurzer Hand prinzipiell entschieden wooden wäre? Es wäre überaus bedauerlich, wenn dadurch dis Fusisnswerk scheitern würde. Wir wollen auch heute die Hostnung auf Verständigung noch nicht aufgeben, zumal wir! wissen, daß der Herr Oberrabbiner auch in anderen ähnlichen Fällest ts erfreulicher Weise vermieden hat; die schärfsten Konseaucnzcn aus seinen Entscheidungen entstehen zu lassen. ' ' Eben der Knaste, dessen Mutter von einem Tempelrabbiner ins Judentum ausgenommen wurde, besucht die Talmud Tora-Schple seit April 1927, ohne daß der Herr Oberrabbiner dem /Schulvorstand deswegen Schwierigkeiten, gemacht hätte. Tssnn auch dieser wäre nach dem oben genannten Vertrage nicht in der Lage gewesen, die Ausnahme des Schülers abzulehnen. Soll denn für die Mädchenschule best Gemeinde mehr verlangt werden, als für die Talmud Tora-Schule? Wenn der anonyme Artikel dann das Frauenwahtrecht berührt, so ist gerade dies doch nur ein weiterer Be-' weis dafür,, daß der Herr Lbcrrabbiner bereit ist, vollzogene Tatsachen anzuerkennen. Gewiß hat er wiederholt und zuletzt noch strrz vor der letzten Repräsentantenwahl das Wahlrecht best Frauen — das aktive sowohl wie das passive — von Religionswegen für unstatthaft erklärt. Als aber das aktive Frauenwahlrecht beschlossen war. hat er geduldet, daß auch die Frauen seiner Anhänger sich an der Wahl ^beteiligten. Wenn der Anonymus schließlich von einer „systematischen finanzielle^ Blockade" spricht, die „Konzessionen auf religiösem Gxbiet erzwingen" will, so verschiebt er die Sachlage in tendenziöser Weise; die religiöse Führung der Schule war von Anfang an gewährleistet, und die Ablehnung einer Subvention an die Mädchenrealschule hat nur die rein sachlichen Gründe, die ich in meinem ersten Aufsatz dargelegt habe. Für zwei Mädchenschulen gleicher Art liegt kein Bedürfnis vor. Ihre Verschwelzung zu einer Einheitsschule ist aus sozialen, pädagogischen und auch finanziellen Gründen notwendig. Die Aufnähme armer Kinder ist nicht Aufgabe einer Privatschule, sondern der Gemeindeschule, die dafür mit reichen Mit» teln unterhalten wird. Daß die Schulpolitik der Gemeinde von der großen Mehrheit der Gesetzestreuen gebilligt wird, hat auch der Ausfall der jüngsten Wahl im Synagogenverband bewiesen. Ich fasse zusammen: Es ist nicht richtig, daß die Gemeinde ein rabbinisches Gutachten mißachtet. Es ist nicht richtig, daß ihre Stellungnahme von anderen Gesichtspunkten aus erfolgt ist. als dem der Respektierung der Gemeindeverfassung. Der Vorstand brach die Verhandlungen ab. weil Klarheit darüber geschaffen war, daß er die von ihm geforderte Verpflichtung nicht übernehmen konnte, ohne mit dieser in Konflikt zu geraten. Wäre statt der prinzipiellen Formulierung erklärt worden, oder würde heute noch erklärt werden, daß beide Seiten sich bemühen werden, konkrete Schwierigkeiten, die sich letzten Endes doch nur ganz vereinzelt entstellen, in gegenseitiger Duldsamkeit aus dem Wege zu räumen, so wäre m. E. jetzt noch ein Weg zur Verständigung zu finden. Personalien und kleine Mitteilungen. i lieber die am 8. d. M. erfolgte Einführung des Herrn Rabbiners Dr. Italiener in >ein Amt werden wir in unserer nächilen stummer berichten.' . Die Chewra-Kadischa, Beerdigungs-Brüderschaft der Gemeinde, hielt Sonntag, den 18. v. M., nn Ecmeindehaufe ihre Generalversammlung gd, in welcher der Vorsitzende, Herr Michel David, den Bericht erstattete. Die Bruderschaft verrichtete im abgelausenen Jahre die letzten Liebesdienste an 17a Toten, davon waren 80 Scanner, 8v Frauen. 10 Binder. Unter ihnen befanden sich 6 Verstorbene, die von auswärts nach Hamburg verbracht wurden, um in der Heimat ihre letzte Ruhestätte zu f'Nden. 5 Tote wurden nach auswärts übenuhrt. In der üblichen Weise ehrte die Brüderschaft das Andenken der im Berichtsjahre Heimgegangenen Männer und Frauen, die als Mitglieder der jahrelang sich verdient gemacht hatten, wobei der Vorsitzende insbejondere des vor kurzem verstorbenen Herrn Arnold Aron gedachte. Die Namen de» Heimgegangenen -seien auch hier zum ehrenden Gedächtnis wiederholt. Herr A rn old A ron. _ Herr David Nathan Jonas, Herr Siegfried Mündheim. Herr Joseph Wagner, Frau Meta Heimderg, Frau Bertha Levy, Frau Helene Wansch, Frau Therese Weinberg. Am 5 o. M. verschied nach kurzer Krankheit Herr Siegfried Levy, Mitglied der Kommission für das Wohlfahrtswe>en der Gemeinde und der Jüdischen Mittelstandshilse. Mit dem ihm .eigenen Pflichtgefühl und mit seltener Herzensgüte hat er sich in den Dienst der ihm anoertrauten Pfleglinge gestellt, die gleich den Seinen und seinen Mitarbeitern seilten frühen Heimgang beklagen. , Am lü v. M. ging in die Ewigkeit ein Frau Bertha Levy, geb. Alexander, die Witwe des im Jahre 1905 verstorbenen Herrn Joseph Levy. Die Heimgegangene war Mitbegründern und Vorstandsmitglied des Vereins zur Speisung armer israelitischer Kinder, um den sie sich lange Jahre hindurch durch Rat und Tat verdient gemacht hat. Mit gleicher Liebe wie ihren jugendlichen Schützlingen war sie den Insassen des Altenhauses der Gemeinde zugetan, in Hessen Verwaltung sie feit dem Tode ihres Gatten das Amt einer Ehrendame bis zu ihrem Tode bekleidet hat.