Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 1 (10.1.1928)
- Date
- 1928-01-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4891256-5444708-5444885--0260-4891465- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nummer 1 Genr der Deutsch - Israelit Das Gemeindeblatt erichci i jeden Monats und wird als der Deutsch-Israelitisch Hamburg kostenlo F" 4.IahrganK t am 10. eines en Äiitgliedern Gemeinde zu mgestellt. Hamburg, IO. Januar ISS^. Verlag und Geschäftsstelle: »„ .Sink Druck M. 2 e b tn £ Fernsprecher Blatt etnctttbe zu HaKrburg n n, ABC-Hos, ABC-Straße 57. Elbe 7910, 79t 1, Vulkan 8083. Verantwortlich für den^WI tionellen Teil: Syndikus Tr. R. M. 4t i, für den Inseratenteil: E. LooS, beide in Hamburg Anzeigenpreis 60 ) p. 6gejp. Nonp.-Zeile. I» ept, Lippinann | Unerwartet ist unserö Gemeinde in tiefe Trauer oer^tzl worden. Das Mitglied des Vorstandes. Herr IosephL > p ist am l.'d. M. nach kurzer Krankheit vcrichiedcn. Mit den 'Seinen beklagen den Heimgang eines Mannes die Eeincindcbchörden, denen er Jahrzehnte hat, und-die'verschiedenen Kommissionen der Gemein >c, deren Vorsitz er führte, vor allem das Pflegeheim und das Rädel,cn- Waisenhaus Paulincnstift, sowie der Isnrelitische Tempelperband, dessen Vorsitzender er gleichfalls Jahrzehnte war. Veit de: jugendlichen Frische und dem jugendlichen Eifer, die bis in stie letzten Tage ihn auszcichncten und die ^alle seine Mitnrbe Bekannten an ihm bewunderten, und mit herzlichem W für einen jeden und sich stets gleichblfibendcr Freui^>lithkeit hat er sich den Pflichten seiner vielen Abmler gewidmet. Es ist ein tragischest Geschick, dag er gerade in de!» Tagen dahingehen mutzte, in denen der Teiitpelverband und se , m ä n n, i restlichen angchört ler und >hl wollen ine Atit- Ecmeinde sich für den tslmtsar tritt des glieder ebenso wie die neuen. Rabbiners des Tcmpelverbaniies rüsteten, ersten Erutzes, den er a!s Vorsitzender^ des Verbandes d> m neucil geistigen Führer hätte Entbieten sollen, entbot dieser jetzt dem in jber Bahre Ruhenden den letzten, den Sche-degrutz. . Joseph Lippmanns Heimgang ist ein großer Verlus Tod bedeutet für viele und vieles eine schmerzlich cm Lücke. * Joseph Lippmann, geboren am 7. Dezember 1 s:> 1, u> malig am 16. November 1903, zum zweiten Male am 21 , der 1909 in das Repräsentanten-Kollegium^der Genu ' wählt. In diesem Kollegium, dessen Amtszeit infolge de ausbruchcs erst Ende März 1920 ablief, bekleidete er das Amt des Vorsitzenden. Dem Vqrstande der Gemcindb gehörte er seit dem 28. Mai 1919 an; er uuirde dämals als A achjolgcr Lcvin Lions gewählt. 1 Die hauptsächlichsten Arbeitsgebiete des Verstorbenes waren', das Pflegeheim der Gemeinde, das Mädchenwaijenhaus Paulinenstift, das Marcus-Sfordheim-Stift, die Kommission für das Bau- und Erundstücksivescn. Vor dem Kriege war er ^uch Vertretcr der Gemeinde ist dem von den Lögest U. Ö. 'Ä B. begründeten und unterhaltenen Arbeitsnachweis, und bis >u seiner Aiitglied der Fri^dhosslommi sion der latt des lein pfundene »de erst- . Dezein, indc gc- Krsegsfcit 191t Israelitischen Tempiclocrbandes gehörte Wahl in den Vorstand Gemeinde. Dem Vorstande de er seit 1907 an; seit 190 war er langjähriger Vor der Israeliten. bSemeindestcuer-Tcrinsne. 10. Januar 1928: Veranlagten haben b iwar er denen erster itzcndcr der Reuen B Vorfitzender. Ebenso erdlgungsg, jellschaft Die förmlich zur Neichseinkomistensteuer .._ s zum 10. d. Ai. K Per veranlagten Gemeindesteuer für die Zeit vom 1. Juli 192f bis :!0. Juni 1928 zu zahlen. <■ 1 192h: Die Rut-Lohn-'oder Nur-Kgpitalhaben bis 10. n. Ai. l/3 ihrer Gi incindestcuer für die Zeit vöm 1. Januar 1927 bis 30. Juni 1928 zu zahlen^! i . die noch nicht im Besitze ihres Gtmcindeschieben sich die genannten Termine bis 3 Wochen nach Erhalt kies Bescheides. | \ ' Vorstand der vrntsch-Israelitischen , Gemeind«. Zur Schulpolitik -er Gemeinde. Von Tr. Erlist Kalmus. Aus ineiiie» Artikel über die Schulpolitik der Gemeinde in der Lktoberiiuiiimer des, Genieindeblattes hat cjn/ ülnvnhmns in der. Teutschcu Israelitischen .Zeitung ge^ antwortet. Tie Antwort zwingt mich zu einer Erwide rung. die ich im Gcmeindeblatte erscheinen -lasseweil Wert daraus gelegt werden muß. das; die Erörterung nicht vor dem Koniin seiner Parteifreunde geführt wird, so» der« vor der breiten Lefsentlichkeit der Gemeinde. Es sollte in dieser Angelegenheit auf. beiden Seiten rückhalt lose Offenheit geübt werden. Ein friedlicher Ausweg muß. gesucht werden: denn nicmandcni ist damit gedient, wenn eine jüdische Schule zugrundegehtl und niemandem, -wenn i'iiuv rabbiniidje Entscheidung , unabsehbare Folgen für das Gemcindeleben hcraufbcschwört. Ter Anonlimus stellt diej Behauptung aus. daß das Entgegenkommen der Gemeinde bei den Fnsionsverhandlungeu „wenig ernst gemeint" war, und begründet sie damit, daß die Gemeinde. einer rabbinischcn Entscheidniig die ihr zukomijlendc 4j?ürdign»g nicht habe zutei.l"werden lassen. Tic Gemeinde, die bekanntlich alle ihre Institutionen in streng religiösem Sinne führt, ist weit davon entfernt, eine rabbinische Entscheidung achllvs beiseiteznschicben. Sie kennt den Wert solcher Entscheidungen und ihre Bedeutung für weite Kreise zu gut, um nicht in allen religiösen Fragen rabbinischcn Rat einzuholen. Eine ganz andere Frage ist es — und das ift. der Kernpunkt der Angelegenheit — wie eine Gemeinde sich verhalten muß. .wenn besondere Umstände oder bestimmte Bindungen die Turchsiihrung einer rabbinische,^ Erklärung unmöglich machen. Wir erinnern an den Lhlsdorser Friedhofsstreil. Ta. mals hatte die Gemeinde.sich hie Meinung de->Oberrabbiners Stern s. A., zunächst $ii eigen gemaust, war aber beim Senat nicht s^durchgcdrisngen. ^lud, ' ihr Versuch, bei der preußisches Regierung etwas zu erreichen, fchei terte am Widerstand dks Senats, Nicht, weil der Gemeinde das Gutactilcn des damaligen Oberrabbincrs gleich gültig war, hat-sie anders "gehandelt,ii sondern weil es' ihr unmöglich war. seiner Forderung Rechnung zu tragen. Achnlich liegt der Fall auch jetzt. Nach der Eiitschei-. düng des Herrn Lherrabbiners Tr. Spitzer sollte, um es zu wiederholen, gemcindeangchörigen Kindern, diewstii einer durch einen Tcmpelrabbincr dem Judentum zugesüyrten Mutter stammen, die Teilnahme lam Religionsunterricht in einer Schule der Gemeinde' verwehrt sein. Es war der Gemeinde unmöglich, die Verhandlung über die Fusion der beiden Mädchenschulen fortzüsetzen, nachdem dieser Grundsatz proklamiert war, ebenso/ wie es unmöglich wäre, derartige Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht der Talmud Tora-Schule auszu-