Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 4 (10.4.1927)
- Date
- 1927-04-10
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nummer 4 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Seite 5 für besondere Aufgaben, die, wenn nötig, sofort bewilligt werden sollen. . 4 i IX. ^Für Unvorhergesehenes sind Mk. 15, (Mk. 3008.—) eingesetzt. X. Finanz w e sie n. An Renten^ Zinsen und Spen den sind, da im Vorjahre nicht die erwartete» Be träge von Mk. ,3201). cingegangcn, siir 1927 nur Mk. 2200.— eingesetzt worden. Ta der Etat mitlciner Ausgabe von Mk. 908 125». schließt, denen an reihen Einnahmen nur Mk. 208 125». Jahre >027 gegenüberstehcn, ein Betrag von I» Mk. ijlllß Prozent der staat abgesetzt worden. Ob an Steuern im 700 000. eingehen. ^,er wiener satz ist von den Genieindebchördcn von 12>^"aus lo l i ch e n E i n k o in m e n st euer hcc durch .diesen Satz das Steucrsoll er reicht wird, ist sehr fraglich; der Vyrstand hofft aber, durch, angespannte Sparsaistkeit auf allen Arbeitsgebieten der Gemeinde einerseits r nd durch Erhöhung der Einnahmen der Institutionen und größere Steucreingänge andererseits den Voranschlag einhalten zu können. Es sei ferner bemerkt, daß unsere Gemeinde mit dem Steuersätze von 10 Prozent eine Ivcsentlich ge ringere Steucrquotc erhebt als alle anderen Großgemcin den Deutschlands, salbst wenninan berücksichtigt, daß ein großer Teil unserer. Gcincindcmitglicder außer ihrer Gemeindesteuer neben Stellenmieirn noch Mitglieder beitrage an den Synagogen Verband und die Neue Tamm tor-Synagoge — der Tempesverband erhebt keine be sonderen Mitglirdcrbüiträge —! entrichten, da diese Bei träge, soweit wir fcstgestellt haben, die Gemeindesteuer nicht einmal um. 1 Prozent trhöhcn würden. Ein Ver gleich mit den Steuersätzen der nichtjüdischcn Rcligions gesellfchaften kommt nicht in Frag?, da. diese für Wohl! fahrts- und Schulwesen, den Hauptgebicten unserer Gemeindeverwaltung, fast überhaupt keine Ausgaben haben. -, T. Gemcindesteuerordnung für die Zeit vom I. Januar 1927 bis 30. Juni 192H. 8 l. I- . Tic Gemcindesteucr für die Zeit vom >.: Juli 1027 bis 30. Juni 1028 wird van allen Grineindesteurrpflich tigen unter Zugrundcleäung der für das Kalenderjahr 102«, oder für die in diescist Äalcuderjähr endeirden Steuer abschnitte festgesetzten oder festgestelltrn endgültigen Eng kommenstcuer erhoben. ' Beträgt der maßgebende r Einkoinmcnstcucrabschnitt weniger oder mehr als 12 Mänate, so ist die .Gemeinde, steuer nach dem Betrag zu bemessen, der sich crgibt> wenn die Eiukommeustmer ist dem Verhältnis hinaus oder herabgesetzt wird, in dem der Slcuerabschnitt zu 12 vollen^, Monaten steht. > 8 2. . Für die Zeit! vom 1. Juli 1027 bis 30. -Juni 1028 haben die Angehörigen der Gemeinde als Gemeindesteuer 10 Prozent der nach \\ 1 zugrunde,zu legenden Ein kommenstcuer zu entrichten. Die sich hiernach ergebende Gemeindesteuer wird aüf volle Reichsmark hach unten abgerundet. 8 3. Für die Zeit vöm 1. Januar bis 30. Puyi 1027 ist als Gemeindesteuer die Hälfte des Jahresbetrages der für dje Zeit vom 1. Jul 1927 bis 30. Juni 1928 zu citt' richtenden Gemeindesteul r zu zahlen. Jeder Steuerpflicht das Steuerjahr vom 1. 84. ge erhält für die vo Juli 1927 bis 30 ihm für Juni 1928 (8 2) sowie für den Zeitraum vom 1. Januar bis. 30. Juni 1027 (§ 3) zu enl richtende .Gcineindcstiufr einen Gemcindesreucrbescheid zug stellt. Tie Gemcindesteuc.r für' die Zeit vom I. Juli 1927 bis 30.. Juni l928 ist von 'den zi r Einkommensteuer 1020 sl025> 20) zn -veränlagcndcck Steuerpflichtigen in vier Raten zu zahlen, und zwar . zi je einem Viertel des veranlagten Gcmeindestcncrbtlrag-s bis zum HO. Oktober 1027, 10.. Januar,. li>. April nid 10. Juli 1028. Tie Steuerpflichtige». die zu- Einkommensteuer 1920 (1025» 20} nicht veranlagt werden, aber Einkommensteneij für 1920 im Wege d»s Steuerabzugs vom Arbeitslohn und oder vom .Uapitalenrag entrichtet bab«n^ haben die Gemeinde steuer für die Zeit vom 1, Juli 027 bis 30. Juni 1928 .in drei Raten zu entrichten, und jwar bis zuin, 1>>. Au 1027, 10. Novembcr l!>27 »und Genicindesteucr für4 den im h ist von den zur Einkoinmensteukr anlagcnden bis zum 10. Juli stehendem Absatz 2 genannten zu je >.; bis ziif» lo. Anglist 19 iTtol 10. Februar 1928. Tst- 3 genannten Zeilrch»» 1920 (19ch'> 20) zu Per l927,^von den, in iwr lOemcindesteuervflichtige» 10. November 1:9^7 Ge i (1. Januar 1927 bis nkonimcnsteuer zu Per Slcuerabzugspflichügen' u entrichten. vorgesehenen Zahlujige und 10. Februar 1928 zu zahlen Somijt ist die Geincindesteuci für den gesamten meindeneyer Veranlagungszeilrauii 30. Junii 11128) von den zur E anlagendcn in »fünf-, von den nin in drei gleichen Teilzählui.igen - , - 8 <>, Soweit zu den vorstehend tcriuiuen Gemcindestencrpslichtigc Noch nicht im Besitz des Gemeindesteucrbcfcheides find, iv'ird die Fälligkeit der, für diese Termine^geltenden Zahlungen bis drei Wochen nach Erhalt des Genieindesteuerbesche'd^s Hinahsgejchoben. < '• 8 7.! '• Wird der für, die Geincindeslcncrbeinejinng man gebende Einkomnienslei'ierbescheid nachträglich (z. B. .. im RechtSiniitelversahren oder infolge! Nach oder Neuveiran lagung) geändert; so ändert sich lohne weiteres auch die nach deckt abgeändcrie» Einkoinmc^steuerbcfcheid bemessene Gemcindcsteucrschuld entsprechend/ Heber die sich hier nach ergebende. neue Gemeindcslclierschuld )wird ein ) Be scheid erteilt. Wer den -Einkvmmcnslcuerbtschcid anscchtcn will, braucht -also den - aus der Einkommensteuervcranlagung beruhenden Gemcindesteuerbescheid! nicht besonders ackzir fechten. Eine Anfechtung des (pemeindcsteucrbxschcsdes (durch Einlegung des Einfpritchs) kominr vielmehr nur stn Frage aus Gründen, die mit der! Einkommensteuer nichts zu tun haben (z. Bunrichtige Anwendung des Gemeinde steuersatzes, Nichtzugehörigkeil zup Olemeindo u. dergl.). . 8 3. Tie. sich bei der Berechnung, der einzelnen Raten zahlungen ergebenden Stcucrbclräne werden aus 5 Psg. nach unten abgerundet. i!- '8 3- Tie Gemoindesteuer bleibt uncirhoben, wenn ihr--nach dieser Gemcindestcuerorrnung sich ergebender Gesamt betrag für die Zeit voick 1. Januar 1927 bis -30. Juni 1928 den Betrag von 3 PMk. nicht erreicht. 8 10. Beinicht pünktlicher Zahlung der nach den vor' stehenden Vorschriften zu leistenden Gcmcindesteuerzahlungen werden Vcrzugszinsm in Höhe des jeweils für die Einkommenstducr geltenden Satzes erhoben. Porftand der Deutfsh-Jsraiel (tischen Gemeinde«