Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 3 (10.3.1926)
- Date
- 1926-03-10
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Nummer 3 Seite 4 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Aufruf! Am 1. April 1924 ist da» Reichsjngendwohlsahrts gesetz in Kraft getreten. Als wichtigsten Fortschritt , für alle Minderjährigen', die de» Schutzes und der Hilfe bedürfen, bat es die Amtsvorinnndschasl gebracht, d, h. die kraft Gesetzes cintrctende Vormundschaft de» Jugend amtes für alle unehelichen Binder, die in feinem Bezirk geboren werden. Auch für alle anderen Vormundschaft» bedürftigen Kinder kann das Jugendamt vor ^den ' söge nannten „berufenen" Bormünde-rn ^Großeltern ober die von den verstorbenen 'Eltern vorgcschlagenen Personen), zum Vormund bestellt werden, wenn die'e Personen zur Führung der Vormundschaft nicht geeignet erscheinen. Ta» Iugendwohlsabrtsgcsetz sieht aber -auch .in" £ 44 die Abgabe von Vormundschaften an Einzelvvrmünoer ausdrücklich vor, und zwar >oll da» Jugendamt die Be >stcllu«g einer -Eftizelvcrson als Vormund beantragen, wenn dies im Interesse de» Mündel» förderlich erscheint. Tas 'dürfte, in den meisten . Fällen der Fall fein. Tie Zorge für die Erziehung eine» Mündels, für die Leitung und Förderung 'einer inneren Entwicklung, feine Bewahrung vor drohender körperlicher, geistiger oder stttlicher Ge fährdung, aber auch die nicht st'ltenen Fälle der Vxr mögensverwaltiing dürften meisten» bei einem Vormund in besseren .Händen liegen, als in denen einer Behörde, je denfalls dann, wenn der Vormund fsth dessen bewusst ist, daß die Vormundschaft ein Ersatz der elterlichen Fürsorge sein soll, d.- h., dast der Vormund an-dem ihm anvertraulen Kinde die Stelle des Vaters oder der Mutter vertreten soll. Von ganz besonderer Bedeutung ist die Bestimmung des Bürgerlichen «Gesetzbuches, welche nii' den Eiizzel vorMund vorschreibt, dast er döm Bekenntnis seines Mün dels angehören must, eine Vorschrift, -die bei der Eilt setzung des Jugendamtes als Anitsvormund nicht in Kraft tritt. Gerade diese Bestimmung ist für jüdische Mündel und für unsere Religionsgemeinschaft von bc sonderem Werte, wird n(i? durch sic doch die Möglichkeit gegeben,, dast sür^jcden jüdischen Mündel ein jüdischer Vormund ernanntwird, w e n » sich für diesen heiligen Tienst an der Jugend nur die erforderliche An zahl ihrer Verantwortung gegenüber unserer Gemein schast bewußter Männer und Frauen zur Verfügung stellt. Darum ergeht an alle greife der jüdischen Bevöl kerung das'Ersuchen, sich für die Uebernahme von Vor mundschastcn zur Verfügung zu stellen. Wünsche belr. der Eltern, des Geschlechtes und der Person, des Mündels 'oder, andere versönliche Wünsche werden bei der-Bestellung zu Vormündern bercirwill^zst berücksichtigt. -Tie Ernennung zum Vormund e/solgt in Hamburg. ans Grund von Vorschlägen, welche von dem Vorsitzenden de» südi . scheu Bezirkes des städtischen Jugendamtes. durch Vermittlung dieses Amtes der Vormundschastsbehörde unter breitet werden. Ter Vorsttzende ist zur Zeit Herr Jacob Flörsheim, Bieberftraße 12, welcher Bereikwilligkeits erklärungen gern entgegennimmt. - ’ Ein weiteres dankbares Feld echter LiebeSiätigkeit eröffnet si'ch auch solchen Eheleuten, welche , ein hilss bedürftiges Kind als eigen aunehmen wollen. Durch die Adoption wird einem unehelichen, verwaisten.oder aus anderen Gründen'allein in der ßr)elt stehenden »linde der feste Halt eines geordneten Familienlebens und eines bürgerlichen Taseins mit allen -den Vorzügen geboten, .dessen Fehlen auch die beste Anstaltserziehung nicht, ersetzen kan-ck.- Solche Liebcstätigkeil, welche nicht nur mit Geld, sondern mit dem Einsatz der. eigenen Persönlichkeit sich in den Tienst unserer jüdischen Jugend stellt, trägt ihren schönsten Lohn in sich und sichert denen, welche ein fremdes Kind als eigen annehmen, neben der Litbe und dem Tanke des Kindes auch den Dank und die Anerkennung unserer Gemeinschaft. Adoptionsgesuche nimmt gleichfalls Herr Flörsheim entgegen» Besondere Wünsche der Antragsteller werden in weitgehendstem Maße berücksichtigt. Qeffentliche Quittung. Wir empfingen von Herrn Leopold H i r s ch'i. F. Julius Hirsch anläßlich des 75jährigen Jubiläums seiner Firma 50 Mark für das Mädchenwaisenhaus der Gemeinde Paulinenstist und 50 Mark für das Kinder erholnngsheim Wilhelminenhöhe und von N. N. 50 Mark zugunsten des Vereins zur Speisung armer israelitischer Kinder. Ueber den Eingang dieser Tvcndcn wird hiermit dankend quittiert. . Vorstand der Deutsch-Israelitischen. Gemeinde. Qessentiiche Quittung. Im Monat Januar 1926 gingen an Svenden bei ,uns ein von AK P l o n i A l m o n i . . . 10. -Herrn N. Kaufmann . . . 20. Herrn Walter Wolfs . . . 50. Frau R o s a K auf in a n n Nachlaß 19.11 Herrn Marli n H i r s ch in a n n 100.- Herrn Leo M e n d e l s o ii . . 25. -Herrn Tr. I. E a r o . . 25jl)t 249.11 lieber den Eingang dieser Svenden wird hiermit dankend quittiert. Vorstand des Altenhausrs der Gemeinde. Spenden - Ausweis. -Herr' I u l i u s A s ch. 300 Mark Herr A do ls Bernstein durch Gvtthold es Co. .- . . . '. 200 Herr Tr. S. B a r u ch . . . . , . . . 50 Herr Alfred I g e r s h e i m e r . 100 Herr I a c o b H e ck s ch c r. 100 „ Herr Ia-cob,. Hstrsch . ... . . . . 100 Herr E.-' L. Wolf . . . . ° . . . . 100 N. N . durch Gotthold & Eo. ...... 50 „ Frau Ida Mayer New Dort, durch Frau Tr. Gotthold 200 Herr O. A. H. M a t s e - Waddinrveen i. Holl., durch Herrn! H. Gotthold .... 150 hsl- Herr A l b e r t A r q n s o n durch Herrn Mar Marx ..... 2p0 Mark. Schwcstcrnvereinigung der Steinthal-Loge . 200 Ueber den Eingang dieser Spenden wird hiermit dankend quittiert. , Verwaltung des- Kindererholungsheimes Wilhelminenhöhe. Tarif der Entbindungsanstalt des Krankenhauses der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. illaffe Dagessatz für die Mutter Tagesjatz , für das Äind I 14.- I 4.70 Ilä 10 — 3.40 - II b. 0.90 2.30