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Die Gegenwart · 1870-05-20 · 21 (20.5.1870) · p. Seite 207

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
21 (20.5.1870)
Date
1870-05-20
Page
Seite 207 (sequence 9)
Language
German
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207 ketten, wie »hu, emm ehemaligen Kolleg« und die Fiaker- Milli in dieser Beziehang in Ansprach nehme. Nun warf noch Dr. Iellinek in mildstrengem Tone Schochet vor, daß er so große Schande über seine Glaubensgenossen gebracht und sagte dann: „Sie, einer der ersten Juden, die in da« Josefinum ausgenommen wurden, hätten sich schon deshalb einer besonders musterhaften Rechllichkeit und Sittenstrenge befleißen sollen." Nach einigen weiteren Exkursionen auf diesem Gebiete versprach schließlich Dr. Iellinek die Sendung von Büchern, während Schochet sein Bedauern darüber, daß er sich an die Fiaker-Milli gewendet, ausdrückte. Damit endete die Konversation. X (Ein Mann von Heß.) Eine von Heß in Eisenach vollzogene „Trauung" eines jüdischen Mannes mit der Wittwe feines Bruders, der Kinder von ihr hi nt erlassen hatte, gibt der „Jsr. Wachens." Veranlassung zu einem längeren Artikel, in dem unter Andern gesagt wird: Schon vor vielen vielen Jahren hat ein Jude in Westphalen seine Tante geheirathet: gerichtliche Eheschließung für Juden gab es damals noch nicht, irgend ein etwa au» Rußland hergelaufenes verkommenes Subject, welches in einer der verwahrlosten kleinen Gemeinden als Ehasan, Schächter und Baal-Kiduschin fungirte, hat die Trauung vollzogen. Dergleichen mag öfter geschehen sein. Die Personen, welche die Blutschande „eingesegnet" haben, haben „um ein Sttick - Brod gesündigt," für drei, fünf Thaler ihr Gewissen verkauft, und eS ist damit noch zu theuer bezahlt gewesen, denn sie hatten gar keinS. Sie haben aber auch keinerlei Phrasen gemacht oder sophistische Beschönigung vorgebracht, sie haben das Geld eingestrichen und damit gut; znr Rede gestellt, würden sie einfach gesagt haben: „il faut vivre, raonsieur“. Dasselbe Gelichter hat auch für eiu Stück Brod die Religion gewechselt, und zwar wo möglich öfter, ein solche« Subject hat in einer pommerschen Landgemeinde Iomkippur noch „wunderschön" vorgebetet und Tags daraus sich taufen lassen; der Mann ist auch „CultuSbeamter" gewesen, und so er sich Rabbiner titulirt hätte, wer konnte eS ihm wehren? Haben doch sicherlich die MissionS-Einfuhrtabellcn ihn als Rabbiner registrirt, wie Kuttner, Mensor u. s. w. Ist die Sachlage eine andere, weil cS sich jetzt um einen Landrabbiner und Dr. handelt? An sich gewiß nicht; aber eS ist mit dem Rabbincrtitel, mit rabbinischen Funktionen und Befugnissen, mit dem Satze „Jcphtah in seiner Zeit, wie Samuel in der scinigen" soviel sinnverwirrender Schwindel getrieben, andererseits flagrante Ucbertretung göttlicher („mosaischer") Verbote so alltäglich geworden, daß dieser Fall in seiner nackten Gräuelhaftigkeit (napin) besprochen werden muß, mag auch alles, was wir darüber sagen können, für jeden, der auch nur eine Uebersetzung des Pentateuch gelesen hat, überflüssig sein. Die Ehe, um die e« sich handelt, ist nach den klaren, gar keiner Umdeutung fähigen Bibelworten 3. M. 18, 10; 20, 21 verboten. ES ist nichts „Rabbinischcs", cS lassen sich da nicht, wie bei Chalizah, Eheverboten für Kohanim u. dgl., Gründe Vorbringen, über die man wenigsteuS diScutiren kann, man muß, wie eS Heß thut> einfach sagen: die Thora geht mich nicht« an! ES hat denn auch noch niemand die Frechheit gehabt, an diese Eheverbote die Hand zu legen. Um nur Einen zu nennen: Holdheim erklärt in seinen „Vorschlägen zu einer Reform der Ehegesetze" ausdrücklich die Bestimmungen wegen der Verwandtschaftsgrade für rechtsbeständig, und die Ehe mit des Bruder« Wittwe nennt er fpeciel „Blutschande" — ebendeßhalb hält er die Chalizah für überflüssig. Die Gültigkeit der Eheverbote wegen Verwandtschaft ist unsere« Wissen« noch nirgends in jüdischen Kreisen, in der Literatur oder in Versammlungen, auch nur zur DiScuffion gestellt, und wenn die Leipziger Synode die Borlesung de« 18. Kap. tm 3. B. M. am nmv 2"' abgeschafft hat — da« Gesetz selbst hat sie nicht abschaffe» wollen, denken wir. Heß sagt: da« StaatSgesetz verbietet diese Che nicht. —b Wir haben die Gesetze protestantischer Staaten, welche die--' fe« Eheverbot de« Pentateuch für di-ptnsabel erklären, nicht zu prüfen; aber wann daS Staatsgesetz eine solche Ehe bürgerlich zu schließen gestattet, wenn die fragliche Ehe, wie Heß angibt, bereit« rechtsgültig vollzogen war, was sollte dann seine s. g. Trauung bedeuten? Warum hat gerade er den Leuten nicht einfach gesagt: „ihr seid nach dem Staatsgesetz ehelich verbunden und dieß genügt vollkommen?"'Dder sieht Heß die Eiviltrauung nicht für voll an 7! Stellt er sich und seine „Einsegnung" über da« Gesetz de« Staat« und der Thora? Eine von der Bibel für Juden als Incest bezeichnet« Verbindung kann geschlossen werden, aber ein „Rabbiner" muß seinen Segen dazu erthcilen; bloße Civilehe genügt nicht! — Das kann doch Heß nicht behaupten — handelt es sich also doch nur um die Gebühren? hat er seinen „Segen" kür Geld verkauft? — Und warum wollten die Leute durch einen Rabbiner getraut sein? Um ihr Gewissen zu erleichtern. Dazu also hat Heß sich hergegeben? Der Talmud sagt: „Die Israeliten der Vorzeit wussten wohl, daß die Götzen nichtig seien, sie dienten ihnen nur, damit sie offen und ungescheut Unzucht und Blutschande treiben könnten." (Sanhedr. 03, b.) So ist cS auch hier: Heß weiß und jene« Pärchen weiß, daß eine solche Trauung nichtig ist; gewährt und verlangt wurde sie nur, um dem Verbrechen ein Mäntelchen umzuhängen. Wochenanzeiger. im Monate Mai. 21. Samstag 20. Jjar Thorabschn. "713 Hasthar» '♦8 V *i8m Sabbatheing. 8 U. 5 .Pt. Sabbathausg. 8 U. 45«. 22. Sonntag — 21. Jjar 23. Montag — •>*> — 24. Dienst. — > r — H 25. Mittm. 24. „ 26. Donnerstag — 23. „ 27. Freitag — 26. „ 28. Samst. 27. „ Thoraabschn. 'tl^lNIHasthar» 'iiyoi »ry *n Sabbalhcing. -i U. 15 M. SabbathauSg. 8 Uhr. 55 Mi». Märkte. Böhmen. 23. Bensen, Bleistadt, Boroti», «jaslau Rm. (2 Tage) Cernowip, Cestin, Eula», Fleihen, Frikdland, Heinrich-grün Rm. Hochstadt, Katharinaberg, Kirchenbirk Rm. Klösterle, Königesaal, Kostrtetz ob d. Wäld., Laun (2 Tage). Libitz, Prehnip, Rokitzan, Türmltz, Weißwassrr, Wtndig-Jrnikau. 24. Buchau Rm. Buhkow, Maleschau, Reapaka, Neilstraschitz, Rojdalowitz, Rudig, Strakonly, Wlaschim- 25. Botzdanetz (8 Lage), Eule, Großpriesrn, Höritz (Brodm.), Kultenplan, Lrdrtsch, Mochowiy, 1'udiy, NrnhauS Rm. Rimburg, Tabor. 27. Tuöap. 29. Landau (eger Kr.) Rm. Mahren. 21 Bergstadtl, Boschowip, Brünn Rm. Budnitz R«. Dobrawnjk Rm. Äöding, Müglltz, Steiuitz, Writzkirch SB. 24. Budwitz, Daschiy, Hösterliy, Proßnitz. 25. Bodenstadt W. Braunselsen, Siba» 27. Jglau W. Ingrowiy Rm. Schlesien. 23- Birlitz W Weidenau. AI» geboren nachträglich angemridet: April. 24. Hermtne T. d. H. Ignatz Vondy Handelt«. Fremd Mat. 2. Adel» T. d. H. Leopold Kisch Kaufm. v. Prag RE. 385—1. — «amllla X. d. H Wolf Alex. Popper *&. 707—1. Fremd — Otto 6. d. H.

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