Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 18 (15.9.1869)
- Date
- 1869-09-15
- Page
- Seite 184 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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— 184 I Concors - Ausschreibung. Eingesen-et. (beehrter Herr Redakteur! Au- Ihrem bisherigen publicistischen Wirken ist daS ancrkcnncn-werihc Bestreben zu ersehen, jene Härten und Schärfen zu mildern, welche durch das provocirende Auf« treten gewisser dcutschthümelnden Juden in Prag, zwischen den Juden in Böhmen und der böhmischen Ration entstanden sind. Wir Juden am Lande, die mit ihren böhmischen Mitbürgern in bester Eintracht zu leben wünschen, haben jenes Borgehen der prager Easinojudcn nur mit tiefem Bedauern verfolgt, und umso mehr verdammt, als cS unsere Stellung so wesentlich erschwert hat. Trotzdem kann der Eifer, mit welchem jene Prager Rädelsführer mit nicht zu verkennenden absichtlichen Äplomb für die Sache der Deutschen, so mit jener der regierenden Partei auftrcten, durch den Umstand erklärt werden, daß eS gerade die gegenwärtige Regierung war, welche die sociale Stellung der Juden wesentlich gebessert, ja welche uns die vollste, und umfassendste Gleichberechtigung verliehen hat. Die Emancipation der Inden war nichts als eine Pflicht, sie war eine unausweichliche Forderung der neuen fortgeschrittenen Zeit, immerhin aber hat die rasche Erfüllung so lang gehegter Wünsche dem gegenwärtigen Ministerium viele Freunde und Shmpathien unter den Juden geschaffen. Ganz anders gestaltet sich die Sache, wenn heute oder morgen die Situation sich ändert und jene Prinzipien zur Geltung gelangen sollten, die von der Opposition in Böhmen, Polen u. s. w. angestrebt werden; in einem solchen Falle wissen wir nicht, welche Stellung jenes System dem Judcnthum anweiscn würde, ja wir ständen neuerdings an einer ungewissen, dunklen Zukunft, deren einzige prognostieirenden Momente jene unliebsamen Borsällc wären, die sich bereits zweimal in einzelnen Landstädten Böhmens abgespielt haben. Die Situation ist ernst! Wir stehen neuerdings vor den Landtagswahlcn, wo es auch Pflicht des böhmischen Juden ist, seine Stimme abzngcbrn. Run ergibt sich die schwerwiegende Frage: wen wühlen? Den, der der faktischen Minoritül angrhört und sich verfassung-freundlich nennt oder den, welcher der nui_ihrc Selbstständigkeit ringenden böhmischen Ration angrhört? -rann man es denn dem böhm. Juden verdenken, wenn er sich iu seinem Zweifel mehr zu jener Seite wendet, die ihm so Bielebereits gewährt hat und können die ecchophagen Easiuojudcu Prags nicht mit Erfolg auf die Errungenschaften der neuen Acra Hinweisen? während die jüdischen Anhänger der Föderalisten nur auf den wahrscheinlichen oder möglichen guten Willen derselben sich zu stützen vcnnögcn. Das scheinen uns Bedenken, die wir cbeu angesichts L er Wahlen aus.zusprechcn für nothwcndig fanden, angesichts des möglichen llmftandcs, daß durch jene Ungewissheit verleitet, viele böhmische Juden gegen die Ration, der sie angrhörcn, stimmen sollten. Wir würden einen solchen Fall, wie der letztere, lebhaft bedauern. Genehmigen Sie den Ausdruck unserer vollkommenen Hochachtung. Mehrere Juden vom Lande. Boranstehendc- Schreiben kam uns von einem sehr achtbaren israelitischen Gemeindevorsteher zu, die in demselben erhobenen Bedenken aufzuklärcn,' fühlen wir unS nicht berufen und überlassen wir die Aufklärung derselben jenen Männern der Ration, denen die Eompetrnz znsteht. (D. Red.) Laut Beschluß der Repräsentanz der böhm. Lande- - Juden- Judenschaft vom 17. August 1669 wird hiermit der ConcurS bchufS Brrlrihung von 13S tipend irn der landesjudenfchast. lichen Steuerstiftung für Waisenknaben in Absicht aus das Schul, jahr 1869 — 70 ausgeschrieben. Die Stipendien werden in der Regel auf die Dauer von zwei Jahren verliehen und kommt der Anspruch auf dieselben zunächst denjeuigen eiterndann aber auch denjenigen vaterlosen israelitischcn -tindern männlichen Geschlechtes im Alter zwischen sechs uud dreizehn Jahren zu, welche in einer politischen Gemeinde deS Königreiches Böhmen mit Ausschluß der Stadt Prag heimatberechtigt sind, und denen weder ein eigenes Bennögen noch der gesetzliche Anspnich auf den Unterhalt und Erziehung gegenüber ihren Verwandten zu statten kommt. Der Nachweis dieser Erfordernisse ist durch den G c b n rt s sch c i n deS Knaben, den T o d te n f che i n der Aeltern refp. deS BaterS und durch daS a ml l i ch e M ittcl losig kcitszeugniß, welche Urkunden dem Gesuche beiliegen müssen, zu erbringen- In dem Bcwcrbungsgesuche ist anzuzcigen, ob der competirendc Waisenknabe sich bereits in einer jüdischen Cult u S g e m c i n d e befindet, wo sowohl für den allgemeinen als auch für den confessionellen Unterricht durch Staats- oder Gemcindeschulcn Sorge getragen ist, oder nicht, und im letztem Falle auch die E u l t u s g c m e i nd e zu bezeichnen, wohin der Waisenknabe nach erfolgter StisMngsvcrleihung untergebracht werden soll. Weiterhin ist in dein Bcwcrbungsgesuche selbst, wenn mög. lich, die Person des zu bestellenden Waisenvaters zu benennen und dicFamilic n a h mh a f t zu machen, welche den Stiftling gegen Entgelt in Pflege zu übernehmen bereit ist, und zugleich die bezügliche Erklämug des WaisenvaterS wie auch der Pflcgefamilie bcizuschlicßcn und darin die allenfalls wüiischcnSwcrtbe Höhe des Jahresbeitrages des Stip c n d i u in s anzugcben. Wenn der Vorstand der Cultusgcmcinde, in welcher der compctirendc Waisenknabe sich befindet, oder wohin er untergebracht zu werden wünscht, selbst die Ueberwachnng deS Waisenknaben zu übernehmen gewillt sein sollte, entfällt der Vorschlag deS Waifenvatcrs und der Pflcgefamilie, doch muß in diesem Falle dem Gesuche die ausdrückliche Erklärung des C u ltus - Ge Ni ein de - Vorstandes an geschlossen werde», in welcher derselbe zur Beaufsichtigung des Waisenkiiabei» sich erbietet. Der Jahresbeitrag deS Stipendiums wkrd in jedein einzcl. ncn Falle mit Rücksicht auf die dabei vorwaltcndcn bcsondcrn Verhältnisse bcstimult werden und ist daS Minimum für daS laufende Jahr mit 60 fl. ö, W., daS Mazimum mit fl. 120 in Aussicht gcuomincii. Die näheren Bedingungen der Stiftungsverlcihung enthalten die Statuten der Stiftung, welche bei dem Borstande jeder jüdischen Cultusgcmcinde des Landes eingeschen werde» können. Die ungestempelten sjcnoch nur, wenn ein l e ga l e S Ammts. zeugniß beilegt) Bewerbungsgesuchc sind von der Mutter bcziehungöwcisc dem Vormunde deS Waisenknaben für diesen bei dem V c r w a l t u n g s a u s s ch u s s e d e r l a n d c s j u d c n s ch a ftlichen Sie ucrst i stun g für Waisenknabe» zu Handen des O b in a n n c S d e r sc l b c u KekkN SaMUel AischeC, Spiritusfaörikanten in H'rag 'gl. t K. 1197 — 2 öis zum 15 Hktober d. §. so gewiß anzubringcn, als auf später rinlaugende Gesuche keine Rücksicht genommen werden könnte. Von der Ntprüsentanz der böhm. Landes-Iudenschaft. Pilsen, am I. September 1869. Der Obmann: Karl Lederer.