Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 9 (1.5.1869)
- Date
- 1869-05-01
- Page
- Seite 79 (sequence 1)
- Language
- German
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Halbjähriges Aboautratnt für Prag und die Provinz inilusive Anstellung ins HauS oder Poftverfendung "S. W.. . 1 fl. 40 fr. für's Ausland IDblr. fstrAmerila 2 Dollar. Inserate werden billigst berechnet. Die Gegenwart. Hrgan für die Interessen des Iudenthums. Redaktion und Admiiiifttation Rittergafle Nro. 40.^ — 1 wodi» alle Briefe ». * Geldsendungen zn richten sind. / Dir „Gegenwart" erscheint am I. und 1.'». eines jeden Monates. Aro. S. Prag 1. Mai 186S. H. Lchrg. Inhalte Leitartikel: D!« Mnnkacser Affaire. — Ein Wort zur Befchneiduug — Das Judenthum in der Muflk. — Beantwortung der sogenannten Interpellation de» -errn Sch. Locales. Auswärtiges. Bom Büchertische. — Nachtrag. Inserat Die MunKacs'er Affaire. Mit gerechter Entrüstung mussten wir vernehmen, daß vor Kurzem in Munkacs ein Ereigniß stattfand, welches geeignet ist, das Judenthum zn verunglimpfen und auf die Individualität eines Rabbiners ein wenn gerade nicht interessantes, doch nicht ehrenhaftes Schlaglicht zu werfen. Der Rabbiner dieses Ortes hat für sich daS Recht in Anspruch genommen, gegen zwei dortige Aerzte NamenS vr. MoSkowicö und vr. Silberberg, weil dieselben am Samstag öffentlich geraucht haben, einen aus der Rumpelkammer des Mittelalters hcrvorgcholteu Bannfluch zu schleudern, dessen Folgen wirklich bei den in Munkacz seflhaftcn Israeliten nicht ausblieben, und zn dem Finale führten, daß die excommunicirten Aerzte einige Tage darauf mitten in der Stadt angegriffen, mit Schimpfredeu aller Art überhäuft und mit Steinen beworfen wurden. Diese Insulte hätten leicht zu einer tragischen Katasttophe geführt, wenn nicht die städtische Sicherheitswache eingeschritten wäre, unter deren Schutz sich die Jnsultirten begeben hätten. — So sehr wir stets bestrebt sind, das konservative Judenthum zu schützen und nicht mit irgend welcher Reformpartci zu liebäugeln, die cs absolut nur mit sich selbst, mit dem Judcnthume am allerwenigsten gut meint, so müssen wir, der Humanität und dem Rechtögefühle Rechnung tragend, entschieden gegen jene Machthaberci auftrcten, die dem Fanatismus entsprungen, mittelalterliche Maßregeln heraufbeschwört, die der Jude heute so oft der Zeit und den abgöttischen Verehrern jener inquisitorischen Zeitepoche zum Borwurfe macht, Niemand 4st, und glaube er sich auch dazu auSerkohren, berechtigt, mit der Knute des Fanatismus, einem Menschen moralische Pflichten zu vindiciren, wenn dessen freier Wille, dessen Dcnku/zskraft nicht mit der Anerkennung jener harmonisch sich verbinden. Traurig ftir den, der sich, entgegen geheiligten Principien, für tolerant, für der Zeit und den Verhältnissen gerecht hält, wenn er mit gewisser Ostentation den Gebote««, der Religion und den Vorschriften durch inkorrekte Handlungsweise Hohn spricht, aber insolange der Hohn sich in seinem engsten Kreise bewegt und das gefammte Judenthum, die gesammte Judenheit, und die Ideen der Humanität von demselben nicht alterirt werden, insolange hat dieser Hohnsprechende mit sich, mit seinem Gewissen und mit iiiemanden Anderem abzurechncn. In der Thal hat ein Rabbiner das Recht, die Moral zu «vccken und zu fördern, für Aufrechlhaltung der Religion, und für Kräftigung desJndcnthuinS zu sorgen, insofcrne cS sich um den allgemeinen Eharakter handelt; er hat auf das Gemüth, auf das Herz, durch eine der Vernunft und Religion entsprechende Sprache cinzuwirken, insofern die Individualität ins Auge gezogen wird; zu barbarischen Mitteln zu greifen, um durch dieselben eine wilde, ungezügelte Rotte gegen die Huinanität und jedes menschliche Gefühl zu'Hetzen, und den Menschen, der wenn auch noch so gesündigt, zur Besserung und z««r Selbstveredlung fähig ist, zu steinigen, oder ihn vogelfrei zu erklären, liegt nicht in den Intentionen eines Rabbiners, der vor Allem der Religion Rechnung tragen muß und dazu berufen ist, das Wort Gottes zn verkünden. Allein aus einem Munde, dem geheiligte Worte entströinen sollen, einen Fluch zu hören, widerstrebt nicht nur der Religion Israels, es widerspricht dein Sittlichkeitsgcfühle. Wer aber den Gesetzen der heiligen Religion und den der Sittlichkeit zu wider handelt, ist nicht der Ehre würdig und hat auch keinen Anspruch „ehrwürdig" zu heißen. Waü würde der bannschleudernde Rabbi in Mlmkacz dazu sagen, wenn wir ihm die Mittheilung machen, daß Männer jüdischer Vertretungen, welche bekanntlich kultuelle und rituelle Interessen der Gemeinde zu vertreten haben, nicht nur sans göne auf offener Strasse am Sabbath sich rauchend unter die jüdischen Spaziergänger drängen, sondern noch «veiter gehen, und au öffentlichen Plätzen, den rit««cttcn Speise- Vorschriften Hohn sprechend, sich an nicht kultuellen, rituellen Speisen delektircn? Nach der Mnnkacz'er Affaire zu schließen, würde der Rabbi, da einzelne Steine nicht hinreichten, vielleicht einen ganzen FelSblock mit Gigantcnstärke auf sie schleudern lassen! Zu solchen Sisiphusarbeitcn kann und darf sich kein Mensch hcrgeben, in dessen Her; die Nächstenliebe «vohnt, in dessen Brust der Geist der .Humanität waltet; die jüdische Religion bildet keinen Polizcistaat und die Ausübung derselben steht nicht unter dein Korporalstocke eines einzeln. Wenn cs jedoch gegen die Vernunft und gegen alle gesunde Logik gesündigt heißt, daß Männer, welche kultuelle und rituelle Interessen vertreten, öffentlich jene Vorschriften überschreiten, die in das Ressort des Rituellen gehören, so können wir dennoch jene jüdischen Repräsentanten, die auf der einen Seite durch Entiveihung des Sabbaths und hoher Festtage tolerant, aufgeklärt und intelligent erscheinen wollen, auf der andern Seite vergilbte Edikte aujener Zcitepoche, in welche Judenvertrcibungen fallen, hervorholen, uin gegenüber liberalen Institutionen von Seite der Regierung, Heirathssteuern zu fixiren, eben so wenig mit den« Banne belege»«, oder gar in die Acht erklären, alS eS nach göttlichen und weltlichen Gesetzen dem Rabbiner in Munkacz nicht zusteht, im 19. Jahrhunderte, zwei gebildete Männer in die Zwangsjacke de- Rabbinerin Munkacz zu stecken. 8.