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Die Gegenwart · 1869-04-15 · 8 (15.4.1869) · p. [Seite]

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
8 (15.4.1869)
Date
1869-04-15
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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tttWtige« «ß»» «auat fit Pr»g»»k kie P»vi»z iuNufive A»-rll»»g i»S Ha»- »der P«stvrrse»d«ng ä. . . Ist. 40 kr. ftr'S Ausland ITHlr. fikAmerika 2 Dollar. Inserate werden billtgft berechnet. Die Gegenwart. Grgan für die Interessen des Iudmthums. Redaktta» »nd Ad- «inistratia, Ritter» gaffe Rra. 408 — 1 »,hin alle Briese ». Geldsendungen z» richte» fi»d. Die ״Gegenwart" er׳ schein a« 1. »nd 15. eisejede» Ra. nateS. Uro. 8. Prag 15. April 1869. II. Iahrg. Anhalt: LettartUel: Erledigung (v). Ein probates Mittel. — Zongreßbritf« — Nach den Feiertagen. — Der Eancho Pansa eines fortschrittlichen Don Quixote, Tarrrspondenzr New-Uork, New-Bork, Lincinati. LoealeS. — Auswärtiges — Buntes. Fenilleton.— Inserate. §. 3. Wahlberechtigt ist jeder männliche Geineinde-Angehörige der daS 24. Lebensjahr überschritten hat u»d eine dirette Abgabe zu den CultuSgemeinde-AuSgaben leistet; ferner jeder männliche fremde Gemeindegenoffe, der daS 24. Lebensjahr überschritten, zu den Gemeinde - Ausgaben einen direkten Beitrag von mindesten- 5 fl. ö. W. im abgelaufenen Jahre entrichtet hat und mit einem mindestens gleichen Bettage für das laufende Jahr vorgeschrieben ist, §. 4. Ausgenommen von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit find Personen, welche unter väterlicher Gewalt, Vormund, schüft oder Euratel stehen. AuSgeschloffen find: a) Jene, welche eine ihnen obliegende Gemeindegiebigkeit nicht gezahlt haben. b) Personen, über deren Vermögen der ConcurS oder da- Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, so lange die Crida- oder AuSgleichSvcrhandlung dauert und nach deren Beendigung, wenn der Verschuldete deS im §. 486 St. G. B. bezeichneten Vergehenfür schuldig erkannt worden ist. e) Personen, welche wegen eines Verbrechens oder einer auS Gewinnsucht herrvorgegangenen Uibrrtretung schuldig erkaimt wurden. d) Personen, welche wegen eines Verbrechens in Untersuchung gezogen wurden, so lange diese dauert. §. 5. Wählbar sind alle Jene, die das Wahlrecht genießen, Erledigung (B) auf das von 180 Gemeinde-Mitgliedern an die - prager Cult^Gem.-Repr. eingebrachte Gesuch. Bezugnehmend auf die hieramtliche Zuschrift vom 22. März 1. I. beehrt man sich daran die weitere Mittheilung zu knüpfen, daß die Repräsentanz in ihrer außerordentlichen öffentlichen Sitzung vom 4. April l. I. über Anttag der mit der Revision , der Wahl, vrdnung bettauten Eommisiion hehufS Erledigung der von Ew. Wohlgeboren und P. T. Herren Genoffen eingebrachten Petition dm Beschluß gefaßt hat, die Paragraphe 3, 4, 8, 13 und 14 der bisher gesetzlich geltendm Wahlordnung bei der hohen k. k, Statthalterei zur Abänderung in nachstehender Weise zu beanttagen. ^Feuilleton. Das Alter unserer Urahnen. auS einem Vorttage deö Di־. Engel Statistiker in Berlin, mitgetheilt von I. Baum. Bei den Juden, Egyptern und Indiern erregen selbst sehr bestimmte AltcrSnachrichten großen Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Die Natur deS Menschen oder seine natürlichen Eigenschaftm haben sich wie das aus unzähligen Anzeichen zu beweisen ist, nicht wesentlich verändert. So sehr die Angaben der lebenden Statistiker, wenn sie behaupten, daß sich die Lebensdauer der Bewohner diefeS oder jenes modemen Staates im Laufe der letzten Jahrhunderte um 4, 5 ja 10 und 20 Jahre verlängett habe, eine Täu׳ j schunfind, ebenso sind auch viele Nachrichten über daS Alter unerrr Borfahren ins Fabelreich zu verweisen. MoseS als einer der ältesten Statistiker, ist nicht frei vom Vorwurf der Uibertteibung der Langlebigkeit, wenn er in dem GeschlechtSregister der Patriarchen von Adam bis aus Noah dem Adam ein Alter gibt von 930 Jahren, dem Lno» von 905 Jahren dem Met hus a l e m von 969 Jahren und dem Noah von 950 Jahren. Die Annahme, daß MoseS ganz andere Jahre als unsere gemeint habe, kann deshalb nicht Platz greifen, weil die «egypter sowohl alauch dieEhaldäer um die seit 1500 vor Ehr., wo MoseS lebte, schon sehr große Astronomen waren und MoseS. bekanntlich am Hofe der Pharaonen erzogen, aleiner der hochgebildetesten Männer seiner Seit bezeichnet, mithin auch mit der Strm. kund« vertraut gewesm sein wird. Daß die Beobachtungen der Chaldäer bis 2000 Jahre vor Chr. hinaufreichen, wurde bereits erwähnt, lieber die Schärfe derselben ist aber noch hinzuzusügen, daß die von den Chaldärm berechnete MondcSsinsterniß deö JahreS 721 v. Chr. den Anfang der Finsterniß nur um eine Minute zu spät, die Mitte derselben nur um sechs Minuten zu früh ansctztc. Da» läßt unstreitig auf eine lange Hebung in astronomischen Dingen schließen. Außerdem erfanden die Ehaldäer den ThierttelS, ein deutli. chcr Beweis'dafür, daß sie auch die RotazionSdauer unseres Jahr. Hunderts kannten. Angesichts dieser Thatsachen steht zu vennuthen, daß die Uebcrtreibimg des Alters der ältesten Menschen einen religiösen Grund gehabt habe. Wie die Griechen und Römer Menschen zu Göttern und Unsterblichen machten, so mußten bet andern Rationen die älter» Menscheu den jünger» als weit überlegene Geschöpfe erscheinen. Gegen den Hindus, welcher hinsichtlich der AlterSvorstellun. gen offenbar daö meiste geleistet hat, bewegen sich die Juden noch in sehr bescheidenen Grenzen. In der alten indianischen Literattir wird die Lebensdauer gewohnlicher Menschen auf 80,000 Jahre, die der Heiligen über 100.000 Jahre angegeben. Sogar diese» ist allenoch mäßig. Einer ihrer Könige ein besonderbrillanter Eharakter, der auch zugleich Heiliger war, tritt seine Regierung erst im Alter von 2 Billionen Jahren an, dann regierte er 6,300,000 Jahre, und aler diese-^>u-re girrt hatte, dankte er ab und schleppte sich noch 100,000 Jahre hin- -—*-־ ־ ׳ ■ ■ ■ ' __ '.L _w .•_

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