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Die Gegenwart · 1868-05-28 · 13 (28.5.1868) · p. Seite 146

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Journal
Die Gegenwart
Volume
I (1868)
Issue
13 (28.5.1868)
Date
1868-05-28
Page
Seite 146 (sequence 8)
Language
German
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146 lassezu gelten al» äquivalente Herabsetzung für 'die Mehreinnahmen de- Jahres 1866. Bei der Dringlichkeit de- Gegenstandes und in Anbetracht des llmstande», daß schon viel -teil versäumt worden, sei der löbl. Borst, der B,-B. anfzufordern »och vor dem I. Juni 1868 die abgeändertcn laten der LuIt.Gcm. Repr. gef. vorzniegen Zur Bermindernng von Mißverständnissen sei nun noch erwähnt, daß sich die Herabsetzung der Gebühren eu erstrecken hätte auf a) die Becrdigungsgcbühren bi die Gebühren für den Lcichenn'mzcn mit Deevrirung c» die von Grabhügel» 6, von den gewählte» Grabstätten o» von Aufstellung der Grabsteine Zum Zchlnsie sei noch erwähnt, daß cs wünschcnswcrth erscheine, daß die Rechnungen der B.- B. früher vorgclegt würden; und scheint cs der Lonunisiion bei der übersichtlich und gnt eingerichteten Buchführung der B.-B. vollständig ausführbar daß die Rechnungen 4 Wochen nach Jahresschlnß vorgclegt würde». Es. resuinirc» sich »nn die Anträge der gefertigte» Conunisiion dahin. 1) Es sei einem löblichen Borstande der B.-B. zu erklären, dah er mcht^bcrechtigt war einen Reservefond unter dem Name» Grüftcaisia anznlegen, nachdem dieß jedoch bereits geschehe», sei er aufzufordern, einer löbl. Eultns Gem. Repr. die Anzeige zu erstatten, auf welche Weise dieser Reservefond nutzbringend angelegt ist. 2) Der löbl. Borstand der B. B. sei anfznfordern, jedcSmal gleich nach Zahresütiluß sobald ilun die Bilanz des verflossenen Sabres vorgclegt ist. die fäilennige Prüfung dieser Rechnung vorzunehmcn und »»verweilt an die Aendernng der Gebühren zst gehe», die nach 46 seiner Statuten vorgeschriebe» ist. ~4) Der löbliche Borstand der B.-B. sei anfzufordcru, als Aeqnivalent für die Mehreinnahmen des Jahres >866 eine 2t»",ge Herabmindernng der nachfolgenden Gebühren. a> der BecrdiMigsgebührcn die K. -'Jo. $. 42, K. .4.4 und .44 der Ltatnten normirt. I>> der Gebühren für hen Leichenwagen mit Deeorirung K. 46 der Ltatnte». C) der Gebühre» für gewählte Grabstätten »ach «f. 4<» der st. <Ii der Gebühre» für Aufstellung der Lcichensteine 8- 42 ». K. 44 der st. oi der Gebühre» für Grabhügel tdic in den Statuten nicht normirt sind!» auf die Dauer eines Jahres und zwar vom I. Juni 1868 an bis l. 3uiii l 86'.» eintrctcn zu laste». 41 sei der löbl. Borstand der B.-B. zu ersuchen die Borlagc der Jahresreciinnng 4 Wochen nach Jahresschlnß zn ermöglichen. 7>i die Genehmigung der Rechnung pro 1866 und die Anerkennung deren Richtigkeit sei einem löbl. Vorstände der B.-B. nach Ausführung des erwähnte» I. und 4. Antrages anszusprcchcn. Locales. *.4.* -Litzung dcr Prager Cultutz Gemeiildc-Rrpräsen« tanzain 21. Mai 1^67. Beginn '/. l t amvesend 12 Bkitglieder inclusive Vorsitzenden. Bor Allem macht der Vorsitzende mehrere Mittheilungen unter denen solgendk als die beinertenSwerteste erscheint. Herr Jg». Gtrstl hat uäbmlich die Erklärung abgegeben auf seine Stelle als Eaffier beim Armemvcscn zn resignire», ohne jedoch »nS der Ar»nenkommisiion zu scheiden; a»cb ist derselbe der richtigen Anschauung, dah da« Buch von den» Eaffier ver i>r. E. G. R. zn sühren »väre. Die Resignation soll nach Borschlag des Vorsitzenden der Armenkommnsion zur Kennlniß gebracht und diese ersucht werden die nöthigen Antrag'zu stellen. Wa hl e spricht für dir Eoncrntration der die Gemeinde delreffendeu Angelegenheiten, un Amte der isr. (5. G. R. nnd betont wie sehr eS den Armen beschwerlich wird, erst da» Lokal de» vom Gemcindehanse ferne wohnenden Eaffier» Hm. Gerstl ausfindig in machen, dessen Rezitation er auch durch GeschästSrücksichten zu entschuldigen sucht. Dieser Mittheilung *) § 46. Änderung der Gebühren. Dir Taxen sollen jede» Jahr nach dem Abschlüße der Jahre»rechnung normirt werden, und zwar: wenn die Einnahmen größer al» dir Ausgaben sind, so hat für da» nächste Jahr rin Squivalrntiv Prrcrntualnachlaß von den Gebühren stattzufinden und vice versa müssen bei einem Deficit dir Gebühren percentualiter erhöht werden. ging die Verlesung eine» Statthalter« Erlaffe» in Betreff der Meisel- Synagoge voran, der al» religiöser Körperschaft, die angesuchte Bildung eine« Synagogenvereine» nicht gestattet wurde. Hierauf erfolgt durch Herrn Feigl die Verlesung des Berichte» über die Rechnung de» Armenwesen» pro 1867. Verausgabt wurden für Verköstigung der Festtage fl. 1491.46 kr. Spenden verliehen; an Durchreisende st. 723.30 kr. Spenden verliehen: an Prager fl. 3256.20 kr. Spenden verliehen: an einige Waisenkinder fl. -22.96 kr. Verköstigung der Thalmud Thora Schüler fl. 36 . st. 55-20.92 kr. Ter Bericht wird für richtig erkannt und angeiiommen. Hieraus wird da» Gesuch der Direktion.de» »vieuer Taubstninmen-Jnstitm» um Subvention vorgelksen, — worüber sich einige Debatten entspinnen, die zum größten Theile für dieselbe sprechen und der Betrag von 100 fl, ö. W. (auf Antrag deS Vorsitzenden) al» Subvention beschloffen. Nachdem nun da» Verlesen de» Berichte» über die Rechnung de« Armenin» siitnte» vertagt wird, erfolgt die Verlesnug de» Berichtes über die Rechnung der Beerdigungsbrüderschaft pro 1866 (den wir Seite 144wortge» treu bringen und für die Mitglieder der Chewra Kadischah von großem Jnteresie.sein dürste,) der von den Herren Dr, Gitschin und Adolf Schwaab abgefaßt ist. Wahle erklärt vor Allem den Begriff Grüftenkaffa, der in den Statuten nicht erwähnt wird, damit, indem er bemerkt, daß sie Hrn. v. Porthtim ihr Dasein verdankt. Redner stellt den Antrag, der Bericht sei dem Borstaude der Beel-igungobrnderfchast zur' nochmaksgen Prüsnna der Anstände zn übergebe» und von ihr eine Herabmindernng der Gebühren zu verlangen. Gitschin glaubt, e» liege im Geiste de« Berichte», daß diese Herabmiudekung vom I.Jäner 1867 eintrrten sollte, nnd fordert, daß die Brüderschaft die Taxen mit -20% herabsetze, indem da» Publikum schon im Jahre 1867 berechtigt war, eine Minderung zu verlangen. Schitz spricht sich gegen den Antrag Wahle'» ans, indem er die Frage answieft: Was soll der Vorstand äußern, soll er sagen er habe Ilnrecht gethan? Es steht in den Statuten. Wenn die Einnahme» größer sin», so wird man auch die Taxen mäßigen die Repräsentanz hat anfznfordern, statutenmäßig die Ermäßigung'vorznnehmcn. Bezüglich der Grüftenkasta, wendet Redner ein. daß eine solche in den Statuten gar nicht vorkomme und sollte der Raine dieser Kassa erst nachgewiescn werde» Wahle findet auffallend, daß der Antrag nicht im vorigen Jahre von der Repräsentanz gestellt »vnrde, indem zur selben Zeit auch ein lleberschuß von 2000 fl. vorhanden war. Präses replicirt, daß man bereits im Jahre 1867 bei der Prüfung der Rechnung vom Jahre 1861 und 65 die Anfrage erhob, wozu die Grüflenkasia existire, nachdein diese mit dem Reservefond,*) identlsch ist nnd bis heutigen Tag diese Frage ungelöst blieb und in Folge dcflen ja nicht einmal die Rechnung von 1864 nnd 65 erledigt ist. Schitz weist daraus hin, daß Herr OscrS obwohl >. Vorstand der Beerdigungs- Brüderschaft sich an der Debatte nicht betheiligt, was nichts Andere» sagen will, daß er mit d:m EommiffionSantraze ttbercinstimme. Schwab verwahrt sich gegen die von Wahle beantragte Vertagung. Ein flagranter Jrrthnm meint er, kann in seinem Berichte nicht stattsinden, sonst würde er von den der Sitzung beiwohnenden Vorstehern der BeerdignngSbrüderschaft beanständet oder wenigstens gerügt »veedcn. Feigl beantragt die Herabsetzung der Gebühren den lteit Juni vorzunehmen. Oser» für den 1. Juli. Schwaab ist für möglichste Kürze des Termins, da die Arbeit eine unbedeutende ist. Der VertagungSantrag wird zur Abstimmung gebracht und fällt» alle übrigen Anträge der Eommiffion werden mit Weglaffung des ZcillrrmineS, von welchem an der Gebühr Tenttnif geändert werden soll angenommen. (Schluß d. Sitzung 12 Uhr.) *) K»6.der Statuten lautet: Zar Bildung eines ReservefondeS dürfen jährlich -400 fl. sage vier hundert Gulden ö. W. erübrigt werden. Der Reservefond soll vorzugsweise znm Ankazif eines Grundstückes behufs Anlegung oder Erweiterung des Friedhofs verwendet werden. Zu einer ,e..?erweitigen Verwendung ist die Zustimmung dcr CultuSgemeinderevrä »tanz erforderlich^ Selbstverständlich sind kie Zinsen des Refervegomu* -4- ' -sende Einnahme cinzustellrn. * r' L<0tversamml>lilg. Am 16. o. M. nachmittag» fanden sind auch mehr als 70 Lehrer zumeist Schulen aus dem Lande in Böhmen angehörig, zusammen; nnd nachdem einige Zeit unter gegenseitigen Begrüßungen verstrichen war, ersuchte Herr Klei» Oberlehrer au» Pilse» und Präses de« prov. Limite» die Versammlung, die Verhandlungen zu eröffnen. In kurzen kräftigen Worten berichtete Herr Klein über da» Zusammentreten und die bisherige Wirksamkeit de» Eomite», und wie dasselbe seine Aufgabe als beendigt ersehe, sobald ein Lchrervercin constituirt sei. Nun erlaube er sich, an die Versammlung folgende zwei Fragen zu stellen. 1. Ist ei» Verein jüdischer Lehrerin Böhmen wünschenSwerth?2. WaS ist der Zweck diese» Vereine-? Die erste Frage wurde einstimmig bejaht, über die zweite entspann -fich-eine lebhaftere Debatte, welche sich darum drehte, ob die Festigung dcr Stellung der Lehrer in Verbindung mit der Versorgung dienstunfähig gewordener Lehrer, der Lehrer-Wittwen und Waisen oder ob die Hebung der Schule durch Verbesserung des Unterrichte» dcr wesentlichere und erste Zweck sei. Harte, wenngleich vielfach verdiente Anklagen wurden gegen manche Gew indevorstande geschleudert, bei denen rin unterlasienk« Kompliment zur Kündigung an den Lehrer genüg« und die Winkelschulen hegen und pflegen, um da« traurige Wanderleben de» Lehrer« nicht zu Abschlüsse und de» Ldhrer nicht zu gesicherter Stellung gelangen zu kaffen wie oft ganz unbefugt« und unbesähigt« Individuen in Halten zahlreich besuchter Winkelschulen unterstützt werden, wie z.

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