Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 2 (1868)
- Issue
- 6 (7.2.1868)
- Date
- 1868-02-07
- Page
- Seite 23 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Die jetzt vorliegende Position giebt mir Veranlassung, Ihre Aufmerksamkeit auf eine Angelegenheit zu richten, die in diesem Hause schon oft, wohl alljährlich, Gegenstand einer ausführlichen Diskussion gewesen ist, welche von der Majorität de« Hause« stet» zu Gunsten der — Beteiligte» entschied«!» 100&ttr,״titr bi« jetzt noch immer׳»rfWgfpy gewrsen ift; ich meine die Anstellungs-Fähigkeit meiner Glauben»« genossen, der Juden, in den Ressort« des Herrn Justiz-Minister« sowohl, al» de« Herrn KultuS-MinisterS. Meine Herren! Glau« ben Sie nicht, daß ich diese Frage jetzt in ihrem ganzen Umfange etwa zu behandeln gedenke, ich werde mich streng an die vorliegende Position und an die Grenze halten, die sie mir vorschreibt. Ich werde mich über da» Justiz-Mknisterium hier nicht oussprechen, « einmal, weil e« eben nicht zur Sache bei dieser Position gehört, zweiten», weil ich e» bei der früheren Berathung de» Iustiz-Etatunterlassen habe, darauf zUrückzukommrn, einzig und allem au» der Rücksicht, weil der Herr J»stij«Minister bei seiner noch kurzen Amtsführung diese Frage vielleicht noch nicht in Erwägung gezogen haben mag. Es wird sich Gelegenheit finden, auf diesen Gegenstand in weiteren Umrissen allerding» noch später znrückznkommen, nnd da behalte ich mir das Wort vor. Mein« Herren! Ich gehe also über zu einer Klage, und zwar zu einer bitteren Klage über da« Kultu«-Ministerium. Ehe ich mich aber dazu wende, will ich eine angenehmere Pflicht für mich erfüllen und dadurch auch,zugleich eine Ehren» schuld abtragen, jit welcher ich mich dem Herrn KultuS-Minister gegenüber verpflichtet fühle. Sie erinnern sich wohl — die älteren Mitglieder diese» Hause- —, daß ich im vorigen Jahre bei Gelegenheit der Diskussion über die Universitäten, die Universität Königsberg zur Sprache brachte, bei der statutenmäßig Juden sowohl al» Katholiken von dem Lehramte ausgeschlossen sind. De* Herr Kultus-Minister erklärte damals, daß er auf seinem früheren Standpunkte jetzt nicht mehr beharre, und er gab mir die Hoffnung, daß sich diese Angelegenheit in günstiger Weise ändern werde. Ich habe ihm damal« gelobt, wenn das zur Thatfache würde, ihm die gebührend« Anerkennung auszusprechen. Ich chue da« hiermit, meine Herren. Ich bin dem Herrn Kultu«« Minister zu danken schuldig für die Bemühungen in dieser Beziehung. Hat e« auch vielleicht langer, als ich erwartete, gedauert, so ist e» doch jetzt dahin gekommen, daß jener Paragraph der' Statuten der KönigSberger Universität, welcher weder Inden noch Katholiken zu Lehrämtern zusieß, jetzt nicht mehr existirt, und da die Kabinet«-Ordre, die sich darauf bezieht, so weit mir bekannt, nicht zur Oeffentlichkeit gelangt ist, so erlaube ich mir. Ihnen dieselbe hiermit vorzulesen: ״Auf Ihren Bericht vom 3. o. (Oktober 1867) ge« nehmige Ich hierdlkrch, daß bet der Universität zu Königs« berg unbeschadet ihre« evangelischm EharakterS auch Nicht« Evangelische al« Privat-Dozenten in der juristischen, medt« zinischen und philosophischen Fakultät zugelassen, und im Fall de« konkreten Bedürfnisse» al» Lehrer ausnahmsweise angestellt werden dürfen. Baden-Baden, den 14. Oktober 1867. ' (gez.) Wilhelm. (mj v. Mühle*._ ־׳יי ' Ich »Wf «fö^M'tzdllM'MKHf'destf'Httrn Minister für fchie Bemühungen DankäuSsprechen, wobei ich allrrding» nicht d<N Wunsch unterdrücken ktmn, daß diese prinzipiell so wichtige Brrfügung etwa» weniger verklausulirt wäre. Ich glaube aber, Mir Herr Minister wird sehr bald Gelegenheit haben, durch eine dyn Prinzip entsprechendes Thatsache eine allgemeinere dankeüde Aberkennung zu finden, da, soviel mir bekannt ist, bereit» ein Antrag der KönigSberger Universität vorliegt, einen sehr befähigt«/ jüdischen Arzt zum Professor in der medizinischen Fakultät rm-frnennen. * Meine Herren, nachdem ich diese mir wirklich angrneh^ Pflicht erfüllt habe, komme ich nunmehr zu einer bitteren Klage gegen den Herrn Minister. ES betrifft diese die Nicht «Anstevung zweier jüdischer Lehrer, de» Vr. IutrostnSki und de« Or. Warschauer an der Realschule in Posen. Bl« zum vorigen Jahre, meine Herren, hat der Herr Minister, trotz de» Artikel» 4 der Verfassung, der den gesetzlich dazu Befähigten in unserem Staate die Zugänglichkeit zu allen öffentlichen Staats-Aemtrrn gestattet,, tr^tz de» Artikel l2 der Verfassung, in welcher e» heißt: Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist von dem GlanbenSbekennmiß unabhängig; ich sage, trotz dieses Artikel» hat de4 Herr KultuS-Minister bi« zum vorigen Jahre angrstandrn,' Juden als, Lehrer an öffentlichen Schulen anzustellen. Als im vorigen Jahr« die Sache hier im Hause behandelt wurde, kam e»' zur Kenntniß de« Haufe«, daß der Kommissar des Herrn Kultus. Minister« in der Kommission sich dahin aoSgefprochen hatte, daß die früheren Gründe der Beanstandung nicht mehr Platz greifen. Die Beanstandung de» Herrn KultuS-MinisterS gründete sich stet« darauf, daß da» bekannte Juden-Gesetz vom Jahre 1847 noch iinmrr in Kraft fei, und daß demgemäß die Angehörigen der jüdtsehen Konfession nicht angestellt werden dürfen. Der Herr Re-