Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 48 (29.12.1867)
- Date
- 1867-12-29
- Page
- Seite 377 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Gegenwart. . 1 B» Mt Itck.cU•• I« M» rktkttUa. ’־rsraFä'^r״־ Berliner Wochenschrift für Jüdische Angelegenheiten. Freitag, Leu SS. November. c Jfo). 48. Lrßrr Iahrgaug. 1867. Mi Ä«h«l1r : Valtn, KSmgeberg, Posen, MeckI«t«g.Schwerm, Schwerin, Wien. — Kllrrotnr-Brricht. — Cm Palistina-Werk. — Da» Ler. HAtniß U9 Thristmthum» zmn Jndaithnm — Jakob Mose» Soldberg. — VrrWischlr». — BScherüsch.--nstratr.!' ״'* BetttU, 25. November. Endlich ist ein Bescheid in der vielbesprochenen König-brrgrr UniversitätSfrage eingetroffen. Es ist nunmehr gestattet, daß bei der dortigen Universität unbe« schadet ihreprotestantischen EharakterS auch Nicht« Protestanten als Privatdocenten zugelaflen und im Falle de« contreten Bediirfnifle» ausnahmsweise als Lehrer angestellt wer« den dürfen. — Wie die ״Nordd. Allg. Ztg." einst mitgetheilt, hatte der Kultusminister einen früheren Universitätsbeschluß auf Zulassung nicht evangelischer Docenten deshalb beanstandet, weil sie an mehrere Beschränkungen geknüpft sein sollte, namentlich die, daß zu den Stellen des ProrectorS, der Decane, der Vertretung im Herrenhause nur Evangelische getangeu sollten. Diese Bestim«, mungen, hieß e«, hätje der Kultusminister nicht, für geeignet er« ächtet, weil sie nicht klar getiuß, also zu Eontrovechn Anlaß' ge« bend erschienen, und weil eS nicht angemessen befunden werden lärmte, den Nicht.Evangrlischen, wenn sie zur Docenstrr zugelaffen würden, nicht auch die übrigen Rechte der evängelischen Docenten zu «rtheilen. — Jetzt sind dis! Nicht-Evgngelischen, also auch Zu« den zur Docentur wohl zugelassen,.׳ zur:Professur selbst solle» sie ccher nach diesem Bescheide überhaupt, nur ausnahmsweise ge« langen, :und unbeschadet deS protestantischen Charakterder Uni» versität. ' 4 Königsberg, 22. November. Die ״K. n. Z." schreibt: ES sollen bereits mehrere Gelehrte, die bisher durch den Zufall, daß sie Juden sind, daran verhindert waren, sich zur Habilitation an hiesiger Universität gemeldet haben. Ob und wann einmal einer, derselben ״ausnahmsweise" eine Professur bekleiden wird. — bleibt zu erwarten. A Posen, 23. Oktober. Wie in verschiedenen Blättern mitgetheilt wird, sind mehrere überwiegend katholische Gemeinden diesseitigen Regierungsbezirks von Seiten der betreffenden Polizei« anwaltschaft unter Anklage gestellt worden, weil die Mitglieder derselben am Buß» und Beilage Feld« und sonstige öffentliche Arbeiten verrichtet hatten. Nachdem^ der Polizeirichter die Ange« klagten freigesprochen, ist darauf von, der, Polizeianwaltschaft Re« curs eingelegt:und begründet gefunden worden. Die Angeklagten haben sich nun an den Erzbischof von Gnesey und Posen grwen« bet und ihn um Rach und Beistand gebeten. Auf diese Eingabe ist, ihnen von dem Erzbischof der Bescheid geworden, daßda-Ap, pellationSgericht, welche»- in. solchen Fällen die letzte Instanz, sei, Peni BlUNdsatz ausgestellt,, habe, daß der Buß« und Betrag für alle Coftfessiouen ein gebotener Feiertag sei und daß die den dieserhalb erlaffenen Verordnungen Zuwiderhandelnden ohne Rücksicht auf da« Bekennluiß bestraft werden müßten. Der Erzbischof giebt den Bittstellern schließlich den Rath, unter diesen Umständen von ihrer weiteren Vertretung in der Recurs« instanz Abstand zu nehmen, da die« nutzlos sei, und -nur weitere Kosten verursache, und spricht sein Bedauern darüber au«, ihneo nicht helfen zu können. (Mau rede nicht vou bestehender Ge« wiffen«freiheit. so lange solche Bestimmungen gelten.) Aus Mecklenburg-Schwerin, 24. Nevewber. von der bisherigen Praxi«, Juden nicht zu» Notariat zuzolafsen, ist zum ersten Male abgewichen, indem einem jüdischen Advokaten der Betrieb der Notariatspraxis gestattet worden ist. Die Verband« lungm i« Reichstage scheine« also nicht ganz ohne Eindruck ge« blieben zu sein. 8. Schwer»», 25. November. Folgendes ist der Wortlaut de« Schwerinischen Reskripte« au den «gern Ausschuß vom 1. November 1867 ״betreffend die rechtlichen Berhältniffe der Juden." , >! ״Fr. F. Unfern rc. Die Bes chränkungev. welchen die jüdi« $wa HchWben«genossen in sichern Landen hinsichtlich ihre« Nah» ruugsbetriebe« und insbesondere hinsichtlich ihre« commercielle« und gewerblichen Verkehr« zur Zett noch -unterliegen, find neuer« ding« in Beranlaffuog der allgemeinen Bestimmungen der Ber« faffung de« tiorddeutschen Bundevon uns einer besonderen Er« Wägung untertzpgea worden. Wir .find dabei zu der Ansicht ge« laugt, daß diß. noch bestehende AuSfchlleßuog der Juden von de» Erwerbe liegender Gründe, von dem!Erwerbe de« Bürgerrecht« in den Städten und, von der Theilüahme an den Handel«« und , HandwerkS-Corporationen dem heutigen Bedürfniß nicht mehr ent« spricht, und haben daher den im, Anschlüsse beifolgenden Gesetzent« Wurf ausarbeiten laffeu, durch welchen in diesen Beziehungen die thunlichste Gleichstellung der Jude« mit Unfern christlichen Untere thanen herbeigesührt werden soll. Seine Königl. Hoheit der Äroßherzog von Mecklenburg-Etrelitz haben sich mit diesem Gesetz'Entwurse einverstanden erklärt, und fordern Wir euch nun« mehr auf, denselben Unfern getreuen Ständen auf dem bevorste« henden Landtage zur Berathung und Erllärung vorzulegrn. Die Entwicklung, welche die rechtlichen Berhältniffe der Ju« den in neuerer Zeit hier zu Lande genommen haben und der Zustand, in welchem dieselben sich gegenwärtig befinden, ergiedt sich aus der ebenfalls beifolgenden kurzen Zusammenstellung. Im Uebrigey dürfen Wir die hier in Betracht kommenden Gesicht«« punkte, sesme die für die Abänderung dieser Berhältniffe sprechen, den allgemeinen Erwägungen al« bekannt voraussetzrn und von «iner Molioirung der GesetzeS-Borlage Abstand nehmen, ^umal unsere getreuen Stände sich schon früher damit einverstanden-:»« klärt haben, daß die Rechtsverhältniffe der Juden einer. Mfehlichen jkegekung tm. Sinne der mehreren Gleichstellung!mit,'denjenigen ßer Christen bedürftig seien. Wir wollen.zu den einzelnen Be« Djmmuug(n de« Entwurfes - au» welchen sich von selbst ergiedt, L 48 1 -. - III ■