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Die Gegenwart · 1867-07-19 · 29 (19.7.1867) · p. Seite 231

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
29 (19.7.1867)
Date
1867-07-19
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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valma V«hk»schrist Dr JMsch« Lag elrg mhatm. 331 r finden» nst st» »*gen inftfem Recht Haien, al« ja chet derarsigeu lande«herrlichen Verschreibungen die Berechtigung her ״Meder« eiulöftmg" sich wohl don selbst verstand. ]380. Bon Görlitz werden die Juden — nachdem fie daselbst kaum ein Jahrzehnt wieder gewohnt haben mögen, — von Rene» auSgewiesea. (Grosser n. 8.) r 1385. In Landsberg «. W., Frankfurt a. O. und König«, berg i. R. sind wieder ״jüdische Gemeinden" anzutteffeu. — Bon letztgenanntem Orte ist diese Erscheinung, nach den berichteten Gräuelscenen von 1351, freilich am auffallendsten. Aber sie ist wiederum sehr erklärsich, wenn man andrerseit« bedenkt, daß dazumal di« Juden auf dem platten Lande nicht wohnen durften und mtt Freuden dahin sich zogen, wo sie — sei es unter noch so harten Beschränkungen — sich nur redsich ernähren Tonnten, und mochten ihre Vorgänger daselbst auch noch so viel LeidSuud Jam« wer« ausgestanden haben. - 1390. Der Magistrat zu Görlitz ist bemüht, die letzten Spuren der ehemaligen Judengemeinde au-zurotijest, indem er — nach Grosser ״Geschichte der > Lausitzer" (Th. 1) — die Synagoge niederreißen und auf der Stätte de» jüdischen Be» grSÜnißplatze» eine Kapelle errichten läßt. <-׳ In demsel׳ beu ^tahre erläßt auch der ehemalige Kurfürst von Brandenburg und minmehrige König von Böhmen, Wenzel I., -,״gedrängt (wie erjagt) von den vielseisig bei chm angebrachten Klagen über den Wucher der Juden und derm Druck auf ihre Debitoren," — die bekannte Verordnung, welche .»alle Diejenige», so von Juden Darlehen besitzen, von der Verpflichtung, dieselben, zurllckzuzahlen, unter der Bedingung freispricht, daß sie 15 Prozent von jeder Schuld an de» König» Schatzmeister zu Prag entrichten^" (Bergl. die ״LebenSgesch. de- König» Wenzel", von Pelzrl,) — Ge« nannte« Jahr soll endlich (nach Pelzel) auch dasjenige gewesen sein, in welchem zu Prag, — hervorgerufen durch die Anklage, die Juden hätten den katholischen Klrru» insultirt, — da- Ghetto eingeäschert und dessen Einwohnerschaft zum großen Theil hingeschlachtet worden. 1399. Die Judenschaft in Fpupk-furt a. d. Oder er« hätt vom dasigen Magistrat einen Platz zur ״Anlegung einer Be« gräbnißstätte" angewiesen. (Da» Nähere hierüber bringen unsere ״Historische Notizen" in Nr. 25 diese» Blatte«.) 1415. Al« Kaiser Sigismund de« Fürsten Friedrich von Hohenzollern (Burggraftn von Nürnberg) die Kurmark Brandenburg cedirt, spricht er ihm — in dem hierüber aufgenommmen Bertragsprctokolle^- ausdrücklich auch da« Recht zu, ״die Relchüabgaben von den Juden zu erheben", legt ihm aber auch die besondere Pflicht auf, ״den Juden Schirm und Schutz zu gewähren." 1423. Landvoigt Pvlenz erweist sich sehr tolerant gegen die (wieder zu einer Gemeinde angewachsenen) Juden von Lucka u, indem er ihre alten Privilegien sancsionirt und ihnen noch obendrein ״Schutz gegen jegliche Bedrückung" versichert, — wenn sie nur pünktlich ihren Za-hlnngSverpflichtungeu Nachkommen würden. — Heber die letzteren war ein ״besondere« Abkommen" getroffen und tu demselben auch die Bestimmung vorhanden, daß in Zeiten der Noth, d. h. wenn die Stadt außerordentliche Steuern rc. an den Lande-Herrn zu entrichten hätte, jeder Jude zu dem dreifache» Beitrage eine« Bürger» verbunden wäre. — War hiernach der Jude in außergewöhnlichen Zeiten drei» mal so hoch besteuert al» der Bürger, so kann man hierin durchau» nicht« Befremdende» und Auffallendefinden. — Nach einer andern Version soll e» aber in dem erwähnten ״Abkommen" nicht ״Beittag" sondern ״Betrag eine« Bürger«" geheißen haben, wa« natürlicher Weise nicht ander« zu-erklären, al« daß in Zeiten de« Kriegejeder Jude, — der ja Nach/ den Landesgesetzen dienstunfähig war. — seine Person mit dem dreifachen Gckd« wercho eine« dienstfähige« lösen mußte. — klebrigen» war besagt«« Abkommen ״auf Kündigung für beide Parteien" abge״ schloffen und ist (nach Worb» u. A.) am Ende de« Jahrhundert« durch König Ladislaw ganz uüd gar ausgelöst worden. 1433. Bei den Hussiten-Einfäklen haben die Jude« der Kurmark gar viel zu leiden. Der Landesregierung ״anhängsich und tteu" sich erweisend, werden sie von ZiSka'S Banden arg gebrandschatzt. 1440. Friedrich II, (Eisenzahn) bestätigt die Jude» Brandenburg» in ihren alten Gerechttsamen und belobt öffrntlich ihr gute» Verhalten zur Zeit der PussitenstÜrme. ,, 14$}, Auf einem Reichstage in Frankfurt am Main er« scheint vor Kaiser Friedrich III. eine DepMasion brandenbur« gischer Juden mtt der Bttte um Erleichterung der auf dem Maarxn-Transtt lastenden Beschränkungen. — Nach Einigen soll jene Deputation von den Juden de« ganzen deutschen Osten» au«« gegangen und die kurmärkische Judenschast an derselben nur mtt 3—3 Mitglieder becheiligt gewesen sein.׳— Doch dem sei, wie ihm wolle, so ist e« gleich sehr zu bedauern, nirgend« angegeben zu finden, wie die Mission der jüdischen Deputirten ausgefallen. 1452. Wie. die Juden de» Süden» und Westen», fang« auch die im Brandenburgischen an, die üblichen ״besondem Abzeicheu" zu tragen, bestehend für die männliche« Individuen in einem fingerdicken und handbreiten Reifen von gelber Farbe auf der Brust", für die weiblichen dagegen in einem ״riufacheu blaugrftteifte« Schleier über Kopf und Schultern." — Da» ״Rad", der Erfurter ״hohe Hut" und der ״lange schwarz« Man« tel" von Frankfurt a. M. sollen hierzulande bei den jüdischen ' Männern niemals, oder höchsten» nur ganz kurze Zeit gebräuchsich gewesen sein. 1470t Da» Edict, wonach jedem deutschen Könige vom Tage seiner Krönung zum ״römischen Kaiser" ab da» R ech t zustände, ״allen Juden de» Reich» ihr Gut nehmen und sie selber — bi« auf «ine geringe Anzahl »ä mewarism — auSrotwp. zu dürfen," wird vom Kurfürsten Albsrcht (Achilles) dm Achen Brandenburg» kund gegeben. — Daß kein Kaiser von jenem Rechte in so ausgedehnter Weise, al» e» ihm verliehen war, Ge« brauch machte, darf wahrlich nicht erst gesagt werden. 1475. Au» den bayrischen Fürstenthßmern Anspach und Baireuth wandern jüdische Familien in» Brandenburgische ein und erhalten hier die Rechte rc. der längst ansässigm Juden. 1492. Auf Antrieb de« Kurfürsten Johann (Cicero) schließt der Magistrat zu Frankfurt a. d. Oder mit den dasigm Juden einen Vergleich ab, in welchem, dm Letzter» gestattet wird, ihre Häuser, — die theil« abgebrannt, theil» niedergeriffen worden waren — wieder aufzubauen. Dafür muß aber jchH Jude sich verpflichten, jährlich 10 rheinl. Gulden (oder 32 Schock Heller) au die Stadt zu enttichten. In der bett. Urkunde sind 6 Judm ausdrücklich benannt, nämlich; 1) Gußmann, 2) Abra- Ham, 3) Lolfmann, 4) Israel Backe, 5) Simon Lubow, 6) Echmul von Gerau. — Au» diesem NamenSverzeichMß aber, wie einige Schriftsteller thun, den Schluß zu ziehen, daß damals eben ntit diese sechs (und nicht noch weit mehr) jüdische Familien iu Frankfurt a. O. gelebt haben, will un» doch etwa» zu gewagt ' erscheinen. — Gern schließen wir un» aber der Meinung Anderer an, daß in jener Zeit, wie in andern kurmärkischen Städten, auch in Frankfurt a. O. die Juden ein Ghetto gehabt. Spieker,, der ebenfalls die« annimmt, beruft sich dabei auf

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