Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 3 (18.1.1867)
- Date
- 1867-01-18
- Page
- Seite 23 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Berliner Wochenschrift fir Jüdische Angelegenheiten. 33 eines zwiefachen Gegensatzes entwickelt sich danndaS Staats« und Rechtsleben der uothdürflig geeinigten deutschen Stämme. Auf der einen Seite der üppig wuchernde Trieb zahlloser Besonderheilen, deren jede nach breiter Ausgestaltung und selbständiger Geltung deängt; auf'der anderen das in der Politik freilich ohnmächtig "gebliebene und nur im Reiche geistiger Erkenntniß später glänzend verwirklichte Streben nach Universalität und KosmopolitiSinuS. Daneben der Gegensatz der aus dem LehnSwesen ent- | sprungenen monarchisch«aristokratischen Staatsgrundlage und des in dem Städtewesen zur ansehnlichen Entwicklung gelangten repu« blikanischen Genossenschaftsgeistes. Und als ob eS an diesem durch unzählige Nebenverzweigungen noch weiter verschlungenen Labyrinth von Gegensätzen nicht genug wäre, war dasselbe gleichsam gekrönt von dem SymboldeS tiefsten Zwiespaltes in der Weltanschauung deS deutschen Mittelalters, von den beiden im erbittertsten Kampfe sich kreuzenden Schwertern, die Gott gesetzt „zu beschirmen die, Christenheit/' dem Streite zwischen Kaiser und Papst, Kirche und Staatsgewalt, als deren Ausläufer die das deutsche Volk noch heute in zwei Lager theilende Kirchenspaltung am Ausgange deö Mittelalters anzusehen ist. So schroff nun aber alle diese Gegensätze unter einander erscheinen, so wurden sie auf dem Höhepunkte des mittelalterlichen Lebens noch weit Überboten von einem gemeinschaftlichen Gegensatz, welcher eine jede 'Seite derselben von einem eigenthümlichen Elemente deS germanischen Staats - und Volkslebens trennte. Wir meinen das Verhältniß des deutschen Volkes zu de» Juden, welche wir schon in der frühesten Dämmerung deutscher Vorzeit im Süden und Westen der deutschen Lande auftauchen und allmählich -längs des Rheins und der Donau, vom Elsaß bis nach Böhmen und Schlesien, zuerst im Gefolge der erobernden römischen Legionen, später als selbständig vordringende Pioniere einer hier unbekannten VerkehrSenltur festen Fuß fassen sehen. ES ist das Eigenthümliche dieses Verhältnisses, daß, je weiter zurück man die Wurzeln desselben auf dem geschichtlichen Boden verfolgt, desto weniger Anknüpfungspunkte für die später eingetretene feindselige Verwickelung gefunden werden. Der Jude, der, sei eS unmittelbar aus dem großen Weltgetriebe von Rom und Alexandrien oder aus Italien und Gallien, wo er unter römischer Herrschaft sich zunächst angesiedelt hatte, seinen friedlichen Wanderstab auf den Boden eines deutschen Gaues fetzte, kann zweifellos dein Germanen weder durch seinen Glauben, noch als Abkömmling der kaukasischen Race durch natürliche Idiosynkrasie, fremdartiger gegenübergestanden haben als ein Römer oder ein Spanier. Er redete die Sprache der letzteren, und wenn er sich auch in Lebensgewohnheit und Lebensgenuß, feinen orientalischen Ueberlieferungen treu, von den. Eingeborenen absondern mochte, so bestand doch andrerseits zwischen Juden und Germanen manche fast frappirende Aehnlichkeit der Naturansage, welche als ein Zug geheimer Sympathie bis auf den heutigen Tag die Inden aller Lander inniger an den Deutschen, als an den Romanen und den Slave» fesselt: Familiensinn, Achtung deS WecheS, Enifigkeit im Erwerb, dichterische Phantasie und Hang zu spekulativem Meditiren, der bei beiden Nationen die hervorragendsten Philosophen erzeugte. Die früher so beliebte Zurückführung deS mittelalterlichen Judenhasses auf Raeenfeindschaft kann sich hiernach an Haltlosigkeit nur mit der auS verwandter Quelle stammenden Behauptung messen, daß die Juden als Eindringlinge und Fremde auf deutschem Boden niemals das wahre geistige, und darum auch nicht das politische Bürgerrecht erlangen können. Der Jude fitzt nahezu so lange auf deutscher Erde, wie der Franke und "der'Schwabe; denn es ist urkundlich bezeugt, daß schon vor der großen Völkerwanderung ift de« rheinischen Römerstädten, z. B. in Köln im 4. Jahrhundert, Juden ansässig waren. Wären sie nicht als einzelne Colonisten oder in schwachen Häuflein, sondern, wie damals bei anderen Stämmen gewöhnlich, io großen Schaaren eingewaodert, und wären sie so beS Selbstschutzes mächtig gewesen,--so hätte ihr Schicksal in den Stürmen jener Zeiten sich ganz anders gestaltet. Trotzdem, oder vielleicht grrade wegen ihres vereinzelten und zerstreuten Auftretens, sehen wir sie unversehrt auS den fluchenden Wogen des Völkerzusammenstoßes wieder auftauchen und in der fränkischen Monarchie zu einer so ansehnlichen Stellung emporgediehen, daß, wie Bischof Agobard von Lyon bitter klagt, in den Städten deS Sabbats wegen die Wochenmärkte verlegt werden müssen, und Karl der Große seine diplomatischen Beziehungm zu den Kalifen von Bagdad durch jüdische Gesandten unterhält. In den Capitularien der fränkischen Herrscher und andere» RechtSdenkmälern jener Zeit wird des Juden vorzugsweise als deS Kaufmanns gedacht, er steht mit dem Lombarden, seinem Berufsgenossen, auf einer Stufe; denn er vermittelt thatsächlich den Welthandelsverkehr zwischen Orient und.Occident. Steht der Handelsmann bei einer vorzugsweise kriegerischen Nation auch nicht in hoher Achtung, so ist er doch nicht gerade gehässiger Geringschätzung unterworfen. So finden wir die Juden unter der fränkischen und sächsischen KbnigSdynastie in keinem andere» Ab« hängigkeitSverhallniß zu Kaiser und LandeSher-ren, als die übrigen Einwohner, und in ihrer Stellung als Handelsleute durch besondere Freiheiten in Bezug auf Zölle und Abgaben geschützt. Dies Derbältniß ändert sich erst während der Periode der Krenzznge, wo zum erste» Mal» im großen Maßstabe der religiöse Fanatismus gegen die Juden als „Ungläubige" entfacht wurde, und eine sociale Verwilderung »in sich griffe bei welcher die Existenz der Juden in dem christlichen Europa einer fortgesetzten Gefährdung auSgesetzt war. Don^ diesem Zeitpunkt an bildet sich in dem deutschen Staats- und Rechtsleben die eigknlhümliche Sonderstellung, das durch seine Beziehungen zu den oben charakterisirten Gegensätzen der mittelalterlichen Welt in mannigfachsten Abweichungen schattirte, oft kaum inenschenwürdige AuSnahmeverhältniß, in welches der Jude bis hart an die Grenze unseres Jahrhunderts sich eingeengt fand. Die Darstellung dieses Verhältnisses in den Hauptrichtungen des öffentlichen Lebens und im Zusammenhänge mit den politischen und rechtlichen Institutionen deS deutschen Mittelalters, ist die eben so interessante wie verdienstliche Aufgabe deS an der Spitze bezeichneten Werkes. Für die erschöpfende und einsichtsvolle .Behandlung dieses Gegenstandes konnte kaum eine geeignetere Kraft als die eines so eminenten Rechtshistorikers, wie Herr Stobbe, gefunden und gewünscht werden. Was den Werth des vorliegenden Buches aber über den einer bloS gelehrten Leistung erhöbt, ist der warme Lebenshauch menschlichen Interesses, durch welchen dem mit wissenschaftlicher Objektivität bemeisterten Stoff eine auf diesen G.ebietxn.seltene Anziehungskraft auch für den großen gebildete». Leserkreis verliehen ist. Der Verfasser, der, wie er uns in der Vorrede erzählt, schon seit dem Anfänge seiner umfassenden Studien in den deutschen'GeschichtS- und Rechtsquellen, die in diesen eben so zahlreich wie zerstreut Vorkommenden Beziehungen auf Judenverhältnisse sorgfältig sammelte und auf diese Weise ein viel vollständigeres Material aus einer großen Menge von Urkunden zusammenbrachte, als bis jetzt den Specialforschern zugänglich war, — er verstand es überdies eben sowohl die bekannten fundamentalen Werkstücke, wie die, von Andern vielleicht kaum beachteten, Splitter und Scherben, jedes an seiner Stelle eingreifend, zusammenznfügen und einen zwar schmuck-