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Die Gegenwart · 1867-01-18 · 3 (18.1.1867) · p. Seite 17

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
3 (18.1.1867)
Date
1867-01-18
Page
Seite 17 (sequence 1)
Language
German
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I SitfrtSUtt «tttiit jckc« (HttU*. WWctc»mW. Prri« »iatrijitrtuv tej, 6«r. lael. “ * -LL' tSÜäSSut «ab Post« Die Gegenwart. Wri«»«tßer L«r» tz« t.. viv|i ynmnwiiTVfC in. 3«fatiM^nH« fbt bit StcfjMltr *««t.Z«lr l1/« «r Berliner Wochenschrift für Jüdische Angelegenheiten. Freitag, -en 18. Januar. M. Z. > «rfler Jahrgang. 1867. Inhalt:. Zwei DebaUm über die Judenemancipation. -r- Sorrespondrnzen: Berlin, An« dem Nyrdwestm Deutschland«, Galizien, Prsth, Spanien. — VNssrnschasttiche»! Heine und da« Judenthum (Forts.). — Lileratnr-sSericht: Rerenfion.-Inserate. Zwei Debatten über die Smanripation der Inden. .... „Für Recht Und Freiheit sollte ich sagen; aber verständen da» die Menschen, dann wäre keine Roth und eS bedürfte der Rede nicht. Weil sie keinen Schwerpunkt haben, weder im Geiste, welches daö Recht, noch im Herzen, welches die Liebe ist, straucheln und fallen ge bei jeder Bewegung, führt sie jeder Schritt weiter von« Ziele, macht sie jede Erfahrung unerfahrener, ist ihnen jede Erscheinung fremd und erwachen sie jeden Morgen neugeboren. Weil sie den Bau der Menschheit nicht kennen, erscheint sie ihnen nur als ein Gemenge von Einzelnen, weil sie den Bau de» Staates nicht kennen, ist ihnen dieser nur ein Haufcn von mannichfaltigen Ansprüchen und Gelüsten, die alle nach Vorherrschaft streben und sich befeinden. Darum verwirrt so DieleS die > Sinne dieser armen Menschen, und fast zu grausam ist die Vorsehung, daß sie die Buße für Jahrhunderte der Schuld einem einzelnen Geschlecht? aufbürdct." Mit diesen Werten leitet Börne einen 1819 geschriebenen Aufsatz „für die Juden" ein. Ob wohl jener Edle eö für möglich gehalten hätte, daß seine Worte noch nach 50 Jahren in vollster Wahrheit würden nachgesprochen werden können? Fast 'möchten ww'S bezweifeln, leider aber ist eS so, ist eS heute, wie damals vor fünfzig Jahren. ES ist ein halb Mitleid, halb Ekel erregendes Geschäft, immer noch Reden über die Judenemanzipation halten und lesen I zu müssen; mitleiderregend, weil die heiligsten Rechte einer großen Zahl von Staatsbürgern, die nicht minder fähig, fleißig, opferfreudig, als ihre Mitbürger, immer noch vorenthalten werden; j ekelerregend, weil die Gegner, unfähig mit Bernnnft- oder Rechts« ] gründen zu kämpfen, immer nur Sophismen Vorbringen müssen. \ um ihre letzte Position zu halten! Tröstlich ist nur der eine Um« stand, daß die Debatten über diesen Gegenstand selber immer dünner werden, bi« sie — hoffentlich in kürzester Zeit — völlig verschwinden. Es dürfte vielleicht nicht uninteressant sein, die Debatte im Abgeordnetenhause vom 12. Januar c. betreffend die bekannte Sutro'sche und Philipson'sche Petition, mit der vom 24.—27. April und 10. Mai 1860 über denselben Gegenstand zu vergleichen. Damals wurde über diese Sache mehrere Tage lang verhandelt, diesmal. Dank einem gütiger» Schicksal, nur wenige Stunden. Beginnen ■ wir mit der Vergleichung der PetitioneU, und der Seitens der verschiedenen Minister und deren Cömmissarien abgegebenen Erklärungen. Die Petition vom 1. November 1866 lautet: Der Ober- Rabbiner Abr. Sutro u. s. w. wiederholen die nunmehr seit einer Reihe von Jahren dem Hause zugestellten Petitionen, durch welche sie die Intervention des Hauses zum Zwecke der endlichen Perwirklichung der Art. 4 und 12 der prenß. BerfassungS-Urkunde, der Ungültigkeitserklärung der der Verfassung widersprechenden Bestimmungen de» Gesetzevom 25. Juli 1849 und der Beseitigung verfassungswidriger Ministerial-„Rescr!pte" in Anspruch nehmen. Die Petition vom 6. Febniar 1860 lautete: Der Ober- Rabbiner Sutro in Münster hat Namen» seiner Glaubensgenossen in der Provinz Westphalen im verflossenen Jahre dem Hause der Abgeordneten eine Petition eingereicht, durch welche er die Ausführung der Vorschriften der BerfassungS-Urkunde in Beziehung auf Anstellung der Juden im Staatsdienst in Gemäßheit der AU. 4 und 12 der Verfassungs-Urkunde und Aufhebung verschiedener dem entgegensteheiider Ministerial-Rescripte bezweckte. Al» mit den Bestimmungen der BerfassungS-Urkunde nicht im Einklänge stehend, bezeichnet er folgende Rescripte: 1. ans dem Justiz-Ministerium: a) ein am 9. Oct. 1851 erlassene», wonach Juden von alle» Aemtern ausgeschlossen bleiben sollen, in welchen sie in die Lage kommen könnten, christliche Eide äbzuizehmen; b) allgemeine Verfügung vom 10. Juli 1857 (Justiz-Ministerialblatt S. 266) durch welche die Appellationsgerichte, um den Andrang jüdischer Aspiranten zu wehren, angewiesen sind, nur noch diejenigen jüdischen RechtSkandidatrn zur Prüfung für die AuScultatur und Beschäftigung bei den Gerichten zu;»lassen, welche^.mit Ablauf de» Winter-SemesterS 1857/58 daS Drionnium aeaci. abfclvirt hätten. 2. ein aus dem Ministerium für Handel und für Landwirth« fchaft am 6. Okt. 52 gemeinsam erlassenes Rescript, nach welchem Inden zwar zur Feldmesserprüfung und zur Vereidigung al« Feldmesser zugelasscn, aber ibjtfii vor Erthcilnng der Prüfungsarbeiten aci protocolluin bereutet werden solle, durch Prüfung und Vereidigung erlangte» sie keinen Anspruch auf StaatSanstellung und namentlich mache die Feldmesser-Prüfung nicht den Anfang zur Baubeamten-Laufbahn. 3. Ministerial« Rescript yom Jahre 53, wonach e« nicht angemessen erscheine, jüdische Baumeister im Staatsdienste zu beschäftigen. 4. Verfügung de» Kultus-Ministers vom Jahre 1851, wonach Juden an Gymnasien nicht angestellt weiden sollten. Diesmal gab der Regierung».Eommissar Geh. Rath Herzbrnchfolgende Erklärung ab, der Justiz-Minister würde nach wie vor keine jüdischen Richter anstellen, abed bei der Staatsanwaltschaft würde er Juden beschäftigen. — Man beachte die Worte wohl, eS ist nicht gesagt: . Der Justiz-Minister werve Juden al« Staatsanwälte anstelle» — das nicht — sondern der Justiz.Minister würde Juden bei der Staatsanwaltschaft beschäftigen. Diese Ausdrucksweise ist so unbestimmt wie möglich gel alten und man wird den Herrn Justiz-Minister in Zukunft! nicht

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