Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 50 (9.12.1836)
- Date
- 1836-12-09
- Page
- Spalte 397-398 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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397 39 sen, und deßhalb obige Bemerkung machte. Seit dex Zeit aber wissen wir von den Schicksalen der heil. Gefäße nichtmehr. — Josef Klein. Einiges über die bürgerlichen und religiösen Ver, HLltniffe der israel. Gemeinde in Dresdm. (Fortsetzung) Nun versammelten sich im Jahre 1833 die Stände wiederum. Ein Gesetzentwurf war .von der Regierung nicht vorgelegt worden, aber die israelitische Gemeinde brachte bei der ersten Kammer ihr Gesuch »um Gewährung gleicher staatsbürgerlicher Rechte mit Len christlichen Unterthanen» an. Prof. Krug, Abgeordneter der Universität Leipzig, bevorwortete die nungedachte (auch im Druck erschienene) Petition am 27. März 1833. Eine Deputation ward mit. der nähern Erörterung beauftragt und am 26. Juny desselben I. ward von der ersten Kammer einstimmig beschlossen, »die bishereige Gesetzgebung kn Betreff der Juden einer Revision zu unterwerfen und zur Verbesserung ihres bürgerlichen Zustandes und zur Beseitigung ihrer gegründeten Beschwerden ein Gesetz zu bearbeiten." — Vorzüglich hatten diö kräftigen Worte S. K. H. des Prinzen Johann, welcher unter Andern» erklärte, daß eS chm leid thue, in einem Lande zu leben, worin Einwohner noch n^ Gleichstellung bitten müßten, jenen günstigen Beschluß bewirkt. — Die Sache kam nach einiger, in der sachs. Landtagsordnung liegenden Zögerung in die zweite Kammer. Einer der aufgeklärtesten und unabhängigsten Abgeordneten, Herr v. Maier auf Liska, hatte hier das Referat übernommen und »n einem meisterhaft ausgearbeiteten Berichte die Ansprüche der Israeliten hervorgehoben, sowie alle Entgegnungen widerlegt Drei volle Sitzungen hindurch währten die Debatten, endlich ward der Antrag de- Herrn von Maier, welcher auf völlige bürgerliche und polit. Emanzipation ging, zwar mit 41 gegen 22 Stimmen (immer noch eine ansehnliche Minorität) verworfen, dahingegen ein Amendement des Abgeordneten Eisen stuck, welches mit dem Beschlüsse der ersten Kammer ganz conform war und nur noch den Zusatz hatte, daß das zu erlassende Gesetz auch auf die sittliche Verbesserung der Juden Rücksicht nehme, fast einstimmig angenommen. Als der Gegenstand nun wiederum verfassungsmäßig zur ersten Kammer gelängte, widerfetzte sich Bürgermeister Hübler jenem von der ander» Kammer beliebten Zusatze, aus dem sehr richtigen Grunde, daß die sittliche Verbesserung einer Rcligionsparthei nicht durch ein Gesetz angeordnet, sondern vielmehr nur Folge ihrer verbesserten bürgerlichen Lage seyn könne und werde. Jener Zusatz, in dessen Weglassung endlich auch die zweite Kammer willigte, ward daher beseitigt und ein sehr liberal abgefaßtes Schreiben, worin zugleich um sofortige Aufhebung derjenigen Bedrückungen, wozu es keines neuen Gesetzes bedarf, beantragt wird, gelangte von Seiten der Ständever, sammlung an die StaatSregierung. — Letztere hat seitdem auch, sicher« Vernehmen nach, eine« Gesetzentwurf ausarbeiten lassen und wird ihn der im Nov. d. I. wieder zusammentretenden Ständeversammlung vorlegen. — Außerdem sind Hit 1834 durch einzelne Ministerial - Verordnungen folgende Veränderungen eingetreten: 1) die Aufdingung von jüdischen Lehrlingen, sowie deren Lossprechung und weiteres Arbeiten als Gesellen, ist erlaubt, nur ist für jeden einzelnen Fall Bericht an die höhere Behörde zu erstatten; dieses muß aber stempel- und kostenfrei geschehen. 2) Die zeither von jedem Neuvereh, lichten zu zahlen gewesenen Kosten für die Concesskoa sind gänzlich abgeschafft. (Diese Kosten betrugen 30 bis 40 Thlr.) 3) Das Wohnen in den Vorstädten rc. ist — wenn die Polizeibehörde nicht in einzelnen Fällen Bedenken trägt — erlaubt. — 4) Die ehemalige Abgabe von 10 Thalern — für jede Feuersbrnnst ist aufgehoben, dagegen stellt die Gemeinde eine Anzahl Feuerlöscher aus ihrer Mitte, sowie auch die Militair^flichtigkeit der Jsrarliten seit vorigem Jahre eingetreten ist. (Mitglieder der Eommunal - oder Bürgergarde sind die hiesigen Juden bereits seit 1830