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Das Füllhorn · 1836-11-04 · 45 (4.11.1836) · p. Spalte 353-354

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Journal
Das Füllhorn
Volume
II (1836)
Issue
45 (4.11.1836)
Date
1836-11-04
Page
Spalte 353-354 (sequence 1)
Language
German
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> -UI. r '!l i nls ' Gin Ltitblstt» -zunächst ^Ür ü-»d über Israeliten.?tzro 46. /Bamberg- Freitag 4Movember 1SS6. Und »a« fordert der Herr von dir?-Par ander«, als — Rrchlthna, Mikd« lieden und in Mer Venmth wandeln vor Id«, dem Sangen, deinem Sötte. ,l>i >'»t »» > ,>> . «öch«. .-1 ,r l? F r o m «et Siehst ein.HoÄeHaiü d> Sth' hinein'»« beten'. n. ui« hn stehe«, '' .1., ' Nimmer sonst »ird dir'«'ergehe» , . ' Lohl i« ««gst und Röthen. e.» -s . Hörst du eine« Armen -sehen. - Und sein brünstig stallnr, ' ^K«l«M, ihm Hilsdeich beftnsieh«», < Liüst du Svtt ^falen. Siehst du deinen vmder leiden, Deinen Nächsten schmachte«, Eile, eile, hilf in Zeit« ,u« de« H«,lüch»..Schachte«! >> >: » . » t Hörst du Schauergkocken hasten, 'Die »u» Nicht»!«- lad«-'! «ch! last dein Sedet «schale«: Her», de« Sünder Suade»!' I.. Nosenfeld. Orr »eugste Zustand der Juden im russisch,u Kaisersta-tr. (St. Petersburg, im September.) Während man in mehreren Staaten von Mittel - und Westen« ropa Noch fortdauernd befthäftigk ist, die Schwierigfettender Aufgabe zu lLftn: solle« die Juden rmanzipirt und ihnen gleiche bürgerliche Rechte mit den übrig« christlichen Vevblkerungtklaffen zugestanden werden, oder sollen sie, wie Jahrhunderte zuvor, auch noch künftig tu der bedrängtesten Beschränkung und Ausschließung voll diesen Rechten verbleibe«? — «LH» rrnd ein ssHeil der Gesellschaft tu diese« Staaten -sich mit'dem «ärmsten- «enschenlie-endsten IntrnGe dieser wichttgm Angelegenheit annimmt, ein anderer Lheil derselben aber mit dem unduldsamsten Eifer fle auch «och in der Folge von diesen gesellschaftliche» Rechten ausgeschlossen wissen will , ist Mau bet u«S in Ruß» kand, ohne" aste- Aufheben und ganz in der Stille darauf bedacht gewiesen , ihnen durch die Hervorrnfung eines neuen < ihr« kirchlichen, bürgerlichen und Familken-Berhältnisse festbesttmmenden Statut- «ine Verfassung zu geben, welche diese- Volk, wen« eS nur selbst diesen Bestimmungen nachznleben wünsch« wird, nicht nur de« übrigen VoklSständen gleichstem, sondern ihm auch einen sehr ehrenvollen Standpunkt in der Gesellschaft anwelSt. Da- Reglement über die künftige Judenverfassnng in Rußland kann alS die wichtigste Erscheinung angesehen »erden, welche di« Gesetzgebung dejüngstvergangenen Jahr-, in den erlassenen verschiedenen Ständebestimmungen de- Reichs, bei unS in- Leben rief. Aas höchsten Befehl de- Monarchen ward für diesen Gegenstand ein besondere- Eomitb berufen, daden Entwurf dafür erst fertig«, nachdem «S mit gründlicher Umsicht alle geschichtlichen Verhältnisse der Jude«, alle früher in Rußland für sie erlassmen Gesetze dnrchgesehen, geprüft, mit ihrer derzeitigen sozialen Stellung und bürgerlichen Verhältnissen bei unS kombiuirt hatte. Nachdem darauf da- Reglement die Revision de- Reich-rachpas-

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