Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 30 (22.7.1836)
- Date
- 1836-07-22
- Page
- Spalte 237-238 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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237 würde der geprüfte, zur Abhaltung der Kinderlehre« ta der Synagoge *) ausgestellte Religionslehrer eher im Stande seyn, unter Aufsicht dezuständigen Rabbineralljährlich vier bifünf Reden zur Belehrung und Erbauung einer Landgemeinde abzujhallen. Wir wissen nicht, ob in dni andorü Kreisen ähnliche Anträge gestellt und wie fie gewürdigt worden sind **),!oder ob eine derartige Ei<richt«ng, wie bei der Synohe de- Rheinkreises, freiwillig in die künftige Kircheuverfassung ausgenommen worden ist. Noch weniger kann vorau-gesagt werden, welche- Schicksal diese Frage bei der zu erwartenden General, Synode haben wird.. Dem mag aber seyn, wie ihm wolle, die Antragsteller sind von keinen niedern Absichten an, getrieben worden, eS hat sie nicht Eigennutz dazu bewogen; denn sie haben für ihre Bemühungen keine Remuneration verlangt, auch nicht Egoismus, dmn sie wollten sich auf eine neue Weise den Rabbinern unterordnend sie haben dabei auch nicht die Hebung ihre- Standes beabsichtigt, denn dieser ist, Dank unserer erleuchteten Staatsregierung, besonders der der Elementnrlehrer, ganz dem christlichen gleich gestellt; dagegen aber haben fie sich einer großen Verantwortung vor Gott und der Welt dadurch aussehen wollen. Nur der verwaiste Zustand ihrer Gemeinden und der schmerzliche Gedanke, ihre der Schulpflichtigkeit entwachsene Jugend in religiöser Beziehung völlig sich selbst überlassen zu sehen, hat ihnen den gewiß ver- *) Zur Vermeidung aller Störungen könnte die «on der k. Regierung de« Rezatkreisr« hiebei gemachte Modifikation, daß nur jene Lehrer, welche wenigsten« die Note »gut« sich.erworben, die Kinkerlehren in den Gvnagogen halten dürfen, auch auf den fraglichen Fall angrwendrt werden. (Liehe Arei« > Jntelligenjdlatt für den Rezatkrei« v. I. 1830. Stück 6. S. 102.) ") Lei der Synode de« Obermainkreisr« trugen die Rabbiner einstimmig darauf an, die Religion«lehrer Vorträge an den Tabbath- und Feiertagen, unter Leitung der zuständigen Rabbiner, halten ,u lassen. Unterzeichneter hat diese Anordnung schock längst in seinen Filial-Synagogen getroffen, unb^ä-t in neuerer Zeit besonder« die »Stunde« der Andacht« hiezu benutze«. D. Red. 23« zeihlichen Wunsch eingesiößt, mit ihrem schwachen Pfunde wuchern zu wolle«. Getrost können sie sich daher selbst das schön» Zeugniß geben, hierin ganz nach de« Grundsätze wahrer Israeliten gehandelt zu haben, der da lautet: All' dein Thun sei zu Ehre« de- Namen- Gottes. (Pirke Aboth.) A. K. Zur Tage-geschichte. (Bayern.) Seine Majestät der König haben Sich unter'« 21. Juni l. Js. allergnädigst bewogen gefunden, dem Anton Nathan Freiherrn von Rothschild zu London das Ritterkreuz dek. CivklverdienstordenS der bayerischen Krone zu verleihen. _ (Reg. Bl.) (Frankfurt a/M.) AuS dem vor Kurzem im Druck erschienenen zehnten Bericht über den Bestand und Fortgang des Vereins in Frankfurt aM. zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen (1834—35) geht hervor, daß der Verein 374 israelitische Jünglinge bei der Erlernung von Handwerken unterstützt hat, und daß von diesen 180 aus dem Großherzogthume Hessen, 61 audem Kursürstenthume Hessen, 30 aus Hessen-Homburg, 4S aus dem Herzogthume Nassau, 12 auS dem Königreiche Bayern, und 42 aus Frankfurt gebürtig sind. (Stuttgart, 11. Juli.) Das heutige Regierungsblatt enthält eine Bekanntmachung des Ministeriumdes Innern, wonach den angestellten oder künftig anzustellenden Rabbinern der Rang gleich den christlichen Ortsgeistlichen in der 8. Stufe der Rangordnung,-jedoch mit der Einschränkung angewiesen worden ist, daß sie in allen Fällen, wo sie mit christ, lichen Geistlichen der genannten Kategorien zusammen z« wirken oder zusammen zu erscheinen haben, diesen, ohne Rücksicht auf Dienstalter, «achgehen.