Mannheim
Compact Memory

Das Füllhorn · 1836-03-25 · 15 (25.3.1836) · p. Spalte 97-98

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Füllhorn
Volume
II (1836)
Issue
15 (25.3.1836)
Date
1836-03-25
Page
Spalte 97-98 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4889117-4929679-4929847--335-4889395
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Xro. IS. 1836. Gin Leitblatt» zunäch^^ür und über Israeliten. Bamberg, Freitag 25. März Tugend rettet vom Tod«. Salomo». Das Stärkere über dem Starken. (Talmud.) Zehn starke Dinge nenn' ich dir, wovon Stell eines stärker, als das and're ist: Den starken Felsen sprengt de« Eisen« Wucht, -- Das stark« Eisen macht das Feuer weich. Da« starke Feuer löscht da« Wasser aut? Da« starke Wasser trägt die Wolk' im Schoo-, Die starke Wolke, sie verweht der Wind, Den starken Wind nimmt in sich auf der Leib, Den starken Leib erschüttert leicht die Angst, Di« starke Angst scheucht leicht der Wein hinweg. Den starken Wein entkräftet leicht der Schlaf. Doch stärker noch, alt All«, ist der Tod, Und ihn besiegt der Tugend heil'ge Macht. T. Steinhard. Der Widerspruch. Herr v. Rotteck sagt in seiner allgemeinen Geschichte,Band 6. S. 238: »Unter allem Druck gelangten gleichwohl die Huden (im Mittelalter) fast allenthalben zu viel beneidetem Reichthum. Ihre THLtigkeit in Handelsgeschäften, von welchen der Geist der Zeit und die Tyrannei des Feudalwesens die europäischen Völker abhielt, bewirkte solches. Der Handelsgewinn ist immer desto größer für die Einzelnen, je weniger Theilnehmer sind. Auch Ungerechtigkeit, böser Wucher und alle schnöden Künste der Habgier mochten dabei wirksam seyn. Aber das Gesetz des Rechtes ist ein allgemeines oder keine-, und zu gesellschaftlichen Pflichten nur verbunden, wer als Mitglied der Gesellschaft geachtet wird. Die Juden, welchen kaum eine Gemeinschaft der menschlichen, geschweige der bürgerlichen Rechte zugestanden wurde, konnten auch von solchen Pflichten gegen ihre Dränger sich befreit glauben: und überall wird verworfen werden, wer als verworfen behandelt wird." So Rotteck, der Geschichtschreiber. Wie aber Rotteck als Berather des Landtages? Da wird man keine Spur der hier aufgestellten Grundsätze gewahr — und Allesollte hinsichtlich der Juden beim alten Schlendrian bleiben. Herr v. Rotteck sucht seinen Rückzug von dem Prinzipe des Rechtes und der Freiheit durch den Willen derer, die ihn gewählt, zu decken. Wer erkennt hier nicht die Ausflucht? Nicht das Borurtheil, nicht der rohe Wille des gemeinen Haufens darf den Deputirten des Landtages bei der Abgabe seiner Summe leiten, sondern lediglich nnd allein die Überzeugung des Rechtes und der Wahrheit, sie gelte, wem sie wolle. Was indessen Herr v. Rotteck von der Verworfenheit der Juden spricht, verdient sicher eine nicht mindere Rüge, altz sein eigener Widerspruch. Verworfen möchte nur der zu nennen seyn, der allen Tugenden gram und allen Lastern hold ist. Verdienen die Juden in die Klasse solcher Menschen gestellt zu werden? Welches sind denn die Laster, denen die Juden in Masse sich hingeben? Emd sie Mörder, Mordbrenner, Meuterer, Strassenräuber, Diebe? Jedermann wird eingestehen, und die Erfahrung bestätigt eS, daß

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.