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Das Füllhorn · 1836-02-05 · 6 (5.2.1836) · p. Spalte 47-48

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Journal
Das Füllhorn
Volume
II (1836)
Issue
6 (5.2.1836)
Date
1836-02-05
Page
Spalte 47-48 (sequence 4)
Language
German
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48 christlichen Theologen in Ansehung mancher anstößigen Stellen der Bibel. Sie legen demselben einen andern Sinn unter oder erklären cs für etwas blos Tempora« les und Lokales, das keine allgemeine Gültigkeit habe. *) Eine öffentliche und feierliche Entsagung ist also gar nicht nothwendig, möchte auch schwer zu erlangen seyn, da sie manches Gewissen beängstigen würde. Es wäre daher die Forderung einer solchen Entsagung von den Rabbinern in christlichen Staaten eben so unstatthaft, als wenn die türkische Regierung von den christlichen Geistlichen in der Türkei fordern wollte, daß sie gewissen einzelnen Lehren der Bibel, welche den Muselmännern anstößig scheinen, öffentlich und feierlich entsagen sollten. Die türkische Regierung hat auch, trotz ihrer sonstigen Willkühr und Härte, noch nie eine so unstatthafte Forderung gemacht; und die christlichen Geistlichen würden sich ihr auch gewiß nicht gefilgt haben. Zur Tagesgeschichte. Ein Würzburger Korrespondent des Frankfurter Journals täuschet sich und das Publikum mit dem Ge« hochwichtige« Momente, die bei diesen Versammlungen zur Berathung Vorkommen sollen; also Regelung und Feststellung der kirchlichen Angelegenheiten der Jsrae« liten, keineswegs die Intention, sie von den Gesetzes die so innig mit dem Wesen ihrer Religion verwebt sind, wozu namentlich und ganz vorzüglich der Sab» bath gehört, abzubringen, soll die Absicht dieser Versammlungen seyn. Die höchstweise und zarte Sorgfalt der königl. Staatsregierung, daS Heilige zu erhalten und zu befestigen, nicht zu erschüttern, leuchtet, wie überall auch hier, zu deutlich hervor, als daß jener Wahn auch nur im Geringsten Platz greifen könnte. WaS übrigens jener Korrespondent von der Reduktion der mosaischen Religion als Tauschmittel einer völligen Emanzipation spricht, verräth eine sehr siache Ansicht. Weder der Staat, noch die Israeliten würden hei einem solchen Tausche gewinnen. Der Staat würde für gewissenhafte — gewissenlose Bürger erhalten, und die Israeliten würden für ein zeitliche- Gut ihre ewigen Güter hingeben, und über da- Irdische da- Himmlische — vergessen. Man fordere von dem Israeliten, daß rächte, alsey es bei den gegenwärtig statthabenden „ «n treuer Unterthan sey, und daß er die P-ichten, Kreis-Synoden der Israeliten darauf abgesehen, die Der« ^r Staat allen andern Unterthanen oblegt, erfülle; sammlungen zu vermögen, den Sabbath auf dm Sonntag zu verlegm, diese und jme mosaischen Gesetze aufzuheben u. s. w. Daß dieses aber nicht der Fall sey, glaube« wir mit aller Sicherheft behaupten zu können. Deutlich gmug spricht sich die Absicht der kgl. Staatsregierung in dem deshalb erlassenen höchsten Rescript vom 9. Nov. v. I. (siehe Füllhorn Nro. 1.) aus. Einheit und Übereinstimmung in den Glaubensformeln, Einführung guter Lehrbücher in den Religion-schulen, Ordnung und Übereinstimmung kn den KultuS-Übungen und die Aufstellung einer kirchlichen Oberbehörde, dasind die »1 s« ist rin -roser Jrrthum drr christlichen Gelehrte«, «»na sie annrhmen. daß alle Worte. Sätze und Saara de« Talmud» de« Israeliten gleich «ichtig und heilig sey« müsse«. Schon in sehr alter Zeit haben e< di« frömmsten und be- > rühmtest«» jüdischen Gelehrten antrrnommen» Auszüge an« de« Lalmud l» verfassen, um da» Wesentlich« von de« Ua- «esrnttichen r» scheiden und j» trennen. Und auch jetzt «eis jeder Talmudlefrr — vielmehr jeder Talmudgrlehrt«. sicher »icht minder al« in der Vorzeit. diesen Unterschied zu «« chen, den er auch leine»»«-« veihrdlet»D- ReddaS ist die einzige gerechte Bedingung, die dm Rechten gegenüber gestellt werden kann. Zur Übernahme dieser Bedingungen haben sich die Israeliten aller Orten bc. reitverstanden, und ihr Antheil an dm Rechten wird in demselben Maaße ihnen werden, wenn nur erst die ihnen gegenüber stehende Partei gelernt hat, von Vorurtheilm, die eine langjährige Gewohnheit herbeige« führt, äbzustehm. Die so weise, als gerechte bayrische Staat-regierung wird sicher, nachdem sie die religiösen Verhältnisse ihrer israelitischen Unterthanen geordnet und unter eine angemessene Verfassung gebracht haben wird, ihr Augenmerk auch auf ihre politischen Verhältnisse richten, um mit dem Maaße ihrer Pflichten auch das Maaß ihrer Rechte in Einklang zu bringen. Diesem schm die Israeliten getrost entgegen, und freuen sich schon im Voraus, mit ihren christlichen Brüdern in Eintracht und Liebe die Bahn des treuen redlichen Bürgerwandeln zu können. R—d. Redigirt von Rabbiner S. W. Rosen selb. — Gedruckt in der Fr. Humann'schm Buchdruckereu

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