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Das Füllhorn · 1836-01-29 · 5 (29.1.1836) · p. Spalte 33-34

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Journal
Das Füllhorn
Volume
II (1836)
Issue
5 (29.1.1836)
Date
1836-01-29
Page
Spalte 33-34 (sequence 1)
Language
German
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Das 6 tzIIh <! t'it. ' ' VIZH M Gin Leitülstt. zunächst für und über Israeliten. IVro. S. Bamberg, Freitag 29> Januar 1826. Ich denk' an Deine Gerichte von Ssnbeginn, Ewiger, und finde Trost. Psalm. Trost. St ist ss ernst der Leben« vielverworr'ner Pfad: Hier lächelt Freude, dort winkt tiefe Trauer; Hier Liebe, dort de- Hasse« Schmer,; Hier blüht der Len,, dort droh'» de- Norden« Schauer. — D'rum Trost dir, Wandrer! blicke himmelivärt«! Dort wohnt ein Gott, der unssre Wege lenket. De« Herren« Sehnen stillt, un« Frieden schenket, — Vertrau' auf Ihn, gut war e« immer, wa« Er that. — r. Bayern. Die königl. Regierung des Obermainkreises erließ, in Bezug auf die bevorstehende Kreis-Synode folgende hohe Entschließung: Im Namen Seiner Majestät des Königs. Unter Bezugnahme auf das diesseitige Ausschreiben, rubri'zkrken Betreffs, (die Religionsverhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen,) vom 25. Nov. v. Jrs. (Beilage zu Nro. 142. des Kreis-Jntelligenzblattes) werden die benannten Magistrate, Land- und Herrschastsgcrichte angewiesen, . _die ediktmäßig geprüften, und bestätigten Rabbiner, ' d) die geprüften und angestcllten israelitischen Elementar- und Religionslehrer, welche die erlaufenden Kosten selbst zu bestreiten bereit find, oder fiir welche die Kosten durch die betreffenden Kultgemeinden bestritten werden, dann c) die gewählten bevollmächtigten Vertreter der israelitischen Kultgemeinden, bei welchen die Frage über den Kostenpunkt affirmative entschieden ist, zur Versammlung in hiesiger Kreishaüptstadt auf den 8. des künftigen Monats Februar mit dem Bemerken emzuberufen, daß sie sich an genanntem Lage Morgens S.Uhr in dem Regierungsgebäude dahier einzufiuden haben. Damit indeß die zur Versammlung eknzuberufenden einzelnen Mitglieder in den Stand gesetzt werden, über die der Versammlung zur Berachung und Beantwortung vorzulegenden Gegenstände, nämlich: 1) die ganz genaue Darlegung der anerkannten Glaubensformeln und rerz>. Grundartikel der israelit. Religion und/ Falls über diese Punkte keine Vereinigung zu erzielen seyn sollte, die bestimmten Angaben der Abweichungen und der einer jeder derselben huldigenden Kultusgemeiuden; 2) die genaue Auszählung der Lehrbücher oder sonstigen Vorschriften, nach welchen zur Zeit der Religionsunterricht ertheilt wird, mit der An- ^gabe darüber, ob die Versammlung etwa vorläufig und bis zur Einführung eines für die Israeliten des ganzen Königreichs gültigen Religionsunterrichts über ein bei dem öffentlichen und Privatunterrichte in dem Kreise zu gebrauchen-

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