Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- I (1835)
- Issue
- 43 (22.10.1835)
- Date
- 1835-10-22
- Page
- Spalte 357-358 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- n Hy r Win Leitdlalt zunächst für und 42. Donnerstag, über Israeliten. den 22. Oktober 133). Gerechtlgkekt, — Wahrheit- — Friede. Selbstbetrug. (Aut den Sidichten Seiner Sejeftit d»t Kiinigk Ludwig.) Auf Erden lebt des Volkes vi,l Mit sich auf's Jnnigfie zufrieden. Es wähnt erreicht der Pflichten Ziel, Erfüllet den Berns hienieden; Grundsätze sprechend häufig aus, Die Schönes, Edele« enthalten» Doch handelt'« in den Tag hinaus, Bon Thorheit einzig zeige sein Wallen, Es wähnet, was es sagt, zu thua, Doch nicht nach Wirken gehl das Streben, Es spricht — und lässet alles ruh'n, Hinfließet ungeni'izt das Leben. Durch Reden giaubt's erfüllt die Pflicht, Und handelt nicht. Emanzipation. Die Beilage zum Franks. Journal, dlro. 256. enthält folgenden Art. auS Leipzig vom iS. September: Da auch unsre Staatsregierung jezt an eiiüm, von den Ständen des vorigen LandtageverlangtemEmanzipazionsgesetze der Juden unsers Vaterlandes arbeiten läßt, so möchte die Erklärung beachtenSwerth sein, in welcher Bedeutung da- Wort „Emanzipation" bei uugebraucht wird. Während nämlich bisher in allen unfern konstitutionellen Staaten (mit alleiniger Ausnahme Hannovers), wenn bei den Ständen von einer Emanzipation der Juden gesprochen wurde, darunter lediglich die ihnen zu gewährende Lrtheilung politischer Rechte (j. B. der höhere Livil- und Militärdienst, Bekleidung von kommunal - Ämtern, Theilnahme an der Volksrepräsentation, niemals aber die Gewährung bürgerlicher Rechte' (z. B. Ausübung von Handel und Gewerben, Erlangung von Grundbesitz u. s. w.) verstanden wurde, die ste fast in sämmtlichen konstitutionellen Staaten fchon besitzen, handelt eS sich beider in Sachsen vorzunehmenden Emanzipation bloS um die bürgerlichen Rechte, die nach dem Willen der Volksvertretung die politischen Rechte für sie bei uns erst nach Ertheilung der bürgerlichen allmählich, jedoch ohne irgend einen Gewissenszwang eintreten sollen. Da wir einmal dieser, in neuern Zeiten so oft in Anregung gekommenen Frage gedenken, können wir nicht umhin, eineAeußerung de- Abg. Sander in der badischen s. Kammer,vgl. Nr. 248 d. Bit. alS höchst befangen und voreilig zu bezeichnen, eist dies der Ausdruck: „eS ist eine unläugbare Thatsache, daß ihr. (der Juden) Glaube so sehr von den unsrigen verschieden ist/ daß er sich mit dem christlichen Staat sichrM-